Sitzung: 12.03.2014 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3
Vorlage: 20/692/2014
Frau
Steckelberg spricht in diesem Zusammenhang den Ausflugsort „Hoher Mechtin“ an.
Der Abriss des Aussichtsturmes auf dem „Hohen Mechtin“ erfolgte im letzten
Jahr. In der Vorbesprechung zum Haushalt 2014 wurde ein Zuschuss der Gemeinde
für den Neuaufbau eines Aussichtsturmes gestrichen. Der Naturpark
Elbhöhen-Wendland hat Fördermittel für diese Maßnahme beantragt. Ein
Kostenangebot für einen Aussichtsturm ähnlich dem in Clenze liegt vor und
beläuft sich auf 220.000 €. Nunmehr hat die NBank aus dem Fonds „Natur erleben“
einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 75 % der Höchstförderung erteilt, dies
wären 165.000 €. Hiernach bleiben 55.000 € noch offen. Die weitere Finanzierung
könnte aus LEADER-Mitteln in Höhe von 30.000 € und Zuschüssen des Naturparks in
Höhe von 5.000 € und der Gemeinde Waddeweitz ebenfalls in Höhe von 5.000 €
erfolgen. Für die Gemeinde Zernien verbliebe ein Zuschuss in Höhe von 15.000 €,
der im Haushalt eingestellt werden muss.
Stellv.
Bgm Beutler spricht die desolate Haushaltssituation an, bei der es fast nicht
mehr möglich ist , einen Zuschuss an das örtliche Waldbad zu leisten.
Er
bezweifelt, dass die Haushalte der Gemeinde Zernien in den nächsten Jahren noch
genehmigt werden. Weiterhin möchte er bei der Maßnahme „Hoher Mechtin“, dass
auch der Landkreis hinzugezogen wird.
Frau
Steckelberg erläutert, dass der Landkreis über den Naturpark seinen Beitrag
leistet, da der fast alleiniger Einzahler in den Naturpark ist. Weiterhin liegt
die Ausschreibung, die Bauaufsicht sowie die finanztechnische Abwicklung beim
Landkreis.
Stellv.
Bgm Gleitze erkundigt sich, wer nach der Fertigstellung der Eigentümer des
Aussichtsturmes ist.
Frau
Steckelberg erklärt, dass sich das Grundstück in privater Hand befindet und ein
langfristiger Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen werden muss.
Hier würde der Naturpark die Verantwortung übernehmen.
Bgm
Schulz weist zum Waldbad darauf hin, dass ihm ein Schreiben des Vorsitzenden
des Fördervereines vorliegt, in dem dieser um Zahlung des Förderbeitrages
bittet, da etliche Handwerkerrechnungen zur Bezahlung vorliegen.
Weiterhin
spricht er den Sperrvermerk zum Förderbeitrag an und schlägt vor, diesen
zukünftig als festen Zuschuss zu zahlen.
Herr
Siems-Wedhorn erläutert, dass der Zuschuss für den Aussichtsturm „Hoher
Mechtin“ über eine Kreditaufnahme erfolgen muss. Bisher beläuft sich die
Kreditaufnahme auf 236.700 € und würde sich dann auf 251.700 € erhöhen.
Rh U.
Beutler spricht die Auswirkungen für das dann darauffolgende Jahr an und ob es
Auswirkungen auf den Zukunftsvertrag gibt.
Herr
Siems-Wedhorn erklärt, dass dies lediglich Auswirkungen auf die Höhe der Zinsen
und Tilgungen hat. Der Zukunftsvertrag hat damit nichts zu tun, da es sich bei
dieser Maßnahme um eine Investition bzw. einen investiven Zuschuss handelt.
Stellv.
Bgm A. Beutler spricht den Schuldenstand der Gemeinde nach Abwicklung der
Maßnahmen „Alte Schmiede“ und „Dorferneuerung“ an.
Herr
Siems-Wedhorn erläutert, dass die Gemeinde per 31.12.2013 eine langfristige
Verschuldung in Höhe von ca. 750.000 € vorweist. Eine noch nicht in Anspruch
genommene Kreditermächtigung aus dem letzten Haushalt beträgt 124.000 €. Dann
käme die Kreditermächtigung für dieses Haushaltsjahr dazu, die dann 236.000 €
beträgt. Nach Abschluss aller Investitionen in 2017 liegt die Kredithöhe bei
ca. 1,5 Mio.€. Die ausgeglichene Darstellung
des Haushaltes kann zur Zeit noch durch Rücklagen erfolgen, strukturell weist
der Haushalts jedoch ein Defizit aus. Er schlägt daher vor, für die Dauer der
Dorferneuerung die Hebesätze aller Steuern auf 450 v.H. anzuheben. Die Gemeinde
Zernien liegt mit seinen Steuerhebesätzen von 380 v.H. mit am unteren Ende in
der Samtgemeinde.
Es
entsteht eine Diskussion zur Erhöhung der Hebesätze.
Stellv.
Bgm A. Beutler erwägt höchstens eine Erhöhung der Steuerhebesätze auf 400 v.H.
Rh U.
Beutler ist der Ansicht überhaupt nichts zu unternehmen, den Haushalt so zu
verabschieden und am Ende des Haushaltsjahres zu resümieren.
Nach
weiterer Aussprache fasst der Rat Zernien folgende
Beschlüsse:
Der Rat beschließt einstimmig, den Sperrvermerk zum Zuschuss an den
Förderverein „Waldbad“ im Haushaltsplan zu streichen und als festen Zuschuss zu
deklarieren.
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2014 gemäß Anlage 1 zu dieser Niederschrift
sowie das Investitionsprogramm 2013 – 2017 gemäß Anlage 2 zu dieser
Niederschrift inklusive der Erhöhung der Kreditaufnahme wegen des Zuschusses
zum Projekt „Hoher Mechtin“ und Aufnahme in das Investitionsprogramm.