Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 2

Das jetzige Versorgungsangebot auf Basis der Funktechnologie und des vorhandenen Kupfernetzes wird in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen, um die ständig steigenden Anforderungen an die Datenübertragungsraten bzw. Bandbreiten, die aus allen Lebensbereichen kommen, erfüllen zu können.

Eine langfristige Perspektive bietet nur ein weitestgehend flächendeckendes Glasfasernetz.

Aktuell ist für den großflächigen Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den Landkreisen das Vorgehen auf Grundlage der bisherigen Bundesrahmenregelung für Leerrohre der zweckmäßigste Weg. Beispiele dafür sind die Aktivitäten in den Landkreisen Wolfenbüttel, Lüneburg oder Uelzen.

 

Um diesen Ausbauweg beschreiten zu können, ist zunächst eine sogenannte Breitbandstrukturplanung erforderlich. Siehe hierzu auch den Vortrag vom Geschäftsführer des Breitband Kompetenz Zentrums Niedersachsen (BZN) anlässlich der Fachausschusssitzung des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 07.11.2013 (siehe Anlage zur Vorlage).

 

Gemäß Kostenschätzung des BZN wird für eine Strukturplanung im Landkreis Lüchow-Dannenberg ein maximaler Betrag von 150.000,00 EUR brutto benötigt.

 

Nach aktueller Information des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) ist diesem von der EFRE-Verwaltungsbehörde angekündigt worden, dass beim Förderschwerpunkt 3.2.1 Elektronische Netze eine Zuweisung von weiteren 500.000,00 EUR für das Zielgebiet 1 erfolgen soll. Auf diese Mittel kann der Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Förderantrag zur Finanzierung der Netzstrukturplanung Breitband stellen. Es können dabei bis zu 75 % der Rede stehenden Planungskosten, jedoch maximal
100.000,00 EUR gefördert werden.

 

Um den Förderantrag stellen zu können, ist ein konkretes Angebot vorzulegen. Das bedeutet, dass kurzfristig eine Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgen muss. Grundlage ist jedoch die Sicherung der Finanzierung.

 

Finanzierungskonzept:

Ausgaben des Projektträgers Landkreis:             150.000,00 EUR

Fördermittel (75 %, maximal 100.00,00 EUR)      100.000,00 EUR

Eigenmittel                                                                         50.000,00 EUR

Die Eigenmittel teilen sich Samtgemeinden und Landkreis je zur Hälfte.

Das bedeutet, dass der Landkreis selbst 25.000,00 EUR tragen muss.

 

Die finanziellen Beträge der Samtgemeinden (aufgerundet) errechnen sich aus den Einwohnerzahlen per 31.12.2012 (48.910 Einwohner, also 0,51 Euro/Einwohner).

Demnach ergeben sich für die Samtgemeinde Gartow 1.900,00 EUR, für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) 12.600,00 EUR und für die Samtgemeinde Elbtalaue 10.600,00 EUR.

Der Anteil der Samtgemeinde Elbtalaue wird im Haushalt 2014 über Einsparungen durch erhöhte Zuweisung für den Hochwasserschutz Neu Darchau finanziert.

 

 

Weiteres Vorgehen:

  1. Erstellen der Ausschreibungsunterlagen für die Strukturplanung mit Unterstützung des BZN
  2. Ausschreibung der Planungsleistungen
  3. Ermitteln des wirtschaftlichsten Anbieters
  4. Beantragung der Fördermittel
  5. Nach Bewilligung Beauftragung der Planung
  6. Durchführung der Planung (ca. 6 Monate)
  7. Auswertung der Planungsergebnisse

 

 

Erste Sg-Rätin Frau Steckelberg erläutert den Sachverhalt. Sie berichtet aus der AIZE-Sitzung und der Sitzung des SgA und der jeweiligen Beschlussempfehlungen.

 

Rh Bodendieck merkt an, dass er die Erstellung eines Gutachtens für nicht erforderlich hält, da jeder weiß wo das Netz nicht funktioniert. Seiner Meinung nach sollte das Geld in den Ausbau direkt und nicht in die Planung gegeben werden.

 

SgBgm Meyer weist daraufhin, dass das Glasfasernetz derzeit das beste und sicherste ist. Hierbei geht es darum, ein Glasfasernetz zu verlegen um dieses dann an einen entsprechenden Provider zu vermieten. Dabei soll das Netz refinanziert werden. Da es derzeit keine verlässlichen Aussagen von Bundes – und Landesebene zum Thema Breitbandausbau und –finanzierung sowie Zuschüsse hierzu gibt, wäre ein landkreisweites Projekt schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Rh Jastram fragt an, warum es nur um die Breitbandversorgung geht und nicht auch andere Alternativen, wie zum Beispiel Funk- und Satellitenverbindungen geprüft werden. Er hält die Breitbandtechnologie mittlerweile nicht mehr für den neuesten Stand der Technik.

 

Rh Mattiesch hält dagegen, dass der geplante Schritt notwendig ist, um weiter voran zu kommen.

Der Stand der Technik wird sich immer verändern, aber es muss mit irgendetwas begonnen werden.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Zur Finanzierung der Strukturplanung für die Verbesserung der Breitbandversorgung im Landkreis Lüchow-Dannenberg werden 10.600,00 Euro bereitgestellt.