Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Bereits in der Sitzung am 10.07.2013 hat sich der Rat mit dieser Angelegenheit befasst.

 

Nunmehr ist die Ausführungsplanung „Nahwärmenetz Hitzacker“ (Stand 16.08.2013, Version 13) vorgelegt worden. Demnach wird die Leitung auf einer Länge von ca. 2.920 m im Straßen- bzw. Straßenseitenraum verlegt. Ferner werden die Straßen insgesamt 18 mal gequert. Daraus ergibt sich folgenden Berechnung für die Entschädigung:

 

Entschädigung

 

 

1 - 100 m

x 0,30 €

30,00 €

101 - 1000 m

x 0,20 €

180,00 €

1001 - 2920 m

x 0,10 €

192,00 €

18 Querungen

x 10,00 €

180,00 €

jährl. Entschädigung

582,00 €

 

Über die zu leistende Entschädigung wird mit der Naturenergie Hitzacker ein Vertrag geschlossen.

 

Weitere vertragliche Punkte:

 

  1. Durch die Naturenergie ist ein Leitungsplan in digitaler Form vorzulegen.
  2. Bei Beendigung der Nutzung sind die Leitungen aus dem Straßen- und Straßenseitenraum auf Kosten der Naturenergie zu entfernen.
  3. Vertragslaufzeit 20 Jahre

 

Für die Nutzung der Fläche der Sportanlage Hagener Weg wird eine Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen.

 

FBL Hesebeck trägt vor. Gegenüber dem nachgereichten Vertrag haben sich noch kleine Änderungen in der Präambel und im § 2 ergeben. FBL Hesebeck erläutert diese.

 

Rh Zühlke stellt fest, dass das Logo auf dem Vertrag, das Logo von der SgElbtalaue ist.

Er bittet dieses zu ändern.

Der überarbeitete Vertrag ist Anlage zu TOP 8 dieser Niederschrift.

 

Rh Burmeister bittet um  Aufnahme eines Hinweises im Vertrag hinsichtlich der Anpassung der Nutzungsentschädigung.

FBL Hesebeck teilt mit, dass dieses  im Fachausschuss kein Thema war und somit nicht eingearbeitet wurde.

 

Auf Anfrage von  Rh Zühlke teilt FBL Hesebeck mit, dass ein Leitungsplan für die in Anspruch  genommenen Flächen von der bauausführenden Firma  erstellt und der Stadt zur Verfügung gestellt wird.

 

Rh Schneeberg verlässt die Sitzung um 19.50 Uhr.

 

Der Rat fasst folgenden  


Beschluss:

a)      Mit der Naturenergie Hitzacker UG & Co. KG wird eine Vereinbarung über die Verlegung der Biogasleitung geschlossen. Es wird eine jährliche Entschädigung von 582,00 Euro vereinbart.

b)      Im Bereich des Sportplatzes wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen.