Sitzung: 20.05.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 6
Vorlage: 40/725/2014
Siehe auch Berichte
im Brandschutzausschuss und Samtgemeindeausschuss am 30.01.2014.
Für Neu-und
Anbauten an Feuerwehrhäusern sind im Haushalts- und Investitionsplan der
Samtgemeinde Mittel eingestellt. Bisher wurden Neubauten in Penkefitz, Laase
und Groß Heide mit Fördervereinen der Ortswehren realisiert. Für die
Herstellung wurden Investitionszuschüsse an die Vereine gewährt, die die
Baumaßnahmen in eigener Verantwortung mit Eigenleistungen realisierten. Die
Fördervereine sind Eigentümer der Immobilie geworden. Inzwischen hat sich
herausgestellt, dass der bisher gewährte Investitionszuschuss nicht auskömmlich
ist.
Daraufhin wurde aus
den Reihen der Feuerwehr und der Verwaltung eine Arbeitsgruppe gebildet, die
sich mit der Planung und Finanzierung eines Musterhauses unter Berücksichtigung
von Eigenleistungen der Fördervereine befasst hat.
Es wurde sich auf
einen Mustergrundriss für eine Ortswehr mit Grundausstattung geeinigt, der für
Neubauten Anwendung finden soll. Grundlage der Planung war grundsätzlich die
neue DIN 14092.
Die DIN gibt jetzt
Planungsgrundlagen, aus denen je nach den
örtlichen Verhältnissen angemessene Baulichkeiten errichtet werden
können. Dementsprechend wurde auch unter Berücksichtigung des demografischen
Wandels die Planung vorgenommen und das Gebäude- und Raumkonzept erarbeitet.
Der Grundriss ist als Anlage beigefügt.
Raumbedarf:
Es wurde der erforderliche Platzbedarf festgelegt:
1. |
Fahrzeughalle entsprechend der Vorgaben aus der
DIN 14092 Ggfs. ist die Möglichkeit zu berücksichtigen
einen zusätzlichen Stellplatz bei Bedarf anzubauen; somit die Halle an der
rechten bzw. linken Seite des Gebäudes planen (Mindestgröße 5,50 m x 10 m) |
Ca. 62 m² |
2. |
Umkleideräume 1,2 m² / aktiven Mitglied Da nicht alle aktiven Mitglieder zu einem
Einsatz vor Ort sind, sollte dieser Raum für max. 30 Aktive geplant werden. Eine
Geschlechtertrennung sollte nicht erfolgen. |
36 m² |
3. |
Toiletten für Damen und Herren (gesamt) mit
jeweils einem großen Waschbecken ohne Duschen |
Ca. 10 m² |
4. |
Schulungsraum lt. DIN 1,5 m² / aktives Mitglied oder
Mindestgröße von 30 m² Vorschlag, die Mindestgröße sollte ausreichend
sein, da Schulungen voraussichtlich nicht mit allen Aktiven durchgeführt
werden und die Zahl der Aktiven im Laufe der Zeit rückläufig sein könnte.
Sofern größerer Platzbedarf benötigt wird, kann ggfs. auf die Fahrzeughalle
ausgewichen werden. Im Schulungsraum kann ggfs. bei Bedarf eine
Teeküche untergebracht werden. |
Ca. 30 m² |
5. |
Lagerraum Die ursprünglich vorgesehene Größe von 20 m²
wird aufgrund des Grundrisses nicht erreicht. Die realisierbare Größe von
rd.13 m² entspricht der Größe eines allgemeinen Lagers von 12 m² nach DIN. Er
wird von der Arbeitsgruppe als ausreichend gesehen. |
Ca.
13 m² |
6. |
Haustechnik/Reinigungsmittelraum |
Ca. 4 m² |
|
Gesamt
Nettobaugröße (zzgl. Flurflächen) |
ca.163 m² |
Einigkeit besteht dahingehend, dass folgende Räume nicht
benötigt werden:
-
Trocknungsraum
-
Funkraum
-
Büroraum
-
Duschen
Für die Außenanlagen sollte die
Stellplatzanzahl von 6 Stellplätzen ausreichend sein.
