Herr Hesebeck erläutert, dass es zum Haus ehem. Irish Pub keine neue Entwicklung gibt. Die Stadt hat keine Möglichkeit eine Tätigkeit zu erzwingen. Der Landkreis prüft eine Ersatzvornahme, für die es aber, so StDir Meyer keine Grundlage gibt, da keine Gefahr für Leib und Leben besteht.

Eine Enteignung ist nicht möglich, eine Zwangsversteigerung steht derzeit nicht an. Die Stadt verlangt grundsätzlich Gebühren für die Sicherung des Hauses, da man sich aber zur zeit noch im Rechtsstreit wegen der Sicherung des Ratskellers befindet ist die Durchsetzung nicht unproblematisch.