Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt.

Nach der Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz 2004 im Jahr 2009 wurde dem Rechnungsprüfungsamt im Oktober 2010 der Jahresabschluss 2004 zur Prüfung vorlegt. Die Prüfung wurde im Dezember 2013 abgeschlossen (zu den Gründen für die lange Prüfungsdauer s. Ziffer 3.1 des Prüfungsberichtes).

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

  • der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Bgm Harms übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm Dreyer und verlässt den Sitzungsraum.

 

Der Rat der Gemeinde Karwitz fasst den

 

 

Bgm Harms übernimmt wieder den Vorsitz.

 


Beschluss:

a)      Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2004 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2004.

b)      Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird mit negativen ordentlichen Ergebnis 2004 verrechnet und somit nicht der Überschussrücklage zugeführt.