Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3

Frau Steckelberg spricht in diesem Zusammenhang den Ausflugsort „Hoher Mechtin“ an. Der Abriss des Aussichtsturmes auf dem „Hohen Mechtin“ erfolgte im letzten Jahr. In der Vorbesprechung zum Haushalt 2014 wurde ein Zuschuss der Gemeinde für den Neuaufbau eines Aussichtsturmes gestrichen. Der Naturpark Elbhöhen-Wendland hat Fördermittel für diese Maßnahme beantragt. Ein Kostenangebot für einen Aussichtsturm ähnlich dem in Clenze liegt vor und beläuft sich auf 220.000 €. Nunmehr hat die NBank aus dem Fonds „Natur erleben“ einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 75 % der Höchstförderung erteilt, dies wären 165.000 €. Hiernach bleiben 55.000 € noch offen. Die weitere Finanzierung könnte aus LEADER-Mitteln in Höhe von 30.000 € und Zuschüssen des Naturparks in Höhe von 5.000 € und der Gemeinde Waddeweitz ebenfalls in Höhe von 5.000 € erfolgen. Für die Gemeinde Zernien verbliebe ein Zuschuss in Höhe von 15.000 €, der im Haushalt eingestellt werden muss.

Stellv. Bgm Beutler spricht die desolate Haushaltssituation an, bei der es fast nicht mehr möglich ist , einen Zuschuss an das örtliche Waldbad zu leisten.

Er bezweifelt, dass die Haushalte der Gemeinde Zernien in den nächsten Jahren noch genehmigt werden. Weiterhin möchte er bei der Maßnahme „Hoher Mechtin“, dass auch der Landkreis hinzugezogen wird.

Frau Steckelberg erläutert, dass der Landkreis über den Naturpark seinen Beitrag leistet, da der fast alleiniger Einzahler in den Naturpark ist. Weiterhin liegt die Ausschreibung, die Bauaufsicht sowie die finanztechnische Abwicklung beim Landkreis.

Stellv. Bgm Gleitze erkundigt sich, wer nach der Fertigstellung der Eigentümer des Aussichtsturmes ist.

Frau Steckelberg erklärt, dass sich das Grundstück in privater Hand befindet und ein langfristiger Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen werden muss. Hier würde der Naturpark die Verantwortung übernehmen.

 

Bgm Schulz weist zum Waldbad darauf hin, dass ihm ein Schreiben des Vorsitzenden des Fördervereines vorliegt, in dem dieser um Zahlung des Förderbeitrages bittet, da etliche Handwerkerrechnungen zur Bezahlung vorliegen.

Weiterhin spricht er den Sperrvermerk zum Förderbeitrag an und schlägt vor, diesen zukünftig als festen Zuschuss zu zahlen.

 

Herr Siems-Wedhorn erläutert, dass der Zuschuss für den Aussichtsturm „Hoher Mechtin“ über eine Kreditaufnahme erfolgen muss. Bisher beläuft sich die Kreditaufnahme auf 236.700 € und würde sich dann auf 251.700 € erhöhen.

Rh U. Beutler spricht die Auswirkungen für das dann darauffolgende Jahr an und ob es Auswirkungen auf den Zukunftsvertrag gibt.

Herr Siems-Wedhorn erklärt, dass dies lediglich Auswirkungen auf die Höhe der Zinsen und Tilgungen hat. Der Zukunftsvertrag hat damit nichts zu tun, da es sich bei dieser Maßnahme um eine Investition bzw. einen investiven Zuschuss handelt.

Stellv. Bgm A. Beutler spricht den Schuldenstand der Gemeinde nach Abwicklung der Maßnahmen „Alte Schmiede“ und „Dorferneuerung“ an.

 

Herr Siems-Wedhorn erläutert, dass die Gemeinde per 31.12.2013 eine langfristige Verschuldung in Höhe von ca. 750.000 € vorweist. Eine noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus dem letzten Haushalt beträgt 124.000 €. Dann käme die Kreditermächtigung für dieses Haushaltsjahr dazu, die dann 236.000 € beträgt. Nach Abschluss aller Investitionen in 2017 liegt die Kredithöhe bei ca. 1,5 Mio.€.  Die ausgeglichene Darstellung des Haushaltes kann zur Zeit noch durch Rücklagen erfolgen, strukturell weist der Haushalts jedoch ein Defizit aus. Er schlägt daher vor, für die Dauer der Dorferneuerung die Hebesätze aller Steuern auf 450 v.H. anzuheben. Die Gemeinde Zernien liegt mit seinen Steuerhebesätzen von 380 v.H. mit am unteren Ende in der Samtgemeinde.

Es entsteht eine Diskussion zur Erhöhung der Hebesätze.

Stellv. Bgm A. Beutler erwägt höchstens eine Erhöhung der Steuerhebesätze auf 400 v.H.

Rh U. Beutler ist der Ansicht überhaupt nichts zu unternehmen, den Haushalt so zu verabschieden und am Ende des Haushaltsjahres zu resümieren.

 

Nach weiterer Aussprache fasst der Rat Zernien folgende

 

 

 


Beschlüsse:

 

Der Rat beschließt einstimmig, den Sperrvermerk zum Zuschuss an den Förderverein „Waldbad“ im Haushaltsplan zu streichen und als festen Zuschuss zu deklarieren.

 

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2014 gemäß Anlage 1 zu dieser Niederschrift sowie das Investitionsprogramm 2013 – 2017 gemäß Anlage 2 zu dieser Niederschrift inklusive der Erhöhung der Kreditaufnahme wegen des Zuschusses zum Projekt „Hoher Mechtin“ und Aufnahme in das Investitionsprogramm.