Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

Die Biosphärenreservatsverwaltung ist derzeit damit beschäftigt, zusätzlich zu den per Gesetz ausgewiesenen siedlungsnahen Elbvorlandbereichen, weitere Erholungsbereiche auszuweisen. Dieses geschieht auf Grundlage eines Antrages, den die Gemeinden bzw. die Städte bei der Biosphärenreservatsverwaltung stellen müssen.

 

Im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) sind in Tiesmesland, Hitzacker (Elbe) (Schweineweide) und Wussegel siedlungsnahe Elbvorlandbereiche per Gesetz ausgewiesen.

 

Es ist nunmehr darüber zu beraten, ob diese Zugangsbereiche ausreichend sind, oder ob es noch weitere, von der Bevölkerung genutzte Stellen entlang der Elbe gibt, die auf Antrag neu aufgenommen werden sollen.

 

Einen weiteren Punkt stellen die Angelbereiche dar. Hier gibt es im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) nach Ansicht der Verwaltung keinen weiteren Bedarf, da die Parkmöglichkeiten außerhalb des C Gebietes zu den Angelstellen in nur kurzer Entfernung liegen. Diese sind fussläufig zu erreichen. Ein Problem könnte lediglich der Bereich Wussegel darstellen. Hier wird beobachtet, dass mit Kfz über den Deich auf der befestigten Straße bis kurz vor die Buhnen gefahren wird. Dieses ist nach Auskunft der Biosphärenreservatsverwaltung unzulässig und kann von den im Einsatz befindlichen Polizeireitern geahndet werden.

 

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.

 

Der Rat schließt sich den Empfehlungen des FA TWUJH und VA H an und fasst folgenden

 


Beschluss:

Antrag Frau Claudia Scharf:

Erweiterung um einen siedlungsnahen Erholungsbereich in Tießau im Elbestrandbereich - östlich der Hafeneinfahrt Tießau.

 

Antrag Herr Peter Wieczorek:

Erweiterung um einen siedlungsnahen Erholungsbereich in Hitzacker - östlich der Hochwassermauer in Richtung Wussegel.