Sitzung: 24.02.2014 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 14/673/2014
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. Der Schützenverein Lenzen und Umgebung v. 1909 e.V. hat mit
Antrag vom 08.01.2014 einen Zuschuss zum Neubau eines Gemeinschaftshauses
beantragt. Der Antrag wurde bereits an alle Ratsmitglieder verteilt.
Der Schützenverein
hat im letzten Jahr bereits einen Zuschuss i.H.v. 7.000 € von der Gemeinde
erhalten. Es war nicht ersichtlich, dass im Falle der Nichtkostendeckung durch
den Schützenverein für die Instandsetzung bzw. Herrichtung der Wohnbaracke ein
weiterer Zuschuss der Gemeinde erforderlich wird. . Außerdem legt die Gemeinde
augenblicklich Wert darauf, die alte Schule weiter zum Gemeindemittelpunkt
auszubauen.
Im Haushalt wurden
somit keine Gelder bereitgestellt.
Rh Schaper-Biemann
verweist auf die z.Zt. schwierige Haushaltssituation. Zum Bau des
Gemeinschaftshauses ist anzumerken, dass dieser mit ca. 45 m² eigentlich zu
klein ist, um dort größere Anlässe zu feiern.
Weiterhin ist ihm
aufgefallen, dass der Antrag bereits vor der Generalversammlung vorgelegt wurde
und somit eigentlich kein Beschluss der Generalversammlung des Schützenvereines
erfolgen konnte. Auffällig war, dass die Jahresrechnung des Schützenvereines
sich ebenfalls inklusive aller Spenden sehr gut dargestellt hat. Es wurden
7.000 € Guthaben festgestellt. Hier ist zu bemerken, dass in 2013 der Zuschuss
der Gemeinde in Höhe von 7.000 € gezahlt wurde.
Rh Schaper-Biemann
plädiert dafür, in 2014 keinen weiteren Zuschuss zu zahlen.
Rh Löter ergänzt,
dass die Gemeinde in der Vergangenheit alle Vereine finanziell unterstützt hat
und für den Fall, dass die Gemeinde dem Schützenverein weitere Mittel zur
Verfügung stellt, damit zu rechnen ist, dass einige andere auch mit weiteren
Forderungen an die Gemeinde herantreten werden.
Es erfolgt
einstimmig eine Sitzungsunterbrechung.
Herr Peter Körner
vom Schützenverein Lenzen und Umgebung erläutert dem Rat den derzeitigen
Sachverhalt und geht auf die aufgeworfenen Fragen ein. Es ist richtig, dass die
Generalversammlung des Schützenvereines zunächst unter Vorbehalt zugestimmt
hat. Wenn die Unstimmigkeiten geklärt sind, wird eine außerordentliche
Generalversammlung stattfinden. Am heutigen Tag ist gerade der modifizierte
Bauplan vom Architekten vorgelegt worden, in dem die Behindertentoilette und
dergl. eingearbeitet ist. Zu den finanziellen Mitteln ist zu sagen, dass der
Verein einen Grundstock von 5.000 € hatte und sich der Rest aus Umlagen und
Spenden zusammensetzt. Außerdem wird ein Zuschuss vom Landessportbund in Höhe
von 3.500 € für die Umgestaltung des Gebäudes erwartet. Eine Abrechnung muss
noch in diesem Jahr erfolgen, denn falls mit dem Umbau nicht begonnen wird,
wird der Zuschuss gestrichen. Des weiteren hat ein Unternehmer eine
Unterstützung in Höhe von 5.000 € zugesagt. Um voranzukommen, würde auch die
Hälfte des beantragten Zuschusses ausreichen. Alles Weitere soll in Eigenleistung
erfolgen, so dass keine weiteren Zuschüsse mehr benötigt werden.
Nach kurzer
Aussprache wird die Sitzung fortgeführt.
Der Rat der
Gemeinde Karwitz fasst daraufhin den
Beschluss:
Der Zuschussantrag
des Schützenverein Lenzen und Umgebung v. 1909 e.V. wird abgelehnt.
Das
Ablehnungsschreiben ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt