Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Im Haushaltssicherungskonzept sind gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG die Ausgangslage, die Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung und deren vorgesehene Beseitigung zu beschreiben. Dazu gehören insbesondere auch Aussagen, wie das Entstehen neuer Fehlbeträge in zukünftigen Jahren vermieden werden kann. Das Haushaltssicherungskonzept soll die schnellstmögliche Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gewährleisten. Im Haushaltssicherungskonzept ist daher zeitlich festzulegen, wann der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird bzw. werden soll. Zielsetzung ist es, den Haushaltsausgleich innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wieder zu erreichen; nur im Ausnahmefall darf dieser Zeitraum überschritten werden.

Dementsprechend werden die folgenden Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs vorgeschlagen.

 

a)    Steuerhebesätze:

 

Im Jahre 2007 sind die Steuerhebesätze das letzte Mal auf 400 v.H. angehoben worden. Da diese Erhöhung mittlerweile sieben Jahre zurück liegt, wären weitere Steigerungen der Hebesätze vertretbar.

Die nachfolgenden Berechnungen stellen dar, wie sich eine Hebesatzänderung finanziell auswirken würde:

 

 

 

 

Bei Erhöhungen der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer auf 420 v.H. würden insgesamt Mehrerträge in Höhe von 14.360,00 € erzielt werden.

 

a)      Kinderspielkreis Siemen

 

Es gibt Bemühungen den Kinderspielkreis in Siemen zukünftig auf das Gelände der Gusborner Grundschule umzusiedeln. Dieser Umzug soll im Rahmen von Förderprogrammen finanziert werden. Derzeit werden im Kinderspielkreis Siemen 11 Kinder betreut. Durch den zentraleren Standort wird mit einer höheren Auslastung gerechnet.

Im Zuge dieses Umzugs soll unter Umständen eine Umwandlung des Kinderspielkreises in einen Kindergarten erfolgen. Dabei gibt es zwei denkbare Varianten.

Sollte die Gemeinde Gusborn weiterhin Betreiber des Kindergartens seien, werden die Kosten im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung zu 100 % durch die Samtgemeinde und den Landkreis gedeckt.

Sollte ein externer Betreiber den Kindergarten übernehmen, würde dieser die Kosten zu 100 % übernehmen.

 

Dadurch könnten die Aufwendungen durch die Unterdeckung des Kinderspielkreises die im Finanzplanungszeitraum zwischen 13.600,00 € und 13.800,00 € liegen, komplett eingespart werden.

 

b)      Aufwendungen für freiwillige Leistungen

 

Sollten alle freiwilligen Leistungen, zu denen sich die Gemeinde Gusborn vertraglich nicht verpflichtet hat, gestrichen werden, würde das den Haushalt um 4.800,00 € entlasten.

 

c)       Aufwendungen für Gemeindeorgane

 

Eine Senkung der Aufwendungen für Gemeindeorgane um 20 % wurde den Haushalt jährlich um 2.000,00 € entlasten.

 

 

d)      Hundesteuer

 

Eine Erhöhung der Hundesteuersätze von 5 € / Hund erbrächte jährliche Mehrerträge von ca. 800,00 €.

 

e)      Zweitwohnungssteuer

 

Eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuersätze um 20 € / Wohnung erbrächte jährliche Mehrerträge in Höhe von ca. 1.200,00 €.

 

 

Bei Umsetzung aller oben beschriebenen Maßnahmen könnten jährlich Haushaltsverbesserungen in Höhe von 36.760,00 € erzielt werden. Ein Haushaltsausgleich wäre somit langfristig möglich.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat beschließt folgende Maßnahmen zur Haushaltssicherung:

a)      Die Steuerhebesätze der Realsteuern werden auf 420 v. H. angehoben.

b)      Der Kinderspielkreis Siemen wird zukünftig auf das Gusborner Grundschulgelände umgesiedelt. Der Kinderspielkreis wird nach Möglichkeit in einen Kindergarten umgewandelt.

c)       Die Aufwendungen für freiwillige Leistungen (siehe Tabelle Haushaltssicherungskonzept) sind kritisch zu hinterfragen und ggf. zu senken.

d)      Die Aufwendungen im Bereich der Gemeindeorgane sind um 20% zu senken.

e)      Die Erträge durch die Hundesteuer sind zu erhöhen.

f)       Die Erträge durch die Zweitwohnsitzsteuer sind zu erhöhen.

 

 

Sachbearbeiterin Frau Heymann erläutert dem Rat, dass es aufgrund von Neuberechnungen zu Änderungen in den Haushaltsdaten gekommen ist.

Zwar weist der Haushalt für 2014 weiterhin ein Defizit aus, jedoch werden für die Folgejahre Überschüsse erwartet, die dann zu einem Ausgleich des Defizits aus 2014 zu nutzen sind. Daher besteht keine Notwendigkeit mehr, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

 

Der Rat fasst folgenden


Beschluss:

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.