Sitzung: 12.03.2014 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1/715/2014
Bgm
Schulz trägt den Sachverhalt vor.
Mit der Wirksamkeit eines Beschlusses geht auch
grundsätzlich eine entsprechende Bindungswirkung der Vertretung (des Rates)
einher; sie hat sich mit der Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den
Vorsitzenden zu dem entsprechenden Geschäfts- oder Sachantrag bzw. zu dem
Tagesordnungspunkt eine grundsätzlich abschließende Meinung gebildet. Daher
kann der entsprechende Beschluss beispielsweise in noch laufender Sitzung nicht
einfach noch abgeändert werden. Grundsätzlich wird ein neuer Beschluss
erforderlich sein, wenn sich kurz nach der Abstimmung Veränderungsbedarf am
Beschlossenen ergibt. Dies ergibt sich bereits aus der Anstoßfunktion der
Tagesordnung und wird dann besonders sichtbar, wenn Mitglieder der Vertretung
nach der fraglichen Abstimmung die Sitzung verlassen haben.
Die Gemeinde Zernien hat diesen Grundsatz der
Dauerhaftigkeit und Berechenbarkeit von Beschlüssen sogar noch dadurch speziell
Rechnung getragen, indem sie sich in § 5 Abs. 3 ihrer Geschäftsordnung eine
Selbstbindung dahingehend auferlegt hat, Anträge auf
Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen nur dann in die
Tagesordnung aufzunehmen oder in der Sitzung zu stellen, wenn die
Beschlussfassung des Rates mehr als 6 Monate zurückliegt. Dies solle nur dann
nicht gelten, wenn sich die Sach- und Rechtslage wesentlich verändert hat.
Von dieser Selbstbindung des Rates kann
nun nicht mehr durch einfache Mehrheitsbeschlüsse abgewichen werden. Dies ist
nur möglich, wenn alle anwesenden Ratsmitglieder im Einzelfall einstimmig den
Beschluss fassen, von der Bestimmung in der Geschäftsordnung abzuweichen. Nur
in diesem Falle kann sich niemand auf die Nichteinhaltung der Geschäftsordnung
berufen.
Sollte also der Tagesordnungspunkt „Umbau der Alten
Schmiede“, welcher in der letzten Ratssitzung bei Stimmengleichheit abgelehnt
worden ist, nunmehr erneut beschlossen werden, ist vorher ein einstimmiger
Beschluss des Rates (anwesende Ratsmitglieder) notwendig, in diesem
Einzelfall von der Geschäftsordnung abzuweichen.
Nach
kurzer Aussprache fasst der Rat Zernien den
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt
„Umbau Alte Schmiede und Wohnung; Mehrkosten bei der Bauausführung“ wird
entgegen den Bestimmungen in § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde
Zernien erneut vor Ablauf der dort festgelegten 6-Monats-Frist behandelt und
beschlossen.