Sitzung: 31.03.2014 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 22/0746/2014
Fachdienstleiter
Maatsch erläutert den Sachverhalt:
Die
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Dannenberg(Elbe) ist zuletzt 1998 geändert
worden und befindet sich nicht mehr auf aktuellem Rechtsstand. Die
Aktualisierung von Einzelregelungen würde einen nur schwer überschaubaren
Umfang erreichen und es bestünde die Gefahr inkonsistenter Regelungen.
Es wird daher eine
komplette Neufassung der Satzung empfohlen, um die rechtssichere Refinanzierung
künftiger Straßenausbaumaßnahmen sicherzustellen.
Die
Satzungsneufassung beinhaltet keine grundsätzlichen Neuregelungen, insbesondere
die Kostenaufteilungssätze zwischen Stadt und Anliegern bleibt unverändert.
Wesentliche Änderungen der Beitragsbelastung durch die Neuregelung der
Kostenverteilung unter den Anliegern sind ebenfalls nicht zu erwarten.
Hauptsächlich
bedarf die Verteilungsregelung (neu: §§ 6 – 8) der Anpassung, da u.a. die
Regelung für Außenbereichsflächen nicht mehr den aktuellen rechtlichen
Anforderungen genügt. Dies betrifft die vorteilsgerechte Verteilung der auf die
Anlieger (in unveränderter Gesamthöhe) entfallenden Ausbaukosten.
Sowohl die
Einteilung der Straßenkategorien als auch die Anliegeranteile an den
Ausbaukosten bleiben unverändert. Zu bemerken ist dazu, dass die Anteilssätze
lt. ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung zueinander in einem
vorteilsgerechten Verhältnis stehen müssen. Eine Änderung des proportional abgestimmten
Gefüges würde ein hohes Beanstandungsrisiko hervorrufen.
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) ist ein Gebiet, in dem der Ausbau der Straßen immer wieder
ein Thema ist. In den vergangenen Jahren gab es mehrere Klagen. Seit der
letzten Neufassung aus dem Jahr 1998 hat es viele Veränderungen gegeben.
Aktuell geht es um
die Ausbaumaßnahme der Straße „Am Ostbahnhof“.
Rh Voß stellt die
Frage, ob Zahlen so verändert wurden, dass es gravierende Vor- oder Nachteile
geben würde.
Herr Maatsch
verneint dies und erklärt dazu, dass die Kostenverteilung unter den Anliegern
durch die Neufassung der Satzung verbessert werden würde.
Rh Brüggemann fügt
hinzu, dass es übersichtlicher gewesen wäre, wären die alte und die neue
Satzung mit den Veränderungen gegenüber gestellt worden, da die alte
Straßenausbausatzung auch nicht vorliegt.
Der
Ausschussvorsitzende lässt über die Neufassung der Straßenausbausatzung der
Stadt Dannenberg (Elbe) abstimmen.
Der Ausschuss
empfiehlt den
Beschluss:
Die beigefügte
Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über die Erhebung von Beiträgen nach § 6
des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen
(Straßenausbaubeitragssatzung) wird beschlossen.