Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9

Stellv. Bgm Geuder erläutert ihren Antrag. Sie ist von besorgten Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde angesprochen worden, was der Betrieb einer solchen Anlage für die betroffenen Ortsteile und Einwohner mit sich bringen würde. Die Auskünfte in der letzten Ratssitzung waren noch recht ungenau, so dass sie es für sinnvoll erachtet habe, den Betreiber der Anlage, Landwirt Martin Schulz aus Quickborn, um weitere Informationen zu bitten. Herr Schulz ist daher gebeten worden, das Konzept für den geplanten Betrieb seiner Gärrestlagune vorzustellen.

Dabei geht es um den Umfang dieser Anlage, die Verkehrsbelastung durch die An- und Abtransporte, um die Inhalte, die gelagert werden sollen und ob beispielsweise eine Geruchsbelästigung zu erwarten ist. Weiterhin ist von Interesse, wie sicher die Behälter bzw. Folien sind, um eine Belastung des Grundwassers zu vermeiden.

Frau Geuder hat seitens des Landkreises erfahren, dass es für das o.g. Projekt noch keinen Bauantrag gibt, dieses lediglich beim Landkreis vorgestellt worden. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren ist bei einer Realisierung des Projektes nicht vorgesehen, daher hat sich Herr Schulz bereit erklärt, zu seinem möglichen Vorhaben Auskunft zu erteilen.

 

Herr Schulz erläutert, dass Hintergrund seines Vorhabens die Verschärfung der  Düngeverordnung ist. Diese sieht vor, dass eine Düngung nur noch gezielt erfolgen darf. Um ein gezieltes Ausbringen möglich zu machen sind Lagerkapazitäten für die Gärreste notwendig. Und um diese Lagermöglichkeiten geht es bei dem Bau einer solchen Anlage. Wirtschaftlich sinnvoll ist allerdings nur ein Standort in der Nähe der Flächen, auf die das Substrat dann ausgebracht werden soll. Aber auch bei der Standortsuche gilt es viele Kriterien, wie z.Bsp. die Bodenbeschaffenheit oder auch die Erreichbarkeit zu beachten. Durch einen Flächentausch mit anderen Landwirten aus der Region konnte ein geeigneter Standpunkt gefunden werden. Dieser liegt an der Kreisstraße, damit die an- und abfahrenden Fahrzeuge zu keiner Belastung für Gemeindestraßen und Wirtschaftswege werden. Diese Variante ist bereits vom Landkreis geprüft und für genehmigungsfähig gehalten worden.

Auf Nachfrage erläutert Herr Schulz, dass es durch den Betrieb einer solchen Anlage keine Geruchsbelästigung geben wird. Die Anlage wird nur in den Wintermonaten, ab Oktober/November als Gärrestlager genutzt, bis April/Mai jeden Jahres ist das gelagerte Substrat aufgebraucht. In den Sommermonaten wird die Anlage auch keiner anderen Nutzung zugeführt.

Die Behälter und Folien der Gärrestbecken sind doppelwandig ausgestattet.

 

Zu diesem Thema haben die anwesenden Einwohner und auch die Ratsmitglieder diverse Nachfragen.

Bgm Beckmann unterbricht die Sitzung, damit Bürger ihre Fragen stellen und diese durch Herrn Schulz beantwortet werden können.

 

Seitens des Rates wird die Vorstellung des Konzeptes durch den Betreiber als positiv angesehen. Dennoch wünscht man sich für die Zukunft, dass eine frühere Beteiligung/Information der Bürger durch den Betreiber erfolgen würde.

 

Bgm Beckmann bedankt sich bei Herrn Schulz für die ausführliche Erläuterung.

Der Rat nimmt den Vortrag zur Kenntnis.