Sitzung: 17.02.2014 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Auf dem Kopfbogen der Stadt
Hitzacker (Elbe) ist als Sitz die
Rosmarienstraße 3 in Dannenberg (Elbe) angegeben. Er bittet dieses, mit der
Anschrift des Rathauses von Hitzacker (Elbe), zu ändern.
Anmerkung
der Verwaltung:
Gestaltung
von Briefköpfen bei Mitgliedsgemeinden
Seit der
Kommunalreform im Jahr 1996 gibt es auch bei den Mitgliedsgemeinden nur noch
die sogenannte Eingleisigkeit. Dies bedeutet, dass es nur noch das Amt des
Bürgermeisters gibt. Wenn der Bürgermeister aufgrund eines Ratsbeschlusses
auf die Wahrnehmung der repräsentativen Funktionen beschränkt ist und ein
Gemeinde- oder Stadtdirektor berufen wird (so wie bei der Stadt Dannenberg
(Elbe) und Hitzacker (Elbe)), dann ist für die Verwaltungsaufgaben trotz der
missverständlichen Überschrift in § 106 NKomVG nicht das Amt des
Gemeinde- /Stadtdirektors eingerichtet worden. Der Gemeinde- / Stadtdirektor
hat hier lediglich die Funktion eines Organwalters für den Bürgermeister.
Behörde der Gemeinde / Stadt ist also in jedem Fall der Bürgermeister.
Folglich muss im Briefkopf auch bei Berufung eines Gemeinde- / Stadtdirektors
als korrekte Behördenbezeichnung "Der Bürgermeister" stehen.
Als
Adresse im Briefkopf einer Gemeinde / Stadt muss dann aber folgerichtig auch
die Adresse des Sitzes der Behörde stehen und nicht die Adresse der Sitzes der
Gemeinde / Stadt oder ggf. des Bürgermeisters.
Da der
Stadtdirektor wie oben dargelegt als Organwalter für den Bürgermeister eintritt
und die Verwaltungs- bzw. „Behördenaufgaben“ durchführt, ist als Sitz der
Behörde im Briefkopf auch der Sitz des Gemeinde / Stadtdirektors bzw. seiner
handelnden Verwaltung einzutragen. Dies ist im Falle der Stadt Hitzacker (Elbe)
die Adresse der Samtgemeindeverwaltung in Dannenberg (Elbe).
Eine
andere Lösung würde darüber hinaus auch keinen Sinn machen, weil der Bürger für
seine Kommunikation die Adresse der handelnden Behörde benötigt.