Sitzung: 23.01.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/619/2014
Im
Haushaltssicherungskonzept sind gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG die Ausgangslage, die
Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung und deren vorgesehene Beseitigung zu
beschreiben. Dazu gehören insbesondere auch Aussagen, wie das Entstehen neuer
Fehlbeträge in zukünftigen Jahren vermieden werden kann. Das
Haushaltssicherungskonzept soll die schnellstmögliche Wiedererlangung des
Haushaltsausgleichs gewährleisten. Im Haushaltssicherungskonzept ist daher
zeitlich festzulegen, wann der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird bzw.
werden soll. Zielsetzung ist es, den Haushaltsausgleich innerhalb des Zeitraums
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wieder zu erreichen; nur im
Ausnahmefall darf dieser Zeitraum überschritten werden.
Dementsprechend
werden die folgenden Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs
vorgeschlagen.
a)
Steuerhebesätze:
Im Jahre 2007 sind die Steuerhebesätze das letzte Mal auf 400 v.H.
angehoben worden. Da diese Erhöhung mittlerweile sieben Jahre zurück liegt,
wären weitere Steigerungen der Hebesätze vertretbar.
Die nachfolgenden Berechnungen stellen dar, wie sich eine
Hebesatzänderung finanziell auswirken würde:
Bei Erhöhungen der
Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer auf 420 v.H. würden insgesamt
Mehrerträge in Höhe von 14.360,00 € erzielt werden.
a) Kinderspielkreis Siemen
Es gibt Bemühungen den Kinderspielkreis in Siemen zukünftig auf das
Gelände der Gusborner Grundschule umzusiedeln. Dieser Umzug soll im Rahmen von
Förderprogrammen finanziert werden. Derzeit werden im Kinderspielkreis Siemen
11 Kinder betreut. Durch den zentraleren Standort wird mit einer höheren
Auslastung gerechnet.
Im Zuge dieses Umzugs soll unter Umständen eine Umwandlung des
Kinderspielkreises in einen Kindergarten erfolgen. Dabei gibt es zwei denkbare
Varianten.
Sollte die Gemeinde Gusborn weiterhin Betreiber des Kindergartens
seien, werden die Kosten im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung zu 100 % durch
die Samtgemeinde und den Landkreis gedeckt.
Sollte ein externer Betreiber den Kindergarten übernehmen, würde dieser
die Kosten zu 100 % übernehmen.
Dadurch könnten die Aufwendungen durch die Unterdeckung des
Kinderspielkreises die im Finanzplanungszeitraum zwischen 13.600,00 € und
13.800,00 € liegen, komplett eingespart werden.
b) Aufwendungen für freiwillige Leistungen
Sollten alle freiwilligen Leistungen, zu denen sich die
Gemeinde Gusborn vertraglich nicht verpflichtet hat, gestrichen werden, würde
das den Haushalt um 4.800,00 € entlasten.
c) Aufwendungen für Gemeindeorgane
Eine Senkung der Aufwendungen für Gemeindeorgane um 20 % wurde den Haushalt jährlich um 2.000,00 € entlasten.
d) Hundesteuer
Eine Erhöhung der Hundesteuersätze von 5 € / Hund erbrächte jährliche Mehrerträge von ca. 800,00 €.
e) Zweitwohnungssteuer
Eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuersätze um 20 € / Wohnung erbrächte jährliche Mehrerträge in Höhe von ca. 1.200,00 €.
Bei Umsetzung aller oben beschriebenen Maßnahmen könnten jährlich Haushaltsverbesserungen in Höhe von 36.760,00 € erzielt werden. Ein Haushaltsausgleich wäre somit langfristig möglich.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat beschließt
folgende Maßnahmen zur Haushaltssicherung:
a) Die Steuerhebesätze der Realsteuern werden
auf 420 v. H. angehoben.
b) Der Kinderspielkreis Siemen wird zukünftig
auf das Gusborner Grundschulgelände umgesiedelt. Der Kinderspielkreis wird nach
Möglichkeit in einen Kindergarten umgewandelt.
c) Die Aufwendungen für freiwillige Leistungen
(siehe Tabelle Haushaltssicherungskonzept) sind kritisch zu hinterfragen und
ggf. zu senken.
d) Die Aufwendungen im Bereich der
Gemeindeorgane sind um 20% zu senken.
e) Die Erträge durch die Hundesteuer sind zu
erhöhen.
f) Die Erträge durch die Zweitwohnsitzsteuer
sind zu erhöhen.
Sachbearbeiterin Frau Heymann erläutert dem Rat, dass es aufgrund von Neuberechnungen zu Änderungen in den Haushaltsdaten gekommen ist.
Zwar weist der Haushalt für 2014 weiterhin ein Defizit aus, jedoch werden für die Folgejahre Überschüsse erwartet, die dann zu einem Ausgleich des Defizits aus 2014 zu nutzen sind. Daher besteht keine Notwendigkeit mehr, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.