Sitzung: 24.02.2014 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/617/2014
Herr Siems-Wedhorn
erläutert den Sachverhalt.
Nach der Prüfung
der ersten Eröffnungsbilanz 2004 im Jahr 2009 wurde dem Rechnungsprüfungsamt im
Oktober 2010 der Jahresabschluss 2004 zur Prüfung vorlegt. Die Prüfung wurde im
Dezember 2013 abgeschlossen (zu den Gründen für die lange Prüfungsdauer s.
Ziffer 3.1 des Prüfungsberichtes).
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt
nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1
NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren
worden ist und
- sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Bgm
Harms übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm Dreyer und verlässt den Sitzungsraum.
Der Rat der
Gemeinde Karwitz fasst den
Bgm Harms übernimmt
wieder den Vorsitz.
Beschluss:
a) Der Rat beschließt die
Jahresrechnung 2004 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2004.
b) Der Überschuss des
außerordentlichen Ergebnisses wird mit negativen ordentlichen Ergebnis 2004
verrechnet und somit nicht der Überschussrücklage zugeführt.