Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Rh Brüggemann begründet den Antrag. Der Gedenkstein des Steuermanns Lüdemann aus Breese ist wegen der starken Hervorhebung seines Kapitäns Graf Luckner entweder komplett zu entfernen, oder mit einer Zusatztafel nach dem Muster am Denkmal für Eleonore Prochaska zu versehen. Zur Person Graf Luckner existiert ein Gutachten, das die Stadt Halle(Saale) im Zusammenhang mit einer möglichen Straßenbenennung in Auftrag gegeben hatte. Aus diesem Gutachten gehen Erkenntnisse hervor, die Luckners zweifelhaftes Verhalten während der NS-Zeit benennen. Noch schwerwiegender ist, dass das Gutachten Luckners Geständnis als Kinderschänder belegt.. Die SOLI-Fraktion sieht es vor diesem Hintergrund nicht mehr als tragbar an, den Gedenkstein hinter dem Verwaltungsgebäude in der jetzigen Form zu belassen. Das Beschreiben einer sittlichen Verfehlung auf einer offenen Gedenktafel ist allerdings nicht unproblematisch, insbesondere, wenn dabei die wörtlichen Geständniszitate von Luckner Erwähnung finden würden. Ohne diese Erwähnung würde allerdings die Öffentlichkeit wegen des bisher hohen aber auch verklärenden Ansehens der Person Luckner den Tatbestand nicht verstehen.

 

Die Anwesenden sind sich darüber einig, dass eine Zusatztafel nicht gewinnbringend wäre.

 

Rh Brüggemann spricht sich dafür aus, den Stein komplett zu entfernen.

 

Rh Bader weist darauf hin, dass der Gedenkstein nicht für Graf Luckner sondern für Friedrich Lüdemann aufgestellt wurde. Aus diesem Grunde kann dieser Stein nicht so ohne weiteres entfernt werden. Ernst Bader plädiert dafür, den Namen Graf Luckners zu entfernen.

 

Susanne Götting-Nilius erläutert, dass sie mit den Nachkommen der Familie Lüdemann gesprochen hat. Die Familie Lüdemann in Breese in der Marsch ist mit der Entfernung des Steines einverstanden. Allerdings weist Frau Götting-Nilius darauf hin, dass in jedem Jahr ein Blumentopf von entfernten Verwandten an diesem Stein aufgestellt wird.

 

Frau Götting-Nilius wird darauf hingewiesen, dass in der Bahnhofstraße ebenfalls Nachfahren des Friedrich Lüdemann leben.

 

Rh Brüggemann weist noch einmal darauf hin, dass die Ehrung für Friedrich Lüdemann in unmittelbaren Zusammenhang mit Graf Luckner steht. Daher ist es nicht angemessen, den Stein zu belassen.

 

Stellv. AV Frau Mundhenk möchte die Frage beantwortet wissen, wie lange Denkmäler Bestandschutz haben. Nach Auskunft der Verwaltung ist der Stein 1958 aufgebaut worden. Sollte es zu einer Entfernung des Steines kommen, ist der Stein im Stadtarchiv entsprechend aufzunehmen.

Rh Behning stellt den Antrag, den Stein zu belassen und lediglich den Namen Graf Luckners zu entfernen.

 

Der weitergehende Antrag beinhaltet den Stein komplett zu entfernen. Die bekannten Angehörigen sind zu informieren und die Verantwortung des Steines muss zum Stadtarchiv übergehen.

Der Antrag wird abgestimmt.

Mit drei Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen ist der Antrag abgelehnt.

 

Rh Behning formuliert folgenden Antrag: Der Gedenkstein zu Ehren von Friedrich Lüdemann bleibt bestehen. Die Inschrift Graf Luckner ist zu entfernen.

 

Dieser Antrag wird abgestimmt.

Demnach empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden 

 

 


Beschluss:

 

Der Gedenkstein zu Ehren von Friedrich Lüdemann bleibt bestehen. Die Inschrift Graf Luckner ist zu entfernen.