Sitzung: 23.01.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/633/2014
Mit Schreiben
(siehe Anlage zur Vorlage) vom 18.12.2013 kündigt Herr Klaus Brauckmann, An der
Windmühle 22, 59069 Hamm den Pachtvertrag für das Flurstück 15 der Flur 1 in
der Gemarkung Groß Gusborn in Größe von 14.328 m². Herr B. zahlte eine
jährliche Pacht in Höhe von 153,39 €.
Mit Herrn
Brauckmann wurde am 25.9.1991 ein Pachtvertrag geschlossen. Herr Brauckmann ist
seit 1970 Jagdausübungsberechtigter in der Jagdgenossenschaft Groß Gusborn. Er
hatte auf dem Pachtgrundstück eine Jagdhütte errichtet, die im Jahre 1998
wieder komplett entfernt wurde. Bei einer Besichtigung des Grundstückes durch
Herrn Zuther von der Verwaltung am 16.1.2014 wurden keine Baureste etc. mehr
aufgefunden. Eine land – bzw. forstwirtschaftliche Nutzung des Grundstückes ist
aufgrund der Bodenstruktur durch Kiesabbau in der Vergangenheit nicht möglich.
Der Pachtvertrag
lief bis zum Jahre 1998 und ist an die Dauer des Jagdpachtvertrages, der
zurzeit noch läuft, gebunden. Das heißt, falls die Jagdpacht endet, endet
automatisch auch der Pachtvertrag für das Grundstück. Der Pachtvertag wurde
nach Ablauf nicht gekündigt und lief daher auf unbestimmte Zeit weiter. Das
Pachtjahr läuft vom 1.1. – 31.12. eines jeden Jahres.
Die Kündigung ist
bis zum dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten
Pachtjahres auszusprechen.
Das Pachtverhältnis
endet demzufolge mit dem 31.12.2014. Der Pachtzins ist noch für 2014 zu
entrichten.
Der Rat nimmt den
Sachverhalt zur Kenntnis.