Sitzung: 27.03.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/738/2014
Die Straßenbeleuchtungsanlage
der Gemeinde Gusborn wurde in der Vergangenheit per
Tonfrequenz-Rundsteueranlage vom bisherigen Netzbetreiber, E.ON Avacon Netz,
auf Grundlage des, im Jahre 1992 mit einer Laufzeit von 20 Jahren geschlossenen
Konzessionsvertrages sowie des Straßenbeleuchtungsvertrages geregelt.
Die neue Netzbetreiberin, EVE Netz GmbH, unterbreitet der Gemeinde Gusborn den
der Vorlage beigefügten Betriebsführungsvertrag über die Steuerung der
Straßenbeleuchtungsanlage. Die bei Abschluss eines 10-Jahres-Vertrages jährlich
zu zahlende Vergütung beträgt 416,50 € inkl. MwSt (350,-- € netto). Bei
Abschluss eines 5-Jahres-Vertrages beträgt die jährliche Vergütung 654,50 €
inkl. MwSt. (550,-- € netto).
Seitens des Bürgermeisters wurden alternativ Kosten für den Einbau von
Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhren in den 8 Schaltschränken der
Straßenbeleuchtungsanlage abgefragt. Durch die Insellösung würden einmalige
Kosten der Investition anfallen.
Die Firma WendLAN
Breitbanddienste Inh. U.Klann hat ein Kostenangebot über 2.670,36 € und die
Firma Winkelmann ein Angebot über 2.874,37 € abgegeben.
Hinweis: Bezüglich
der vorliegenden Kostenangebote und der sich ggf. hieraus ergebenden
Auftragsvergabe weist die Verwaltung auf die Einhaltung der Vergabevorschriften
hin. Gemäß VOB ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass
alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre
Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.
Zur Vermeidung von
Zeitdifferenzen kommen in vielen Fällen Zeitschaltuhren mit DCF-Signalempfänger
zum Einsatz. Das Trägersignal von 77,5 kHz ist eine Frequenz und Phasenanlage,
die sich mit der steuernden primären Atomuhr synchronisiert und deshalb nur
eine geringe Abweichung von der Sollfrequenz besitzt. Dieses Signal regelt die
Umstellung von der Mitteleuropäischen Sommer- auf die Mitteleuropäische
Winterzeit automatisch und verhindert jedwede Zeitabweichungen, die bei analogen
Zeitschaltuhren durchaus auftreten. Dieses Signal ist nicht zwingend
erforderlich, es erleichtert den Umgang mit einer einheitlichen Uhrzeit. Bei
einer Vergabe müssten diese Kosten ggf. zusätzlich berücksichtigt werden.
Bgm Beckmann
erläutert, aus welchem Grund er alternativ zu dem Angebot der EVE andere Möglichkeiten in Erwägung gezogen hat
und daher weitere Angebote eingeholt hat.
Die eingeholten
Angebote beziehen sich auf den Einbau von Dämmerungsschalter in den einzelnen
Schaltkästen.
Bgm Beckmann gibt
an, dass es sich beim Einbau von entsprechender Technik um einmalige
Investitionskosten handelt und keine weiteren jährlichen Kosten anfallen.
Rh Ringel merkt an,
dass die Gemeinde Gusborn die einzige Gemeinde in der Samtgemeinde Elbtalaue
ist, die nicht den Betriebsführungsvertrag mit der EVE Netz GmbH abschließt.
Entgegen den Aussagen von Bgm Beckmann hat er die Auskunft, dass die Gemeinde
bisher auch für die Signalgebung der Rundsteueranlage eine Vergütung an die
E.ON gezahlt hat.
Bgm Beckmann entgegnet,
dass die Angaben die Herr Ringel gemacht, hat falsch sind. Alle bisher
erfolgten und von ihm eingesehenen Rechnungen der EON wiesen keine Kosten für
die Rundsteuerung aus.
Rh Ringel gibt zu
bedenken, dass sich bei der Variante des Einbaus von Dämmerungsschaltern jemand
um die Anlagen kümmern muss. Bei einem Betriebsführungsvertrag mit der EVE Netz
GmbH wäre diese auch für die Wartung und Instandhaltung der Anlagen zuständig.
Rh Burmester
hinterfragt die Vorgehensweise für die Unterhaltung der Schaltkästen und der
Technik während des laufenden Betriebes und bei einer Störung.
Bgm Beckmann gibt
an, dass es hier die Möglichkeit gibt Wartungsverträge abzuschließen oder nur
bei Reparaturbedarf eine Firma zu beauftragen. Weiterhin möchte Rh Burmester wissen,
wie lange die Lebensdauer von solchen Dämmerungsschaltern beträgt.
Stellv. Bgm Geuder
hinterfragt ebenfalls die Garantien für den Einbau von eigenen Schalttechniken.
Hierzu kann derzeit
keine Aussage gemacht werden.
Stellv. Bgm Struck
hält den „Gusborner Sonderweg“ für richtig. Seiner Meinung nach muss hier aus
Kostengründen entschieden werden, eine eigene Lösung zu fahren.
Rh Cohrs merkt an,
dass auch er die Insellösung favorisiert, denn hier scheint es erhebliches
Einsparpotenzial zu geben. Er sieht aber auch die Bequemlichkeit und den
Komfort bei einem Vertrag mit der EVE.
Stellv. Bgm Geuder
spricht sich ebenfalls für den Einbau von Dämmerungsschaltern aus. Sie würde
allerdings gerne jemanden aus den Reihen des Gemeinderates als Verantwortlichen
benennen wollen.
Hier sieht Bgm
Beckmann keine Notwendigkeit.
Bgm Beckmann
berichtet, dass ab dem 01.04.2014 die Steuerung der Anlage über die EVE als
Nachfolgerin der E.ON eingestellt wird. Die Fa. Winkelmann wäre in der Lage die
Umrüstung der Schaltanlagen umgehend vorzunehmen, damit rechtzeitig eine
Schaltung der Straßenbeleuchtung in Betrieb genommen werden kann. Aus diesem
Grunde beantragt er, den Auftrag an die Fa. Winkelmann zu vergeben. Er lässt
über seinen Antrag abstimmen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Auftrag für die Umrüstung der Steuerungsanlagen für die
Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Gusborn wird zu einem Angebotspreis in Höhe
von 2.874,37 € an die Fa. Winkelmann, Lüneburger Str. 27 in 29451 Dannenberg
/E. vergeben.