Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt. Der Schützenverein Lenzen und Umgebung v. 1909 e.V. hat mit Antrag vom 08.01.2014 einen Zuschuss zum Neubau eines Gemeinschaftshauses beantragt. Der Antrag wurde bereits an alle Ratsmitglieder verteilt.

Der Schützenverein hat im letzten Jahr bereits einen Zuschuss i.H.v. 7.000 € von der Gemeinde erhalten. Es war nicht ersichtlich, dass im Falle der Nichtkostendeckung durch den Schützenverein für die Instandsetzung bzw. Herrichtung der Wohnbaracke ein weiterer Zuschuss der Gemeinde erforderlich wird. . Außerdem legt die Gemeinde augenblicklich Wert darauf, die alte Schule weiter zum Gemeindemittelpunkt auszubauen.

Im Haushalt wurden somit keine Gelder bereitgestellt.

Rh Schaper-Biemann verweist auf die z.Zt. schwierige Haushaltssituation. Zum Bau des Gemeinschaftshauses ist anzumerken, dass dieser mit ca. 45 m² eigentlich zu klein ist, um dort größere Anlässe zu feiern.

Weiterhin ist ihm aufgefallen, dass der Antrag bereits vor der Generalversammlung vorgelegt wurde und somit eigentlich kein Beschluss der Generalversammlung des Schützenvereines erfolgen konnte. Auffällig war, dass die Jahresrechnung des Schützenvereines sich ebenfalls inklusive aller Spenden sehr gut dargestellt hat. Es wurden 7.000 € Guthaben festgestellt. Hier ist zu bemerken, dass in 2013 der Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 7.000 € gezahlt wurde.

Rh Schaper-Biemann plädiert dafür, in 2014 keinen weiteren Zuschuss zu zahlen.

Rh Löter ergänzt, dass die Gemeinde in der Vergangenheit alle Vereine finanziell unterstützt hat und für den Fall, dass die Gemeinde dem Schützenverein weitere Mittel zur Verfügung stellt, damit zu rechnen ist, dass einige andere auch mit weiteren Forderungen an die Gemeinde herantreten werden.

 

Es erfolgt einstimmig eine Sitzungsunterbrechung.

Herr Peter Körner vom Schützenverein Lenzen und Umgebung erläutert dem Rat den derzeitigen Sachverhalt und geht auf die aufgeworfenen Fragen ein. Es ist richtig, dass die Generalversammlung des Schützenvereines zunächst unter Vorbehalt zugestimmt hat. Wenn die Unstimmigkeiten geklärt sind, wird eine außerordentliche Generalversammlung stattfinden. Am heutigen Tag ist gerade der modifizierte Bauplan vom Architekten vorgelegt worden, in dem die Behindertentoilette und dergl. eingearbeitet ist. Zu den finanziellen Mitteln ist zu sagen, dass der Verein einen Grundstock von 5.000 € hatte und sich der Rest aus Umlagen und Spenden zusammensetzt. Außerdem wird ein Zuschuss vom Landessportbund in Höhe von 3.500 € für die Umgestaltung des Gebäudes erwartet. Eine Abrechnung muss noch in diesem Jahr erfolgen, denn falls mit dem Umbau nicht begonnen wird, wird der Zuschuss gestrichen. Des weiteren hat ein Unternehmer eine Unterstützung in Höhe von 5.000 € zugesagt. Um voranzukommen, würde auch die Hälfte des beantragten Zuschusses ausreichen. Alles Weitere soll in Eigenleistung erfolgen, so dass keine weiteren Zuschüsse mehr benötigt werden.

 

Nach kurzer Aussprache wird die Sitzung fortgeführt.

 

Der Rat der Gemeinde Karwitz fasst daraufhin den

 

 


Beschluss:

Der Zuschussantrag des Schützenverein Lenzen und Umgebung v. 1909 e.V. wird abgelehnt.

Das Ablehnungsschreiben ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt