Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Herr Zuther hat schriftlich mitgeteilt, dass er aus dem Gebiet der Gemeinde Karwitz verzogen ist. Somit endet gemäß § 52 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Karwitz.

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Rat den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Auf den freien Sitz rückt Frau Roswitha Schulz, Kastanienweg 7, 29481 Karwitz – OT Nausen als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – GRÜNE - nach.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat Karwitz den

 


Feststellungsbeschluss:

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Michael Zuther im Rat der Gemeinde Karwitz durch Verlust endet.