Sitzung: 17.02.2014 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 30/640/2014
Sachverhalt:
1. Der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße H 34 (Sarchem – Sarenseck)
obliegt der Samtgemeinde Elbtalaue als zuständigem Baulastträger.
2. Die Verwaltung ist beauftragt worden, eine Kostenschätzung für die
Erneuerung und Verbreiterung des „Schuttkuhlenweges“ von derzeit 3,00 m auf
5,50 m vorzulegen. Die Ausbaulänge beträgt 1.700 m, von der Kreuzung Räsenberg
bis zur Einmündung zur Gemeindeverbindungsstraße H 34 (Sarchem – Sarenseck).
Auf Grund des nicht mehr tragfähigen Untergrundes und der angedachten
Verbreiterung, muss die Straße im Vollausbau hergestellt werden. Der Ausbau
erfolgt in Asphaltbauweise in der Bauklasse IV gem. RStO 2012.
4 cm Asphaltbeton AC 11 DN
14 cm Asphalttragschicht AC 32 TN
28 cm Schottertragschicht 0/32 mm
46 cm Gesamtaufbau
Die Kostenschätzung hat eine Summe von ca. 935.000,- €, zzgl. ca.
140.000,- € Planungskosten, ergeben. Die Kosten betragen somit ca. 1.075.000,-
€, ohne Baugrunduntersuchung, Ersatzpflanzungen und evtl. notwendigen
Baumfällarbeiten, sowie Unvorhersehbares.
Fördermittel für diese Maßnahme stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Bgm Mertins erläutert den Antrag.
Die entsprechenden Gremien haben sich mit diesem Thema befasst und sich
dafür ausgesprochen, die Antragsfähigkeit
in einem entsprechenden Förderprogramm des Entflechtungsgesetztes durch
die Verwaltung prüfen zu lassen, teilt FBL Hesebeck mit und erläutert die
möglichen Kosten, die sich im Rahmen für den Ausbau des Schuttkuhlenweges
um 1.5 Mill € bewegen könnten.
Rh Zühlke stellt fest, dass sich der Rat
mit einer Anbindung an das
Gewerbegebiet schon länger befasst hat. Bei einer Anbindung muss vermieden
werden, dass der Schwerlastverkehr durch Hitzacker (Elbe) und durch Sarenseck
läuft. Seinerzeit war eine Verbindung der beiden Landesstraßen angedacht. Diese
sogenannte große Lösung sollte weiterhin nicht außer Acht gelassen werden. .
Nach Diskussion schließt sich der Rat der Empfehlung des VA H an und fasst folgenden
Beschluss:
Die Förderfähigkeit
ist zu prüfen. Die Angelegenheit ist
dementsprechend weiter zu verfolgen.