Sitzung: 17.02.2014 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/285/2013/1
Sachverhalt:
Bereits in der
Sitzung am 10.07.2013 hat sich der Rat mit dieser Angelegenheit befasst.
Nunmehr ist die
Ausführungsplanung „Nahwärmenetz Hitzacker“ (Stand 16.08.2013, Version 13)
vorgelegt worden. Demnach wird die Leitung auf einer Länge von ca. 2.920 m im
Straßen- bzw. Straßenseitenraum verlegt. Ferner werden die Straßen insgesamt 18
mal gequert. Daraus ergibt sich folgenden Berechnung für die Entschädigung:
Entschädigung |
|
|
1 - 100 m |
x 0,30 € |
30,00
€ |
101 - 1000 m |
x 0,20 € |
180,00
€ |
1001 - 2920 m |
x 0,10 € |
192,00
€ |
18 Querungen |
x 10,00 € |
180,00
€ |
jährl. Entschädigung |
582,00 € |
Über die zu
leistende Entschädigung wird mit der Naturenergie Hitzacker ein Vertrag
geschlossen.
Weitere
vertragliche Punkte:
- Durch
die Naturenergie ist ein Leitungsplan in digitaler Form vorzulegen.
- Bei
Beendigung der Nutzung sind die Leitungen aus dem Straßen- und Straßenseitenraum
auf Kosten der Naturenergie zu entfernen.
- Vertragslaufzeit
20 Jahre
Für die Nutzung der
Fläche der Sportanlage Hagener Weg wird eine Grunddienstbarkeit in das
Grundbuch eingetragen.
FBL Hesebeck trägt
vor. Gegenüber dem nachgereichten Vertrag haben sich noch kleine Änderungen in
der Präambel und im § 2 ergeben. FBL Hesebeck erläutert diese.
Rh Zühlke stellt
fest, dass das Logo auf dem Vertrag, das Logo von der SgElbtalaue ist.
Er bittet dieses zu
ändern.
Der überarbeitete
Vertrag ist Anlage zu TOP 8 dieser
Niederschrift.
Rh Burmeister bittet um Aufnahme eines Hinweises im Vertrag hinsichtlich der Anpassung der Nutzungsentschädigung.
FBL Hesebeck teilt mit, dass dieses im Fachausschuss kein Thema war und somit nicht eingearbeitet wurde.
Auf Anfrage von Rh Zühlke teilt FBL Hesebeck mit, dass ein Leitungsplan für die in Anspruch genommenen Flächen von der bauausführenden Firma erstellt und der Stadt zur Verfügung gestellt wird.
Rh Schneeberg verlässt die Sitzung um 19.50 Uhr.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
a) Mit der Naturenergie Hitzacker UG & Co.
KG wird eine Vereinbarung über die Verlegung der Biogasleitung geschlossen. Es
wird eine jährliche Entschädigung von 582,00 Euro vereinbart.
b) Im Bereich des Sportplatzes wird eine
Grunddienstbarkeit eingetragen.