Bgm Schulz stellt zu TOP 5 „Bindungswirkung von Beschlüssen; erneuter Beschluss“ richtig, dass es im Beschlussvorschlag heißen muss:

„Der Tagesordnungspunkt „Umbau Alte Schmiede und Wohnung, Mehrkosten bei der Bauausführung“ wird entgegen den Bestimmungen in § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde Zernien erneut vor Ablauf der dort festgelegten 6-Monats-Frist behandelt und beschlossen.“

Hier liegt eine Verwechslung der Bezeichnung der Tagesordnungspunkte vor.

Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.

Bgm Schulz stellt die Tagesordnung fest.