Sitzung: 19.02.2014 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/667/2014
Herr Donnerstag
erläutert den Sachverhalt.
Zunächst ist zu
bemerken, dass für Jameln eine Straßenausbaubeitragssatzung gilt. Diese Satzung
enthält auch Aspekte, die im Bereich der Straßenbeleuchtung greift. Ein Aspekt
wäre in diesem Fall, wenn eine Verbesserung oder Erneuerung eintritt. Dies ist
jedoch nicht der Fall, da keine zusätzlichen Lichtpunkte geschaffen werden und
lediglich die Beleuchtung ausgewechselt wird, um Einsparungen zu erzielen. Der
Tatbestand der Erneuerung wäre noch zu berücksichtigen. In der Regel gilt eine
Straßenbeleuchtung nach 30 Jahren als abgeschrieben. Hier müsste zunächst eine
Bestandsanalyse erfolgen. Sofern das Ergebnis eine grundsätzliche Erneuerung
der Straßenbeleuchtungsanlage nicht hergibt, ist auch eine gänzliche Erneuerung
nicht notwendig. Eine Umstellung ist deswegen notwendig, da die Nutzung von
HQL-Leuchtmitttel ab April 2015 nicht mehr zulässig ist.
Weiterhin trägt Herr
Donnerstag vor, dass die
Gemeinde Jameln eine Straßenbeleuchtungsanlage mit 174 Lichtpunkten
(Kofferleuchten sowie 51 Schmuckleuchten) unterhält.. Der Stromverbrauch der
Straßenbeleuchtung ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor der Gemeinde. Die
Straßenbeleuchtung wird noch mit veralteter Technik und ineffizienten
Hochdruck-Quecksilberdampflampen (HQL) betrieben. Hier besteht dringend
Handlungsbedarf. Auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie EU (ErP) ist der
Vertrieb von HQL-Leuchtmitteln ab April 2015 nicht mehr zulässig.
Seit April 2010 gilt die erste Stufe der EU-Verordnung. Produkte, die u. a. in
der Straßenbeleuchtung eingesetzt werden, müssen fortan den definierten
Anforderungen genügen. Schrittweise werden damit veraltete Leuchtstofflampen
und Hochdruckentladungslampen sowie ineffiziente Vorschaltgeräte vom Markt
genommen. 2015 folgen Quecksilberdampflampen, die nach wie vor in zahlreichen
Straßenlampen eingesetzt werden.
Kommunen sind damit
in der Pflicht, auf energieeffiziente Technologien umzurüsten. Hintergrund
dieser Verordnung ist der hohe Stromverbrauch und der Quecksilbergehalt der
Leuchtmittel. Außerdem ist diese Technik veraltet und bietet heutzutage mehr
Nachteile als Vorteile.
Da in der
Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Jameln entsprechende HQL-Leuchtmittel im
Einsatz sind, ist es an der Zeit, sich nach energieeffizienten Alternativen
umzusehen.
Durch den Ersatz
bzw. die Umrüstung der ineffizienten Lampen und Leuchten soll der nicht
unerhebliche Energieverbrauch reduziert werden. Die Maßnahme führt zu einer
nachhaltigen Minderung der aus dem Stromverbrauch der Straßenbeleuchtungsanlage
resultierenden CO²-Immissionen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Um eine
weitreichende Energieeffizienz zu erreichen, wird die Straßenbeleuchtung den
aktuellen Anforderungen entsprechend auf moderne, effiziente LED-Lampen- und
Leuchtentechnik umgerüstet.
Im Haushalt 2014 sind bei der Investitionsnummer 05.3055011 (Kostenstelle
54500300100) Mittel in Höhe von 150.000 €
für die Sanierung der Straßenbeleuchtung eingestellt.
Gemäß Vorlage fasst
der Rat Jameln nach Vortrag durch Herrn Donnerstag folgenden
Beschluss:
Zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die Straßenbeleuchtung durch den Austausch der Leuchtenköpfe umgerüstet. Zum Einsatz kommen effiziente LED-Lampen- und Leuchtentechnik.