Aufgrund des vorstehenden Raumbedarfs wurden pauschal Kosten nach Kostengruppen durch den Architekten berechnet. Für den schlüsselfertigen Bau ist mit Kosten in Höhe von insgesamt rd. 386.000,00 € (Stand 2014) zu rechnen. Hinzu kommen Kosten für einen erforderlichen Grunderwerb und ggfs. Kosten für Bauleitplanung. Kostensteigerungen sind künftig zu berücksichtigen.
Von diesen Kosten
sind jedoch insgesamt rd. 63.000,00 € in Abzug zu bringen. Hierbei handelt es
sich um Kosten, die nicht erforderlich sind für die Verwirklichung dieser
Bauvorhaben (z. B. Aufzugsanlage, Lüftungsanlage, etc.). Darüber hinaus ist
weiterhin die Möglichkeit der Eigenleistung durch die Feuerwehr oder den
Förderverein der Feuerwehr gegeben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd.
56.200,00 €. Auch sind in den schlüsselfertigen Baukosten 16.800,00 € für die
Ausstattung berücksichtigt. Diese sind in Abzug gebracht worden, da die zur
Herstellung des Feuerwehrhauses grundsätzlich zunächst nicht erforderlich sind.
Nach Abzug alle
genannten Kosten ergeben sich dann die Baukosten in Höhe von rd. 250.000,00 €.
Hierin sind Kosten für „Herrichten und Erschließen“ sowie für „Baunebenkosten“ (z. B. Planungskosten,
Baugenehmigungsgebühren, Statik, etc.) enthalten (insgesamt rd. 36.200,00 €).
Diese Kosten sollten weiterhin über die Samtgemeinde abgerechnet werden, da
ggfs. auch die Möglichkeit besteht, hier Kosteneinsparungen zu erzielen (z. B.
Reduzierung der Kosten für Architektenleistungen).
Bei erforderlichen
An-/Umbauten soll die jetzige Raumbedarfsplanung Orientierungshilfen geben,
wobei auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen voraussichtlich erforderlich
sind. Hierzu müssen jedoch die einzelnen Gebäude betrachtet werden und dann
entsprechende Erforderlichkeiten festgelegt werden.
Die bisher
aufgestellte Prioritätenliste wird seitens der Feuerwehr geändert und dann in
den entsprechenden Gremien vorberaten und entschieden. Hinsichtlich der zur
Verfügung zu stellen Mittel wird auch eine Entscheidung in den Gremien
erfolgen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat der
Samtgemeinde beschließt,
a) den Neubau von
Feuerwehrhäusern als Konzept für Feuerwehren mit Grundausstattung, mit einem
Raumbedarf in einer Größe rd. 163 m² Nettogrundfläche (ca. 190 m²
Bruttogrundfläche) entsprechend dem vorliegenden Mustergrundriss, mit einer
Baukostensumme in Höhe von insgesamt rd. 250.000,00 €.
b) den
Fördervereinen zur Realisierung des Vorhabens ein Investitionszuschuss in Höhe
von gerundet 214.000 € zu gewähren.
c) An-/Umbauten
sollen sich an der jetzigen Raumbedarfsplanung orientieren, wobei auf den
Einzelfall zugeschnittene Lösungen voraussichtlich erforderlich sind.
Fachbereichsleiterin
Ringel erläutert den Sachverhalt. Sie berichtet aus der Sitzung des
Brandschutzausschusses und der Sitzung des Samtgemeindeausschusses sowie über
deren Abstimmungsergebnisse. So hat z.Bsp. der Samtgemeindeausschuss empfohlen,
in den Beschluss die Berücksichtigung der Geschlechtertrennung mit aufzunehmen.
Beschlussempfehlung des SgA:
Der Rat der
Samtgemeinde beschließt,
a) wie Vorschlag der Verwaltung
b) wie Vorschlag der Verwaltung
c) An-/Umbauten sollen sich an der jetzigen
Raumbedarfsplanung orientieren, wobei auf den Einzelfall zugeschnittene
Lösungen voraussichtlich erforderlich sind.
