Sitzung: 03.02.2014 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/285/2013/1
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt.
Bereits in der
Sitzung am 10.07.2013 hat sich der Rat mit dieser Angelegenheit befasst.
Nunmehr ist die
Ausführungsplanung „Nahwärmenetz Hitzacker“ (Stand 16.08.2013, Version 13)
vorgelegt worden. Demnach wird die Leitung auf einer Länge von ca. 2.920 m im
Straßen- bzw. Straßenseitenraum verlegt. Ferner werden die Straßen insgesamt
18-mal gequert. Daraus ergibt sich folgenden Berechnung für die Entschädigung:
Entschädigung |
|
|
1 - 100 m |
x 0,30 € |
30,00
€ |
101 - 1000 m |
x 0,20 € |
180,00
€ |
1001 - 2920 m |
x 0,10 € |
192,00
€ |
18 Querungen |
x 10,00 € |
180,00
€ |
jährl. Entschädigung |
582,00 € |
Über die zu
leistende Entschädigung wird mit der Naturenergie Hitzacker ein Vertrag
geschlossen.
Weitere
vertragliche Punkte:
- Durch
die Naturenergie ist ein Leitungsplan in digitaler Form vorzulegen.
- Bei
Beendigung der Nutzung sind die Leitungen aus dem Straßen- und Straßenseitenraum
auf Kosten der Naturenergie zu entfernen.
- Vertragslaufzeit
20 Jahre
Für die Nutzung der
Fläche der Sportanlage Hagener Weg wird eine Grunddienstbarkeit in das
Grundbuch eingetragen.
FBL Hesebeck
erläutert, dass die Berechnung der jährlichen Entschädigung auf Grundlage
den der Verwaltung vorliegenden Plänen
erfolgt ist.
Ein Übersichtsplan
mit den eingemessenen Leitungen liegt der Verwaltung bisher nicht vor.
Aufgrund dessen ist
eine geringfügige Änderung Leitungslängen nachträglich noch möglich.
Der Betrag der
Entschädigung ist ein Vorschlag der Verwaltung, welcher vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) bestätigt werden
müsste.
Es ist wichtig für
die Stadt Hitzacker (Elbe) einen digitalen Leitungsplan von der Naturenergie
Hitzacker zu erhalten, betont FBL Hesebeck.
RH Zühlke erfragt
ob die Berechnungsgrundlage für die Entschädigung vom Rat beschlossen wurde.
Es gibt noch keinen
Grundsatzbeschluss über die Berechnungsgrundlage, sie wurden lediglich in der
Bürgermeisterdienstversammlung erörtert, erwidert FBL Hesebeck. Eine
Grundsatzentscheidung über die Grundlage zur Nutzungsentgeltermittlung ist
herbeizuführen.
Rh Zühlke bittet
darum den ausgefertigten Vertrag dem VA am 10.02.2014 vorzulegen.
RH Stahnke
beantragt das Wort „Entschädigung“ in „Nutzungsentgelt“ in dem zu schließenden
Vertrag zu ändern.
Alle
Ausschussmitglieder erklären sich damit einverstanden.
Nach weiterer Diskussion empfiehlt der
Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Mit der Naturenergie Hitzacker UG & Co.
KG wird eine Vereinbarung über die Verlegung der Biogasleitung geschlossen. Es
wird ein jährliches Nutzungsentgelt von 582,00 Euro vereinbart.
b) Im Bereich des Sportplatzes wird eine
Grunddienstbarkeit eingetragen.