Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt.

In Karwitz ist festzustellen, das die Gewerbesteuereinnahmen von Jahr zu Jahr so stark schwanken, dass sie überhaupt nicht einzuschätzen und somit kaum planbar sind.

Diese Unterschiede in den Haushaltsjahren machen sich auch in den Umlagen bemerkbar.

Hinzu kommt, dass die Kreis- und Samtgemeindeumlage um rund ein Jahr zeitverzögert erhoben werden und somit im Folgejahr zu enormen Belastungen führen können. Um den Haushalt 2014 ausgeglichen zu gestalten, müssen Rücklagen herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen wurden für 2014 in Höhe von 1.080.800 € eingeplant. Die Rücklagenentnahme beträgt hierbei ca. 100.000 €. Die Umlagen nehmen ca. 900.000 € in Anspruch.

Im investiven Bereich wurden 88.000 € veranschlagt, wobei 75.000 € bereits für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung vorgesehen sind.

Die mittelfristige Finanzplanung sieht für die Haushaltsjahre 2015 – 2017 ausgeglichene Haushalte vor. Die Rücklagen sind dann allerdings aufgebraucht. Hier muss der Rat ab spätestens dem nächsten Jahr gegensteuern. Er schlägt daher vor, die Grundsteuer A und B auf 380 v.H. bis 400 v.H. zu erhöhen. In Karwitz wurden seit nunmehr 10 Jahren die Steuern nicht erhöht. Der Steuersatz bei der Grundsteuer A und B liegt derzeit bei 350 v.H. und ist in der Samtgemeinde der niedrigste Satz. Eine Steuererhöhung in den nächsten Jahren wird unumgänglich sein.

 

Nach Vortrag durch Herrn Siems-Wedhorn fasst der Rat Karwitz den

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 1 der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung 2014 sowie das als Anlage 2 der Niederschrift beigefügte Investitionsprogramm 2013 – 2017.