Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Fachdienstleiter Maatsch erläutert den Sachverhalt:

Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Dannenberg(Elbe) ist zuletzt 1998 geändert worden und befindet sich nicht mehr auf aktuellem Rechtsstand. Die Aktualisierung von Einzelregelungen würde einen nur schwer überschaubaren Umfang erreichen und es bestünde die Gefahr inkonsistenter Regelungen.

Es wird daher eine komplette Neufassung der Satzung empfohlen, um die rechtssichere Refinanzierung künftiger Straßenausbaumaßnahmen sicherzustellen.

 

Die Satzungsneufassung beinhaltet keine grundsätzlichen Neuregelungen, insbesondere die Kostenaufteilungssätze zwischen Stadt und Anliegern bleibt unverändert. Wesentliche Änderungen der Beitragsbelastung durch die Neuregelung der Kostenverteilung unter den Anliegern sind ebenfalls nicht zu erwarten.

 

Hauptsächlich bedarf die Verteilungsregelung (neu: §§ 6 – 8) der Anpassung, da u.a. die Regelung für Außenbereichsflächen nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen genügt. Dies betrifft die vorteilsgerechte Verteilung der auf die Anlieger (in unveränderter Gesamthöhe) entfallenden Ausbaukosten.

 

Sowohl die Einteilung der Straßenkategorien als auch die Anliegeranteile an den Ausbaukosten bleiben unverändert. Zu bemerken ist dazu, dass die Anteilssätze lt. ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung zueinander in einem vorteilsgerechten Verhältnis stehen müssen. Eine Änderung des proportional abgestimmten Gefüges würde ein hohes Beanstandungsrisiko hervorrufen.

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) ist ein Gebiet, in dem der Ausbau der Straßen immer wieder ein Thema ist. In den vergangenen Jahren gab es mehrere Klagen. Seit der letzten Neufassung aus dem Jahr 1998 hat es viele Veränderungen gegeben.

Aktuell geht es um die Ausbaumaßnahme der Straße „Am Ostbahnhof“.

 

Rh Voß stellt die Frage, ob Zahlen so verändert wurden, dass es gravierende Vor- oder Nachteile geben würde. 

 

Herr Maatsch verneint dies und erklärt dazu, dass die Kostenverteilung unter den Anliegern durch die Neufassung der Satzung verbessert werden würde.

 

Rh Brüggemann fügt hinzu, dass es übersichtlicher gewesen wäre, wären die alte und die neue Satzung mit den Veränderungen gegenüber gestellt worden, da die alte Straßenausbausatzung auch nicht vorliegt.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über die Neufassung der Straßenausbausatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) abstimmen.

Der Ausschuss empfiehlt den

 


Beschluss:

Die beigefügte Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) wird beschlossen.