Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Kern erläutert den Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2004 wurde am 24.10.2013 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 29.11.2013 erstellt.  Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als wenig zufriedenstellend bei tendenzieller Verbesserung zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NGO entgegenstehen.

 

Rh Hanke äußert die Frage, ob die förmliche Entlastung für das Haushaltsjahr 2003 noch nachgeholt wird.

Außerdem wird von ihm die Frage gestellt, ob es hinsichtlich der Veränderung der Reste aus 2003 wirklich keine Unterlagen gibt.

 

Herr Kern erklärt, dass es zur Frage der Entlastung Kontakte mit der Kommunalaufsicht und dem RPA gibt.

Über die Haushaltsreste aus 2003 gibt es Unterlagen. Jedoch weicht eine Position davon ab. Warum es jedoch zu dieser Abweichung gekommen ist, konnte nicht geklärt werden.

 

Rh Hanke stellt weiterhin die Frage, warum damals manuelle Korrekturen vorgenommen worden.

Herr Kern antwortet daraufhin, dass die Software heute automatisch die Korrekturen der Vorjahre vornimmt. Damals gab es jedoch Fehler in der Software. Deshalb waren manuelle Korrekturen erforderlich.

 

StDir Meyer erläutert, dass der damalige Kämmerer Horst Schulze die Samtgemeinde 2006 verlassen hat und dass dadurch die Nachvollziehbarkeit in manchen Vorgängen nicht mehr gegeben ist.

 

Rh Brüggemann äußert dazu, dass Herr Schulze nachträglich heran gezogen werden könnte. Die Notwendigkeit wird jedoch nicht gesehen.

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2004 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2004 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 153.909,81 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 8.695,51 Euro wird gemäß Art. 6 Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung des Sollfehlbetrages aus dem kameralen Abschluss verwendet.