Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Die Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Gusborn wurde in der Vergangenheit per Tonfrequenz-Rundsteueranlage vom bisherigen Netzbetreiber, E.ON Avacon Netz, auf Grundlage des, im Jahre 1992 mit einer Laufzeit von 20 Jahren geschlossenen Konzessionsvertrages sowie des Straßenbeleuchtungsvertrages geregelt.
Die neue Netzbetreiberin, EVE Netz GmbH, unterbreitet der Gemeinde Gusborn den der Vorlage beigefügten Betriebsführungsvertrag über die Steuerung der Straßenbeleuchtungsanlage. Die bei Abschluss eines 10-Jahres-Vertrages jährlich zu zahlende Vergütung beträgt 416,50 € inkl. MwSt (350,-- € netto). Bei Abschluss eines 5-Jahres-Vertrages beträgt die jährliche Vergütung 654,50 € inkl. MwSt. (550,-- € netto).
Seitens des Bürgermeisters wurden alternativ Kosten für den Einbau von Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhren in den 8 Schaltschränken der Straßenbeleuchtungsanlage abgefragt. Durch die Insellösung würden einmalige Kosten der Investition anfallen.

 

Die Firma WendLAN Breitbanddienste Inh. U.Klann hat ein Kostenangebot über 2.670,36 € und die Firma Winkelmann ein Angebot über 2.874,37 € abgegeben.

 

Hinweis: Bezüglich der vorliegenden Kostenangebote und der sich ggf. hieraus ergebenden Auftragsvergabe weist die Verwaltung auf die Einhaltung der Vergabevorschriften hin. Gemäß VOB ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.

 

Zur Vermeidung von Zeitdifferenzen kommen in vielen Fällen Zeitschaltuhren mit DCF-Signalempfänger zum Einsatz. Das Trägersignal von 77,5 kHz ist eine Frequenz und Phasenanlage, die sich mit der steuernden primären Atomuhr synchronisiert und deshalb nur eine geringe Abweichung von der Sollfrequenz besitzt. Dieses Signal regelt die Umstellung von der Mitteleuropäischen Sommer- auf die Mitteleuropäische Winterzeit automatisch und verhindert jedwede Zeitabweichungen, die bei analogen Zeitschaltuhren durchaus auftreten. Dieses Signal ist nicht zwingend erforderlich, es erleichtert den Umgang mit einer einheitlichen Uhrzeit. Bei einer Vergabe müssten diese Kosten ggf. zusätzlich berücksichtigt werden.

 

 

Bgm Beckmann erläutert, aus welchem Grund er alternativ zu dem Angebot der EVE  andere Möglichkeiten in Erwägung gezogen hat und daher weitere Angebote eingeholt hat.

Die eingeholten Angebote beziehen sich auf den Einbau von Dämmerungsschalter in den einzelnen Schaltkästen.

Bgm Beckmann gibt an, dass es sich beim Einbau von entsprechender Technik um einmalige Investitionskosten handelt und keine weiteren jährlichen Kosten anfallen.

 

Rh Ringel merkt an, dass die Gemeinde Gusborn die einzige Gemeinde in der Samtgemeinde Elbtalaue ist, die nicht den Betriebsführungsvertrag mit der EVE Netz GmbH abschließt. Entgegen den Aussagen von Bgm Beckmann hat er die Auskunft, dass die Gemeinde bisher auch für die Signalgebung der Rundsteueranlage eine Vergütung an die E.ON gezahlt hat.

 

Bgm Beckmann entgegnet, dass die Angaben die Herr Ringel gemacht, hat falsch sind. Alle bisher erfolgten und von ihm eingesehenen Rechnungen der EON wiesen keine Kosten für die Rundsteuerung aus.

 

Rh Ringel gibt zu bedenken, dass sich bei der Variante des Einbaus von Dämmerungsschaltern jemand um die Anlagen kümmern muss. Bei einem Betriebsführungsvertrag mit der EVE Netz GmbH wäre diese auch für die Wartung und Instandhaltung der Anlagen zuständig.

 

Rh Burmester hinterfragt die Vorgehensweise für die Unterhaltung der Schaltkästen und der Technik während des laufenden Betriebes und bei einer Störung.

Bgm Beckmann gibt an, dass es hier die Möglichkeit gibt Wartungsverträge abzuschließen oder nur bei Reparaturbedarf eine Firma zu beauftragen. Weiterhin möchte Rh Burmester wissen, wie lange die Lebensdauer von solchen Dämmerungsschaltern beträgt.

 

Stellv. Bgm Geuder hinterfragt ebenfalls die Garantien für den Einbau von eigenen Schalttechniken.

 

Hierzu kann derzeit keine Aussage gemacht werden.

 

Stellv. Bgm Struck hält den „Gusborner Sonderweg“ für richtig. Seiner Meinung nach muss hier aus Kostengründen entschieden werden, eine eigene Lösung zu fahren.

 

Rh Cohrs merkt an, dass auch er die Insellösung favorisiert, denn hier scheint es erhebliches Einsparpotenzial zu geben. Er sieht aber auch die Bequemlichkeit und den Komfort bei einem Vertrag mit der EVE.

 

Stellv. Bgm Geuder spricht sich ebenfalls für den Einbau von Dämmerungsschaltern aus. Sie würde allerdings gerne jemanden aus den Reihen des Gemeinderates als Verantwortlichen benennen wollen.

Hier sieht Bgm Beckmann keine Notwendigkeit.

 

Bgm Beckmann berichtet, dass ab dem 01.04.2014 die Steuerung der Anlage über die EVE als Nachfolgerin der E.ON eingestellt wird. Die Fa. Winkelmann wäre in der Lage die Umrüstung der Schaltanlagen umgehend vorzunehmen, damit rechtzeitig eine Schaltung der Straßenbeleuchtung in Betrieb genommen werden kann. Aus diesem Grunde beantragt er, den Auftrag an die Fa. Winkelmann zu vergeben. Er lässt über seinen Antrag abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Auftrag für die Umrüstung der Steuerungsanlagen für die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Gusborn wird zu einem Angebotspreis in Höhe von 2.874,37 € an die Fa. Winkelmann, Lüneburger Str. 27 in 29451 Dannenberg /E. vergeben.