Rh Herzog erkundigt sich nach den Kriterien für das Gedenken an Opfer des Nationalsozialismus in Form der sogenannten „Stolpersteine“, da nach seinem Informationsstand die Bedingungen im Fall der Familie Friedländer hätten erfüllt sein müssen.

Herr Hesebeck führt aus, dass ein direkter Kontakt zu dem Initiator und Künstler des Projektes „Stolpersteine“, Gunter Demnig, bestand und von seiner Seite festgestellt wurde, dass weder für die Familie Friedländer noch für die Familie Wolf die engen Bedingungen, die er für sein Projekt festgelegt hat erfüllt waren.

Frau Götting-Nilius ergänzt in ihrer Funktion als Stadtarchivarin, dass die genaue Definition der Kriterien lautet, eine Verlegung von Stolpersteinen kann nur ‚am letzten bekannten Wohnort‘ vor der Deportation erfolgen. Da Familie Friedländer von Dannenberg aus 1932 nach Jugoslawien ausgewandert ist und von dort ins Konzentrationslager verschleppt wurde, ist diese Bedingung nicht erfüllt.

Anstelle der Anbringung einzelner Tafeln wurden dann auf Beschluss des Rates Gedenkstelen für alle bisher bekannten Opfer des Nationalsozialismus in Dannenberg und Umgebung zentral aufgestellt.

Rh Herzog erinnert an einen Beschluss, darüberhinaus zumindest für Familie Wolff an der Stelle ihres Wohnhauses zusätzlich eine Tafel anzubringen und die nächste zu benennende Straße in Dannenberg nach Familie Wolff zu benennen.

Die Verwaltung wird dies überprüfen und erneut thematisieren.