Insbesondere sind geschlechterspezifische Regelungen zu finden.
Stellv. SgBgm
Zühlke erläutert die Empfehlung des SgA und beantragt, die geänderte Empfehlung
als Beschluss d) mit aufzunehmen und formuliert die erweiterte
Beschlussempfehlung wie folgt:
d) „Vor Realisierung von Bauvorhaben ist zu
prüfen, ob wegen der personellen Zusammensetzung der Wehr nicht doch der
Umkleideraum dem Gebot der Geschlechtertrennung entsprechend zu gestalten ist.“
Technischer
Sachbearbeiter Dipl.-Ing. Schulz erläutert anhand von weiteren vorgelegten
Unterlagen die Zusammenstellung der Baukosten und die dazugehörenden einzelnen
Positionen.
Diese Unterlagen
sind der Niederschrift in der Anlage (Anlage 2) nochmals beigefügt.
Rh Dehde äußert im
Namen der Fraktion Bedenken gegen die Summen der Baukosten, da die
Eigenleistungen hierbei nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Gleichwohl
gibt es hierbei keinen Aufschluss darauf, wie bei der Erbringung von
Eigenleistungen entsprechende Haftungsfragen zu werten sind.
Auf Nachfrage von
Rf Unterste-Wilms erläutert Fachbereichsleiterin Ringel, dass es derzeit keine
Gleichstellungsbeauftragte nur für den Bereich der Feuerwehren gibt, dieses
auch von Seiten der Feuerwehren, insbesondere nach Befragung der
Feuerwehrfrauen, nicht für erforderlich gehalten wird.
Rh Lange bedankt
sich bei allen Beteiligten, auch bei den Verantwortlichen aus den Reihen der
Feuerwehren, für die Ausarbeitung des Konzeptes, das zu Kostenersparnissen
führt und erklärt den Zustimmungswillen für seine Fraktion.
Rh Beutler bittet
um Beschlussfassung wie vorgesehen. Es ist ausreichend informiert worden und
die Feuerwehren benötigen nunmehr diese Objekte. Wenn es zu Kostenersparnissen
hierdurch kommt, ist es umso besser, denn dadurch lassen sich dann weitere
Objekte realisieren.
Auf Nachfrage von
stellv. SgBgm Zühlke erläutert Fachbereichsleiterin Ringel, dass das vorgelegte
Konzept ein Musterplan ist, der für die nächsten 3 Maßnahmen zu Grunde gelegt
werden soll. Bei der Realisierung von weiteren Projekten sollte zunächst
geprüft werden, ob sich Rahmenbedingungen im Laufe der Zeit geändert haben. Sie
betont nochmals, dass dieses Konzept nur für Feuerwehren mit Grundausstattung
anzuwenden ist und nicht für Stützpunktwehren gilt.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde beschließt,
a) den Neubau von
Feuerwehrhäusern als Konzept für Feuerwehren mit Grundausstattung, mit einem
Raumbedarf in einer Größe rd. 163 m² Nettogrundfläche (ca. 190 m²
Bruttogrundfläche) entsprechend dem vorliegenden Mustergrundriss, mit einer
Baukostensumme in Höhe von insgesamt rd. 250.000,00 €.
b) den Fördervereinen
zur Realisierung des Vorhabens ein Investitionszuschuss in Höhe von gerundet
214.000 € zu gewähren.
c) An-/Umbauten
sollen sich an der jetzigen Raumbedarfsplanung orientieren, wobei auf den
Einzelfall zugeschnittene Lösungen voraussichtlich erforderlich sind.
d) Vor Realisierung
von Bauvorhaben nach Musterplan ist zu prüfen, ob wegen der personellen
Zusammensetzung der Wehr nicht doch der Umkleideraum dem Gebot der
Geschlechtertrennung entsprechend zu gestalten ist.