Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Herr Donnerstag erläutert den Sachverhalt.

Zunächst ist zu bemerken, dass für Jameln eine Straßenausbaubeitragssatzung gilt. Diese Satzung enthält auch Aspekte, die im Bereich der Straßenbeleuchtung greift. Ein Aspekt wäre in diesem Fall, wenn eine Verbesserung oder Erneuerung eintritt. Dies ist jedoch nicht der Fall, da keine zusätzlichen Lichtpunkte geschaffen werden und lediglich die Beleuchtung ausgewechselt wird, um Einsparungen zu erzielen. Der Tatbestand der Erneuerung wäre noch zu berücksichtigen. In der Regel gilt eine Straßenbeleuchtung nach 30 Jahren als abgeschrieben. Hier müsste zunächst eine Bestandsanalyse erfolgen. Sofern das Ergebnis eine grundsätzliche Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage nicht hergibt, ist auch eine gänzliche Erneuerung nicht notwendig. Eine Umstellung ist deswegen notwendig, da die Nutzung von HQL-Leuchtmitttel ab April 2015 nicht mehr zulässig ist.

 

Weiterhin trägt Herr Donnerstag vor, dass die Gemeinde Jameln eine Straßenbeleuchtungsanlage mit 174 Lichtpunkten (Kofferleuchten sowie 51 Schmuckleuchten) unterhält.. Der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor der Gemeinde. Die Straßenbeleuchtung wird noch mit veralteter Technik und ineffizienten Hochdruck-Quecksilberdampflampen (HQL) betrieben. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie EU (ErP) ist der Vertrieb von HQL-Leuchtmitteln ab April 2015 nicht mehr zulässig.
Seit April 2010 gilt die erste Stufe der EU-Verordnung. Produkte, die u. a. in der Straßenbeleuchtung eingesetzt werden, müssen fortan den definierten Anforderungen genügen. Schrittweise werden damit veraltete Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen sowie ineffiziente Vorschaltgeräte vom Markt genommen. 2015 folgen Quecksilberdampflampen, die nach wie vor in zahlreichen Straßenlampen eingesetzt werden.

Kommunen sind damit in der Pflicht, auf energieeffiziente Technologien umzurüsten. Hintergrund dieser Verordnung ist der hohe Stromverbrauch und der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel. Außerdem ist diese Technik veraltet und bietet heutzutage mehr Nachteile als Vorteile.

Da in der Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Jameln entsprechende HQL-Leuchtmittel im Einsatz sind, ist es an der Zeit, sich nach energieeffizienten Alternativen umzusehen.

Durch den Ersatz bzw. die Umrüstung der ineffizienten Lampen und Leuchten soll der nicht unerhebliche Energieverbrauch reduziert werden. Die Maßnahme führt zu einer nachhaltigen Minderung der aus dem Stromverbrauch der Straßenbeleuchtungsanlage resultierenden CO²-Immissionen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Um eine weitreichende Energieeffizienz zu erreichen, wird die Straßenbeleuchtung den aktuellen Anforderungen entsprechend auf moderne, effiziente LED-Lampen- und Leuchtentechnik umgerüstet.
Im Haushalt 2014 sind bei der Investitionsnummer 05.3055011 (Kostenstelle 54500300100) Mittel in Höhe von 150.000 €  für die Sanierung der Straßenbeleuchtung eingestellt.

 

Gemäß Vorlage fasst der Rat Jameln nach Vortrag durch Herrn Donnerstag folgenden

 


Beschluss:

Zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die Straßenbeleuchtung durch den Austausch der Leuchtenköpfe umgerüstet. Zum Einsatz kommen effiziente LED-Lampen- und Leuchtentechnik.