Sitzung: 27.01.2014 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2/620/2014
Herr Kern erläutert
den Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2004 wurde am 24.10.2013 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 29.11.2013
erstellt. Wesentliche Mängel wurden
nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) waren, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als wenig zufriedenstellend bei tendenzieller Verbesserung zu
bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags-und Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NGO entgegenstehen.
Rh Hanke äußert die
Frage, ob die förmliche Entlastung für das Haushaltsjahr 2003 noch nachgeholt
wird.
Außerdem wird von
ihm die Frage gestellt, ob es hinsichtlich der Veränderung der Reste aus 2003
wirklich keine Unterlagen gibt.
Herr Kern erklärt,
dass es zur Frage der Entlastung Kontakte mit der Kommunalaufsicht und dem RPA
gibt.
Über die
Haushaltsreste aus 2003 gibt es Unterlagen. Jedoch weicht eine Position davon
ab. Warum es jedoch zu dieser Abweichung gekommen ist, konnte nicht geklärt
werden.
Rh Hanke stellt
weiterhin die Frage, warum damals manuelle Korrekturen vorgenommen worden.
Herr Kern antwortet
daraufhin, dass die Software heute automatisch die Korrekturen der Vorjahre
vornimmt. Damals gab es jedoch Fehler in der Software. Deshalb waren manuelle
Korrekturen erforderlich.
StDir Meyer
erläutert, dass der damalige Kämmerer Horst Schulze die Samtgemeinde 2006
verlassen hat und dass dadurch die Nachvollziehbarkeit in manchen Vorgängen
nicht mehr gegeben ist.
Rh Brüggemann
äußert dazu, dass Herr Schulze nachträglich heran gezogen werden könnte. Die
Notwendigkeit wird jedoch nicht gesehen.
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2004 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2004 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 153.909,81 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss
aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 8.695,51 Euro wird gemäß Art. 6
Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung des Sollfehlbetrages aus dem kameralen Abschluss
verwendet.