Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

 

Bereits in der Sitzung am 10.07.2013 hat sich der Rat mit dieser Angelegenheit befasst.

 

Nunmehr ist die Ausführungsplanung „Nahwärmenetz Hitzacker“ (Stand 16.08.2013, Version 13) vorgelegt worden. Demnach wird die Leitung auf einer Länge von ca. 2.920 m im Straßen- bzw. Straßenseitenraum verlegt. Ferner werden die Straßen insgesamt 18-mal gequert. Daraus ergibt sich folgenden Berechnung für die Entschädigung:

 

Entschädigung

 

 

1 - 100 m

x 0,30 €

30,00 €

101 - 1000 m

x 0,20 €

180,00 €

1001 - 2920 m

x 0,10 €

192,00 €

18 Querungen

x 10,00 €

180,00 €

jährl. Entschädigung

582,00 €

 

Über die zu leistende Entschädigung wird mit der Naturenergie Hitzacker ein Vertrag geschlossen.

 

Weitere vertragliche Punkte:

 

  1. Durch die Naturenergie ist ein Leitungsplan in digitaler Form vorzulegen.
  2. Bei Beendigung der Nutzung sind die Leitungen aus dem Straßen- und Straßenseitenraum auf Kosten der Naturenergie zu entfernen.
  3. Vertragslaufzeit 20 Jahre

 

Für die Nutzung der Fläche der Sportanlage Hagener Weg wird eine Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass die Berechnung der jährlichen Entschädigung auf Grundlage den  der Verwaltung vorliegenden Plänen erfolgt ist.

Ein Übersichtsplan mit den eingemessenen Leitungen liegt der Verwaltung bisher nicht vor.

Aufgrund dessen ist eine geringfügige Änderung Leitungslängen nachträglich noch möglich.

 

Der Betrag der Entschädigung ist ein Vorschlag der Verwaltung, welcher vom Rat  der Stadt Hitzacker (Elbe) bestätigt werden müsste.

Es ist wichtig für die Stadt Hitzacker (Elbe) einen digitalen Leitungsplan von der Naturenergie Hitzacker zu erhalten, betont FBL Hesebeck.

RH Zühlke erfragt ob die Berechnungsgrundlage für die Entschädigung vom Rat beschlossen wurde.

Es gibt noch keinen Grundsatzbeschluss über die Berechnungsgrundlage, sie wurden lediglich in der Bürgermeisterdienstversammlung erörtert, erwidert FBL Hesebeck. Eine Grundsatzentscheidung über die Grundlage zur Nutzungsentgeltermittlung ist herbeizuführen. 

 

Rh Zühlke bittet darum den ausgefertigten Vertrag dem VA am 10.02.2014 vorzulegen.

 

RH Stahnke beantragt das Wort „Entschädigung“ in „Nutzungsentgelt“ in dem zu schließenden Vertrag zu ändern.

Alle Ausschussmitglieder erklären sich damit einverstanden.

 

 Nach weiterer Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

a)      Mit der Naturenergie Hitzacker UG & Co. KG wird eine Vereinbarung über die Verlegung der Biogasleitung geschlossen. Es wird ein jährliches Nutzungsentgelt von 582,00 Euro vereinbart.

b)      Im Bereich des Sportplatzes wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen.