Sitzung: 24.02.2014 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/669/2014
Herr
Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt.
In
Karwitz ist festzustellen, das die Gewerbesteuereinnahmen von Jahr zu Jahr so
stark schwanken, dass sie überhaupt nicht einzuschätzen und somit kaum planbar
sind.
Diese
Unterschiede in den Haushaltsjahren machen sich auch in den Umlagen bemerkbar.
Hinzu
kommt, dass die Kreis- und Samtgemeindeumlage um rund ein Jahr zeitverzögert
erhoben werden und somit im Folgejahr zu enormen Belastungen führen können. Um
den Haushalt 2014 ausgeglichen zu gestalten, müssen Rücklagen herangezogen
werden. Erträge und Aufwendungen wurden für 2014 in Höhe von 1.080.800 €
eingeplant. Die Rücklagenentnahme beträgt hierbei ca. 100.000 €. Die Umlagen
nehmen ca. 900.000 € in Anspruch.
Im
investiven Bereich wurden 88.000 € veranschlagt, wobei 75.000 € bereits für die
Umrüstung der Straßenbeleuchtung vorgesehen sind.
Die
mittelfristige Finanzplanung sieht für die Haushaltsjahre 2015 – 2017
ausgeglichene Haushalte vor. Die Rücklagen sind dann allerdings aufgebraucht.
Hier muss der Rat ab spätestens dem nächsten Jahr gegensteuern. Er schlägt
daher vor, die Grundsteuer A und B auf 380 v.H. bis 400 v.H. zu erhöhen. In
Karwitz wurden seit nunmehr 10 Jahren die Steuern nicht erhöht. Der Steuersatz
bei der Grundsteuer A und B liegt derzeit bei 350 v.H. und ist in der
Samtgemeinde der niedrigste Satz. Eine Steuererhöhung in den nächsten Jahren
wird unumgänglich sein.
Nach
Vortrag durch Herrn Siems-Wedhorn fasst der Rat Karwitz den
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt die als Anlage 1 der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung 2014
sowie das als Anlage 2 der Niederschrift beigefügte Investitionsprogramm 2013 –
2017.