Auf dem Kopfbogen der Stadt Hitzacker (Elbe)  ist als Sitz die Rosmarienstraße 3 in Dannenberg (Elbe) angegeben. Er bittet dieses, mit der Anschrift  des Rathauses von  Hitzacker (Elbe), zu ändern.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Gestaltung von Briefköpfen bei Mitgliedsgemeinden

Seit der Kommunalreform im Jahr 1996 gibt es auch bei den Mitgliedsgemeinden nur noch die sogenannte Eingleisigkeit. Dies bedeutet, dass es nur noch das Amt des Bürgermeisters gibt. Wenn der Bürgermeister aufgrund eines Ratsbeschlusses auf die Wahrnehmung der repräsentativen Funktionen beschränkt ist und ein Gemeinde- oder Stadtdirektor berufen wird (so wie bei der Stadt Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe)), dann ist für die Verwaltungsaufgaben trotz der missverständlichen Überschrift in § 106 NKomVG nicht das Amt des Gemeinde- /Stadtdirektors eingerichtet worden. Der Gemeinde- / Stadtdirektor hat hier lediglich die Funktion eines Organwalters für den Bürgermeister.

Behörde der Gemeinde / Stadt ist also in jedem Fall der Bürgermeister. Folglich muss im Briefkopf auch bei Berufung eines Gemeinde- / Stadtdirektors als korrekte Behördenbezeichnung "Der Bürgermeister" stehen.

Als Adresse im Briefkopf einer Gemeinde / Stadt muss dann aber folgerichtig auch die Adresse des Sitzes der Behörde stehen und nicht die Adresse der Sitzes der Gemeinde / Stadt oder ggf. des Bürgermeisters.

Da der Stadtdirektor wie oben dargelegt als Organwalter für den Bürgermeister eintritt und die Verwaltungs- bzw. „Behördenaufgaben“ durchführt, ist als Sitz der Behörde im Briefkopf auch der Sitz des Gemeinde / Stadtdirektors bzw. seiner handelnden Verwaltung einzutragen. Dies ist im Falle der Stadt Hitzacker (Elbe) die Adresse der Samtgemeindeverwaltung in Dannenberg (Elbe).

Eine andere Lösung würde darüber hinaus auch keinen Sinn machen, weil der Bürger für seine Kommunikation die Adresse der handelnden Behörde benötigt.