Sitzung: 24.02.2014 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 11/656/2014
Sachverhalt:
Ratsfrauen und Ratsherren sind gem. § 60 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf die ihnen obliegenden Pflichten als
Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG durch die
Bürgermeisterin/den Bürgermeister zu belehren.
Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.
Die Belehrung hat allerdings nicht die Wirkung der
förmlichen Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz, weil bei ihr
insbesondere nicht der Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer
Pflichtverletzung vorgesehen ist. Ehrenamtlich Tätige, die keine Amtsträger im
Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind, können deshalb allein aufgrund der
Pflichtenbelehrung nicht Täter von Amtsdelikten werden.
Bgm Harms verpflichtet Rf Roswitha Schulz mit nachfolgendem
Wortlaut und überreicht ihr ein NKomVG.
„Hiermit
verpflichte ich Ratsfrau Roswitha Schulz, wohnhaft in Nausen, Kastanienweg 7 in
29481 Karwitz, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu
erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das
Mitwirkungsverbot gemäß § 41 zu beachten
und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.“
Rh
Schaper-Biemann gibt bekannt, dass Rf Schulz als Nachfolgerin von Rh
Zuther auch stellvertretende Sprecherin
der „Gruppe für Karwitz“ ist.