Sitzung: 26.02.2014 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/608/2013
Sachverhalt:
Die
ehemalige Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) hat zusammen mit ihre Mitgliedsgemeinden
im Rahmen eines Pilotprojektes des Landes Niedersachsen ihr Haushalts-, Kassen-
und Rechnungswesen ab 2004 von der Kameralistik auf die kommunale doppelte
Buchführung (Doppik) umgestellt. Die Umstellung inklusive Inventur und
Vermögensbewertung orientierte sich zum damaligen Zeitpunkt mangels rechtlicher
Vorgaben am Modellkonzept der Hochschule Speyer und Erfahrungen der
Modellkommune Stadt Uelzen. Die ehemalige Samtgemeinde Hitzacker hat mit ihren
Mitgliedsgemeinden bis zur Fusion mit der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) zum
01.01.2007 ihre Finanzwirtschaft auf kameraler Basis geführt. Allerdings wurden
bereits ab 2004 – in Anlehnung an die vorgenannten Pilotprojekte - Daten für
eine Umstellung auf das neue Rechnungswesen ermittelt, so dass die Basis für
den Umstieg auf die Doppik zum 01.01.2007 gegeben war.
Obwohl
das Land Niedersachsen zum 1.1.2006 eine geänderte Gemeindehaushalts- und
-kassenverordnung erließ und am 4.12.2006 erstmals amtliche „Doppik-Muster“
inklusive verbindlicher Abschreibungstabelle bekanntgab, waren nicht alle
rechtlichen Fragen abschließend geklärt.
Ein
ganz wesentliches Problem war, ob eine Mitgliedsgemeinde bilanztechnisch
eigenes Geldvermögen besitzen könne. Diese Frage wurde erst Ende 2007
abschließend (positiv) geklärt.
Vor
Erstellung der Eröffnungsbilanz musste die ursprüngliche Vermögensbewertung vor
allem im Bereich der Grundstücke und Gebäude an die mittlerweile geltenden
Rechtsvorschriften angepasst werden.
Die
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Göhrde wurde im Laufe des Jahres 2013 aufgestellt
und am 1. Oktober 2013 dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Prüfung vorgelegt.
Die Prüfung wurde am 22.11.2013 abgeschlossen und der Prüfbericht am 18.12.2013
der Gemeinde übersandt.
Das RPA
bestätigt, dass die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Göhrde zum 01.01.2007
nebst Anhang und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde
vermittelt (Ziffer 5 des Prüfberichtes).
Die
Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechtes vom Rat der Gemeinde Göhrde beschlossen werden.
Einzelheiten
zur Bilanz und zur Prüfung können den der Vorlage beigefügten Unterlagen
entnommen werden.
Herr
Siems-Wedhorn erläutert die 1. Eröffnungsbilanz.
Rh
Goebel moniert in der Eröffnungsbilanz u.a. den angesetzten fiktiven Wert für
Straßen.
Ferner
merkt er an, dass die Straße von Sarenseck nach Kamerun seines Erachtens auf die SgElbtalaue
übertragen wurde, daher dürfte sie nicht in der Bilanz erscheinen. Er bittet
dieses zu überprüfen.
Verw.
Ang Siems-Wedhorn erläutert die
Rechtsgrundlagen für die kommunale
Haushaltsführung und der Vermögensbewertung.
Angegebene
Daten von der Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) wurden seinerzeit so übernommen.
Zur Genehmigung der
Eröffnungsbilanz entsteht eine Diskussion.
Auf Vorschlag der
Verwaltung fasst der Rat Göhrde folgenden
Telef. und mail umstellen bis Ende Juni
Beschluss:
Der Rat
beschließt die erste Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2007.
Sollte festgestellt werden, dass diese fehlerhaft
ist, wird in der Schlussbilanz 2007 eine
nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanz
vorgenommen. Mögliche Fehler in der ersten Eröffnungsbilanz würden dann
nachträglich geheilt.