Sitzung: 03.02.2014 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Ohne Empfehlung
Vorlage: 30/640/2014
1. Der Ausbau der
Gemeindeverbindungsstraße H 34 (Sarchem – Sarenseck) obliegt der Samtgemeinde
Elbtalaue als zuständigem Baulastträger.
2. Die Verwaltung
ist beauftragt worden, eine Kostenschätzung für die Erneuerung und
Verbreiterung des „Schuttkuhlenweges“ von derzeit 3,00 m auf 5,50 m vorzulegen.
Die Ausbaulänge beträgt 1.700 m, von der Kreuzung Räsenberg bis zur Einmündung
zur Gemeindeverbindungsstraße H 34 (Sarchem – Sarenseck). Auf Grund des nicht
mehr tragfähigen Untergrundes und der angedachten Verbreiterung, muss die
Straße im Vollausbau hergestellt werden. Der Ausbau erfolgt in Asphaltbauweise
in der Bauklasse IV gem. RStO 2012.
4 cm Asphaltbeton
AC 11 DN
14 cm Asphalttragschicht AC 32 TN
28 cm Schottertragschicht 0/32 mm
46 cm Gesamtaufbau
Die Kostenschätzung
hat eine Summe von ca. 935.000,- €, zzgl. ca. 140.000,- € Planungskosten,
ergeben. Die Kosten betragen somit ca. 1.075.000,- €, ohne
Baugrunduntersuchung, Ersatzpflanzungen und evtl. notwendige Baumfällarbeiten,
sowie Unvorhersehbares.
Rh Mertins
erläutert eingehend seinen Antrag. Die Gemeindeverbindungsstraße H 34 /
Schuttkuhlenweg ist einer der Hauptzubringer zu dem Gewerbegebiet Hitzacker.
Ein Ausbau der Strecke auf eine Breite von 5,50 m ist für die Nutzbarkeit von
LKW Verkehr essentiell.
Bei einer Förderung
von 75%, bei ermittelten Ausbaukosten von ca. 1.075.000,00 €, wäre der
Eigenanteil der Stadt überschaubar, betont Rh Mertins.
Die Kosten für die
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße H 34, welche von der Samtgemeinde
getragen werden, belaufen sich auf 280.000,00 €.
FBL Hesebeck gibt
zu bedenken, dass für das Jahr 2014 eine Förderung solcher Projekte durch das Entflechtungsgesetz
nicht zur Verfügung steht. In welcher Form die Förderung im Jahr 2015 umgesetzt wird, ist zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Die Meldefrist endet jährlich zum 15. Februar.
Die Samtgemeinde
plant bisher die Gemeindeverbindungsstraße lediglich auf der vorhandenen Breite
von 3,00 m zu sanieren. Inwiefern der Ausbau auf eine Breite von 5,50 m
erfolgen kann, müsste zunächst im Samtgemeinderat diskutiert werden.
Rh Zühlke hält den
Vorschlag für die Erschließung des Gewerbegebiets für sinnvoll und bittet die
Verwaltung um Prüfung und Anmeldung der Maßnahme in dem entsprechenden
Förderprogramm des Entflechtungsgesetztes, sofern Fördermittel in den
Programmen zur Verfügung stehen.
Die Anmeldung
sollte unter der vorbehaltlichen Zustimmung des Samtgemeinderats erfolgen, da
ein Ausbau auf eine Breite von 5,50m nur sinnvoll ist, wenn die H 34 ebenfalls
auf eine solche Breite ausgebaut wird, ergänzt Rh Mertins.