Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

1. Der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße H 34 (Sarchem – Sarenseck) obliegt der Samtgemeinde Elbtalaue als zuständigem Baulastträger.

 

2. Die Verwaltung ist beauftragt worden, eine Kostenschätzung für die Erneuerung und Verbreiterung des „Schuttkuhlenweges“ von derzeit 3,00 m auf 5,50 m vorzulegen. Die Ausbaulänge beträgt 1.700 m, von der Kreuzung Räsenberg bis zur Einmündung zur Gemeindeverbindungsstraße H 34 (Sarchem – Sarenseck). Auf Grund des nicht mehr tragfähigen Untergrundes und der angedachten Verbreiterung, muss die Straße im Vollausbau hergestellt werden. Der Ausbau erfolgt in Asphaltbauweise in der Bauklasse IV gem. RStO 2012.

 

  4 cm    Asphaltbeton AC 11 DN

14 cm    Asphalttragschicht AC 32 TN

28 cm    Schottertragschicht 0/32 mm

46 cm    Gesamtaufbau

 

Die Kostenschätzung hat eine Summe von ca. 935.000,- €, zzgl. ca. 140.000,- € Planungskosten, ergeben. Die Kosten betragen somit ca. 1.075.000,- €, ohne Baugrunduntersuchung, Ersatzpflanzungen und evtl. notwendigen Baumfällarbeiten, sowie Unvorhersehbares.

 

Fördermittel für diese Maßnahme stehen derzeit nicht zur Verfügung.

 

Bgm Mertins erläutert den Antrag.

 

Die entsprechenden Gremien haben sich mit diesem Thema befasst und sich dafür ausgesprochen, die Antragsfähigkeit  in einem entsprechenden Förderprogramm des Entflechtungsgesetztes durch die Verwaltung prüfen zu lassen, teilt FBL Hesebeck mit und erläutert die möglichen Kosten, die sich im Rahmen für den Ausbau des Schuttkuhlenweges um  1.5 Mill € bewegen könnten.

 

Rh Zühlke stellt fest, dass sich der Rat  mit einer Anbindung  an das Gewerbegebiet schon länger befasst hat. Bei einer Anbindung muss vermieden werden, dass der Schwerlastverkehr durch Hitzacker (Elbe) und durch Sarenseck läuft. Seinerzeit war eine Verbindung der beiden Landesstraßen angedacht. Diese sogenannte große Lösung sollte weiterhin nicht außer Acht gelassen werden. .

 

Nach Diskussion schließt sich der Rat der Empfehlung des  VA H an und fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Förderfähigkeit ist zu prüfen.  Die Angelegenheit ist dementsprechend weiter zu verfolgen.