Sitzung: 05.05.2014 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 22/0746/2014
Herr Maatsch
erläutert den Sachverhalt: Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt
Dannenberg(Elbe) ist zuletzt 1998 geändert worden und befindet sich nicht mehr
auf aktuellem Rechtsstand. Die Aktualisierung von Einzelregelungen würde einen
nur schwer überschaubaren Umfang erreichen und es bestünde die Gefahr
inkonsistenter Regelungen. Es wird daher eine komplette Neufassung der Satzung
empfohlen, um die rechtssichere Refinanzierung künftiger Straßenausbaumaßnahmen
sicherzustellen.
Die
Satzungsneufassung beinhaltet keine grundsätzlichen Neuregelungen, insbesondere
die Kostenaufteilungssätze zwischen Stadt und Anliegern bleibt unverändert.
Hauptsächlich
bedarf die Verteilungsregelung (neu: §§ 6 – 8) der Anpassung, da u.a. die
Regelung für Außenbereichsflächen nicht mehr den aktuellen rechtlichen
Anforderungen genügt. Dies betrifft die vorteilsgerechte Verteilung der auf die
Anlieger (in unveränderter Gesamthöhe) entfallenden Ausbaukosten.
Den Ratsmitgliedern
liegt eine vergleichende Zusammenfassung der Änderungen in der Sitzung vor.
Herr Maatsch
ergänzt zum Sachverhalt, dass sich die Satzung auf dem Stand von 1989 befand
und aufgrund geänderter rechtlicher Regelungen eine Neufassung erforderlich
geworden ist, um Rechtssicherheit herzustellen. Es besteht durch die Änderungen
kein Anlass zur Sorge, dass die Belastung der Bürgerinnen und Bürger größer
wird. Die neue Verteilungsregelung der Anteilssätze sieht keine Anhebung der
Beiträge, nur eine gerechtere Verteilung vor.
Der Verwaltungsausschuss hat die Zustimmung einstimmig empfohlen.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Die beigefügte
Satzung der Stadt Dannenberg(Elbe) über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen
(Straßenausbaubeitragssatzung) wird beschlossen.