Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung  am 03.12.2013 die Verwaltung beauftragt, die Kosten für die nachfolgend aufgeführten baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zu ermitteln und zu prüfen, ob für die Maßnahme „Verschwenkung der Fahrbahn“ evtl. ein Grunderwerb erforderlich ist. Es wurden 4 verschiedene bauliche Maßnahmen in Betracht gezogen.

  1. Bodenwelle am Ortseingang
  2. Querungshilfe im Bereich Lebenshilfe/Wendlandschule
  3. Bodenwelle mit Querungshilfe, Fahrbahnverschwenkung und bauliche Fahrbahneinengung
  4. Berliner Kissen (fest eingebaut) Standort ist noch zu bestimmen

 

Folgende Kosten wurden im Rahmen einer groben Kostenschätzung ermittelt:

1.       Bodenwelle am Ortseingang (wie am Stadtbad)                                       1.500 €

2.       Querungshilfe im Bereich Lebenshilfe/Wendlandschule                     25.000 €

in einer Verschwenkung

3.       Bodenwelle mit Querungshilfe (Bordgleich)                                                             14.000 €

4.       Berliner Kissen (fest eingebaut)                                                                     15.000 €

 

Ein Grunderwerb zur Umsetzung der Maßnahme Nr. 2 ist nicht notwendig, die vorhandene Straßenbreite ist ausreichend. Anzumerken ist allerdings, dass bei einer Standortänderung der Maßnahme ggfs. Parkplätze wegfallen und Gehwegbereiche umgelegt werden müssten.  Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,- € sind für den Haushalt 2014 beantragt.

 

Nach Einleitung durch den Ausschussvorsitzenden Siemke und Fortführung durch FBL Hesebeck entsteht im Ausschuss eine Diskussion darüber, ob und wenn ja, in welchem Umfange zum jetzigen Zeitpunkt Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchgeführt werden sollten oder inwieweit der weitere Verlauf und ein mögliches Ergebnis zum Flurbereinigungsverfahren abgewartet werden sollte.

 

Im Verlauf der Diskussion stellt Rf Ramm den Antrag, bis zu dem Zeitpunkt, wo Klarheit darüber herrscht, was mit dem Flurbereinigungsverfahren passiert, zwei Bodenwellen (Variante 1) zur kurzfristigen Beruhigung des Verkehrs aufzubringen.

Dies soll als vorübergehende Maßnahme durchgeführt werden. Wenn das Ergebnis zur Flurbereinigung fest steht, wird sich der Ausschuss nochmals mit der Thematik „Verkehrsberuhigung in der Straße“ befassen und dann nochmals ganz von vorne andiskutieren und ggf. Entscheidungen treffen.

 

Nach Vereinbarung dieses Ergebnisses empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Es werden in der Hermann-Löns-Straße zwei Bodenwellen (der Variante 1) aufgebracht. Die eine Bodenwelle am Ortseingang in Höhe des Vereinshauses vom Bogensportplatz und die zweite Bodenwelle in Richtung ortsauswärts hinter der Einfahrt zu den Grundstücken von Herrn Fathmann.