Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 9

Die Gemeinde Gusborn verfügt zu Zeit über ca. 16 ha Waldflächen, von denen jedoch ca. 60 % auf Straßenseitenräume u.ä. entfällt. Die Flächen im Straßenseitenraum werden nicht von der Beitragspflicht erfasst, sondern nur die zusammenhängenden Waldflächen in Größe von ca. 7 ha.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt ca. 20,-- € jährlich. Hinzu käme eine Waldbrandversicherung in Höhe von 0,95 € je ha.

Für eine sinnvolle Waldbewirtschaftung haben sich bereits andere Gemeinden entschieden, einer Betriebsgemeinschaft beizutreten. Die bisherigen Erfahrungen waren durchaus positiv. Die FBG hat mit den zuständigen Stellen die Bestände begutachtet, Urteile zur Bewirtschaftung abgegeben und abzüglich ihrer Gebühren die Vermarktung des Holzes betrieben. Zum Teil wurden die erzielten Erlöse für Aufforstungsmaßnahmen verwandt.

Die Satzung sowie das Gebührenverzeichnis und der Tätigkeitsbericht aus dem Forstwirtschaftsjahr 2012 waren der Vorlage als Anhang beigefügt.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die Gemeinde Gusborn tritt mit Wirkung vom 1.5.2014 der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Gartow – Dannenberg bei.

 

 

Bgm Beckmann erläutert, dass er mehrfach von Bürgern angesprochen wurde, ob diese in den gemeindeeigenen Waldflächen Holz machen dürften. Damit hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden können, müsste das Holz aufgemessen und bewertet werden. Diese Aufgabe kann vom Rat nicht erledigt werden. Aus diesem Grund hat ein Gespräch mit einem Förster stattgefunden, der den Beitritt in eine Forstbetriebsgemeinschaft vorgeschlagen hat.

 

Rh Ringel spricht sich dafür aus, dass die Gemeinde Gusborn dieser Gemeinschaft beitritt, damit eine vernünftige Durchforstung stattfindet.

 

Rh Fahren hält einen Beitritt einerseits auch für sinnvoll, würde dabei aber den Beschlussvorschlag dahingehend ändern wollen, dass in erster Linie Gemeindemitglieder das geerntete Holz kaufen können. Er geht davon aus, dass die Forstbetriebsgemeinschaft das beste Holz für sich verkauft um damit gute Preise zu erzielen.

Andererseits würde er auch begrüßen, dass die Gemeinde das Holz selbst vermarktet. Seiner Meinung nach gibt es auch in der Gemeinde ausgebildete Forstwirte, die hier helfend tätig werden könnten.

 

Bgm Beckmann erklärt, dass ein Vertrag mit der Forstbetriebsgemeinschaft tatsächlich vorsieht, dass die Gemeinde sich verpflichtet, dass Holz durch die FBG vermarkten zu lassen.

 

Rh Ringel regt an, dass die Gemeinde versuchen sollte, weitere Klauseln in Bezug auf die Vermarktung in den Vertrag mit aufzunehmen.

 

Bgm Beckmann schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen um neue Erkenntnisse über die Vermarktungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen. Angestrebt werden sollte ein Beitritt ohne Vermarktungsverpflichtung.

 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn beschließt:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Gusborn tritt mit Wirkung vom 1.5.2014 der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Gartow – Dannenberg bei.