Sitzung: 27.03.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0750/2014
Stellv. Bgm Geuder
erläutert ihren Antrag. Sie ist von besorgten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Gemeinde angesprochen worden, was der Betrieb einer solchen Anlage für die
betroffenen Ortsteile und Einwohner mit sich bringen würde. Die Auskünfte in
der letzten Ratssitzung waren noch recht ungenau, so dass sie es für sinnvoll
erachtet habe, den Betreiber der Anlage, Landwirt Martin Schulz aus Quickborn,
um weitere Informationen zu bitten. Herr Schulz ist daher gebeten worden, das
Konzept für den geplanten Betrieb seiner Gärrestlagune vorzustellen.
Dabei geht es um
den Umfang dieser Anlage, die Verkehrsbelastung durch die An- und Abtransporte,
um die Inhalte, die gelagert werden sollen und ob beispielsweise eine
Geruchsbelästigung zu erwarten ist. Weiterhin ist von Interesse, wie sicher die
Behälter bzw. Folien sind, um eine Belastung des Grundwassers zu vermeiden.
Frau Geuder hat
seitens des Landkreises erfahren, dass es für das o.g. Projekt noch keinen
Bauantrag gibt, dieses lediglich beim Landkreis vorgestellt worden. Ein
Bürgerbeteiligungsverfahren ist bei einer Realisierung des Projektes nicht
vorgesehen, daher hat sich Herr Schulz bereit erklärt, zu seinem möglichen
Vorhaben Auskunft zu erteilen.
Herr Schulz
erläutert, dass Hintergrund seines Vorhabens die Verschärfung der Düngeverordnung ist. Diese sieht vor, dass
eine Düngung nur noch gezielt erfolgen darf. Um ein gezieltes Ausbringen
möglich zu machen sind Lagerkapazitäten für die Gärreste notwendig. Und um
diese Lagermöglichkeiten geht es bei dem Bau einer solchen Anlage.
Wirtschaftlich sinnvoll ist allerdings nur ein Standort in der Nähe der
Flächen, auf die das Substrat dann ausgebracht werden soll. Aber auch bei der
Standortsuche gilt es viele Kriterien, wie z.Bsp. die Bodenbeschaffenheit oder
auch die Erreichbarkeit zu beachten. Durch einen Flächentausch mit anderen
Landwirten aus der Region konnte ein geeigneter Standpunkt gefunden werden.
Dieser liegt an der Kreisstraße, damit die an- und abfahrenden Fahrzeuge zu
keiner Belastung für Gemeindestraßen und Wirtschaftswege werden. Diese Variante
ist bereits vom Landkreis geprüft und für genehmigungsfähig gehalten worden.
Auf Nachfrage
erläutert Herr Schulz, dass es durch den Betrieb einer solchen Anlage keine
Geruchsbelästigung geben wird. Die Anlage wird nur in den Wintermonaten, ab
Oktober/November als Gärrestlager genutzt, bis April/Mai jeden Jahres ist das
gelagerte Substrat aufgebraucht. In den Sommermonaten wird die Anlage auch
keiner anderen Nutzung zugeführt.
Die Behälter und
Folien der Gärrestbecken sind doppelwandig ausgestattet.
Zu diesem Thema
haben die anwesenden Einwohner und auch die Ratsmitglieder diverse Nachfragen.
Bgm Beckmann
unterbricht die Sitzung, damit Bürger ihre Fragen stellen und diese durch Herrn
Schulz beantwortet werden können.
Seitens des Rates
wird die Vorstellung des Konzeptes durch den Betreiber als positiv angesehen.
Dennoch wünscht man sich für die Zukunft, dass eine frühere
Beteiligung/Information der Bürger durch den Betreiber erfolgen würde.
Bgm Beckmann
bedankt sich bei Herrn Schulz für die ausführliche Erläuterung.
Der Rat nimmt den Vortrag zur Kenntnis.