Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8

Mit Schreiben (siehe Anlage zur Vorlage) vom 18.12.2013 kündigt Herr Klaus Brauckmann, An der Windmühle 22, 59069 Hamm den Pachtvertrag für das Flurstück 15 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Gusborn in Größe von 14.328 m². Herr B. zahlte eine jährliche Pacht in Höhe von 153,39 €.

 

Mit Herrn Brauckmann wurde am 25.9.1991 ein Pachtvertrag geschlossen. Herr Brauckmann ist seit 1970 Jagdausübungsberechtigter in der Jagdgenossenschaft Groß Gusborn. Er hatte auf dem Pachtgrundstück eine Jagdhütte errichtet, die im Jahre 1998 wieder komplett entfernt wurde. Bei einer Besichtigung des Grundstückes durch Herrn Zuther von der Verwaltung am 16.1.2014 wurden keine Baureste etc. mehr aufgefunden. Eine land – bzw. forstwirtschaftliche Nutzung des Grundstückes ist aufgrund der Bodenstruktur durch Kiesabbau in der Vergangenheit nicht möglich.

Der Pachtvertrag lief bis zum Jahre 1998 und ist an die Dauer des Jagdpachtvertrages, der zurzeit noch läuft, gebunden. Das heißt, falls die Jagdpacht endet, endet automatisch auch der Pachtvertrag für das Grundstück. Der Pachtvertag wurde nach Ablauf nicht gekündigt und lief daher auf unbestimmte Zeit weiter. Das Pachtjahr läuft vom 1.1. – 31.12. eines jeden Jahres.

Die Kündigung ist bis zum dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten Pachtjahres auszusprechen.

Das Pachtverhältnis endet demzufolge mit dem 31.12.2014. Der Pachtzins ist noch für 2014 zu entrichten.

 

Der Rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.