Bgm Schulz berichtet, dass mit Schreiben vom 15.11.2013 der Gemeinde der Bescheid über die Förderung der Erschließungsstraße Gewerbegebiet eingegangen ist. Die Förderung beträgt 320.250,00 €, das sind 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 427.000,00 €.

Die Bereitstellung dieser Mittel ist an Vorgaben gebunden. In dem Schriftsatz heißt es:

                Da die Gemeinde nicht Eigentümer der geförderten Erschließungsflächen ist und wird, ist sicherzustellen, dass der Zweck der Förderung dennoch erreicht und die Verpflichtungen aus dem Zuwendungsbescheid erfüllt werden können. Dafür sind noch folgende Maßnahmen zu treffen und entsprechende Nachweise vorzulegen.

Unter 1. der Vorgaben heißt es: Um sicherzustellen, dass die Verpflichtung die geförderten Industrie- und Gewerbeflächen zielgerichtet und vorrangig mit zuwendungsfähigen zu belegen (Teil II A Ziffer 2.1 des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ab 2009) gewährleistet werden kann, muss die Gemeinde

a)      über den gesamten Bewilligungs- und Zweckbindungszeitraum vertraglich abgesicherte Einwirkungsrechte auf die Umgestaltung und spätere Nutzung der Flächen besitzen

b)      den Verkauf der Flächen von ihrer Zustimmung abhängig machen.

Unter 2. Die erschlossenen Flächen sind ausschließlich zum Marktpreis an den besten Bieter nach öffentlichen Verkaufsbemühungen zu veräußern. Die Gemeinde muss mit den Grundstückseigentümern einen Abschöpfungsvertrag schließen, der gewährleistet, dass etwaige Wertsteigerungen des erschlossenen Grundstücks und alle aus den Arbeiten entstehenden Vorteile an die Gemeinde weitergeleitet werden.

Die fehlenden Unterlagen sind bis zur ersten Mittelanforderung nachzureichen.

Die Gemeinde wird mit den Grundeigentümern Schapp und Homolka entsprechende Gespräche führen, die durch einen Vertrag entsprechend der Vorgaben abgesichert werden.

Für die Inbetriebnahme des Seniorenpflegeheimes wird zur Zeit eine provisorische Erschließungsstraße angelegt.