Sitzung: 27.03.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/733/2014
Die Gemeinde
Gusborn verfügt zu Zeit über ca. 16 ha Waldflächen, von denen jedoch ca. 60 %
auf Straßenseitenräume u.ä. entfällt. Die Flächen im Straßenseitenraum werden
nicht von der Beitragspflicht erfasst, sondern nur die zusammenhängenden
Waldflächen in Größe von ca. 7 ha.
Der
Mitgliedsbeitrag beträgt ca. 20,-- € jährlich. Hinzu käme eine
Waldbrandversicherung in Höhe von 0,95 € je ha.
Für eine sinnvolle
Waldbewirtschaftung haben sich bereits andere Gemeinden entschieden, einer
Betriebsgemeinschaft beizutreten. Die bisherigen Erfahrungen waren durchaus
positiv. Die FBG hat mit den zuständigen Stellen die Bestände begutachtet,
Urteile zur Bewirtschaftung abgegeben und abzüglich ihrer Gebühren die
Vermarktung des Holzes betrieben. Zum Teil wurden die erzielten Erlöse für
Aufforstungsmaßnahmen verwandt.
Die Satzung sowie
das Gebührenverzeichnis und der Tätigkeitsbericht aus dem Forstwirtschaftsjahr
2012 waren der Vorlage als Anhang beigefügt.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Gemeinde Gusborn tritt mit Wirkung vom 1.5.2014 der
Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Gartow – Dannenberg bei.
Bgm Beckmann erläutert, dass er mehrfach von Bürgern angesprochen wurde,
ob diese in den gemeindeeigenen Waldflächen Holz machen dürften. Damit hierfür
Kosten in Rechnung gestellt werden können, müsste das Holz aufgemessen und
bewertet werden. Diese Aufgabe kann vom Rat nicht erledigt werden. Aus diesem
Grund hat ein Gespräch mit einem Förster stattgefunden, der den Beitritt in
eine Forstbetriebsgemeinschaft vorgeschlagen hat.
Rh Ringel spricht sich dafür aus, dass die Gemeinde Gusborn dieser
Gemeinschaft beitritt, damit eine vernünftige Durchforstung stattfindet.
Rh Fahren hält einen Beitritt einerseits auch für sinnvoll, würde dabei
aber den Beschlussvorschlag dahingehend ändern wollen, dass in erster Linie
Gemeindemitglieder das geerntete Holz kaufen können. Er geht davon aus, dass
die Forstbetriebsgemeinschaft das beste Holz für sich verkauft um damit gute
Preise zu erzielen.
Andererseits würde er auch begrüßen, dass die Gemeinde das Holz selbst
vermarktet. Seiner Meinung nach gibt es auch in der Gemeinde ausgebildete
Forstwirte, die hier helfend tätig werden könnten.
Bgm Beckmann erklärt, dass ein Vertrag mit der Forstbetriebsgemeinschaft
tatsächlich vorsieht, dass die Gemeinde sich verpflichtet, dass Holz durch die
FBG vermarkten zu lassen.
Rh Ringel regt an, dass die Gemeinde versuchen sollte, weitere Klauseln
in Bezug auf die Vermarktung in den Vertrag mit aufzunehmen.
Bgm Beckmann schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen um neue
Erkenntnisse über die Vermarktungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen.
Angestrebt werden sollte ein Beitritt ohne Vermarktungsverpflichtung.
Der Rat der Gemeinde Gusborn beschließt:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Beschluss:
Die Gemeinde Gusborn tritt mit Wirkung vom 1.5.2014 der
Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Gartow – Dannenberg bei.