Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Herr Maatsch erläutert den Sachverhalt: Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Dannenberg(Elbe) ist zuletzt 1998 geändert worden und befindet sich nicht mehr auf aktuellem Rechtsstand. Die Aktualisierung von Einzelregelungen würde einen nur schwer überschaubaren Umfang erreichen und es bestünde die Gefahr inkonsistenter Regelungen. Es wird daher eine komplette Neufassung der Satzung empfohlen, um die rechtssichere Refinanzierung künftiger Straßenausbaumaßnahmen sicherzustellen.

 

Die Satzungsneufassung beinhaltet keine grundsätzlichen Neuregelungen, insbesondere die Kostenaufteilungssätze zwischen Stadt und Anliegern bleibt unverändert.

Hauptsächlich bedarf die Verteilungsregelung (neu: §§ 6 – 8) der Anpassung, da u.a. die Regelung für Außenbereichsflächen nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen genügt. Dies betrifft die vorteilsgerechte Verteilung der auf die Anlieger (in unveränderter Gesamthöhe) entfallenden Ausbaukosten.

Den Ratsmitgliedern liegt eine vergleichende Zusammenfassung der Änderungen in der Sitzung vor.

Herr Maatsch ergänzt zum Sachverhalt, dass sich die Satzung auf dem Stand von 1989 befand und aufgrund geänderter rechtlicher Regelungen eine Neufassung erforderlich geworden ist, um Rechtssicherheit herzustellen. Es besteht durch die Änderungen kein Anlass zur Sorge, dass die Belastung der Bürgerinnen und Bürger größer wird. Die neue Verteilungsregelung der Anteilssätze sieht keine Anhebung der Beiträge, nur eine gerechtere Verteilung vor.
Der Verwaltungsausschuss hat die Zustimmung einstimmig empfohlen.

Der Rat fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die beigefügte Satzung der Stadt Dannenberg(Elbe) über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) wird beschlossen.