Beschluss: Ohne Empfehlung

1. Der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße H 34 (Sarchem – Sarenseck) obliegt der Samtgemeinde Elbtalaue als zuständigem Baulastträger.

 

2. Die Verwaltung ist beauftragt worden, eine Kostenschätzung für die Erneuerung und Verbreiterung des „Schuttkuhlenweges“ von derzeit 3,00 m auf 5,50 m vorzulegen. Die Ausbaulänge beträgt 1.700 m, von der Kreuzung Räsenberg bis zur Einmündung zur Gemeindeverbindungsstraße H 34 (Sarchem – Sarenseck). Auf Grund des nicht mehr tragfähigen Untergrundes und der angedachten Verbreiterung, muss die Straße im Vollausbau hergestellt werden. Der Ausbau erfolgt in Asphaltbauweise in der Bauklasse IV gem. RStO 2012.

 

  4 cm    Asphaltbeton AC 11 DN

14 cm    Asphalttragschicht AC 32 TN

28 cm    Schottertragschicht 0/32 mm

46 cm    Gesamtaufbau

 

Die Kostenschätzung hat eine Summe von ca. 935.000,- €, zzgl. ca. 140.000,- € Planungskosten, ergeben. Die Kosten betragen somit ca. 1.075.000,- €, ohne Baugrunduntersuchung, Ersatzpflanzungen und evtl. notwendige Baumfällarbeiten, sowie Unvorhersehbares.

 

Rh Mertins erläutert eingehend seinen Antrag. Die Gemeindeverbindungsstraße H 34 / Schuttkuhlenweg ist einer der Hauptzubringer zu dem Gewerbegebiet Hitzacker. Ein Ausbau der Strecke auf eine Breite von 5,50 m ist für die Nutzbarkeit von LKW Verkehr essentiell.

Bei einer Förderung von 75%, bei ermittelten Ausbaukosten von ca. 1.075.000,00 €, wäre der Eigenanteil der Stadt überschaubar, betont Rh Mertins.

 

Die Kosten für die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße H 34, welche von der Samtgemeinde getragen werden, belaufen sich auf 280.000,00 €.

 

FBL Hesebeck gibt zu bedenken, dass für das Jahr 2014 eine Förderung solcher Projekte durch das Entflechtungsgesetz nicht zur Verfügung steht. In welcher Form die Förderung im Jahr  2015 umgesetzt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Die Meldefrist endet jährlich zum 15. Februar.

Die Samtgemeinde plant bisher die Gemeindeverbindungsstraße lediglich auf der vorhandenen Breite von 3,00 m zu sanieren. Inwiefern der Ausbau auf eine Breite von 5,50 m erfolgen kann, müsste zunächst im Samtgemeinderat diskutiert werden.

 

Rh Zühlke hält den Vorschlag für die Erschließung des Gewerbegebiets für sinnvoll und bittet die Verwaltung um Prüfung und Anmeldung der Maßnahme in dem entsprechenden Förderprogramm des Entflechtungsgesetztes, sofern Fördermittel in den Programmen zur Verfügung stehen.

 

Die Anmeldung sollte unter der vorbehaltlichen Zustimmung des Samtgemeinderats erfolgen, da ein Ausbau auf eine Breite von 5,50m nur sinnvoll ist, wenn die H 34 ebenfalls auf eine solche Breite ausgebaut wird, ergänzt Rh Mertins.