Sitzung: 12.12.2013 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet, dass
mit Schreiben vom 15.11.2013 der Gemeinde der Bescheid über die Förderung der
Erschließungsstraße Gewerbegebiet eingegangen ist. Die Förderung beträgt
320.250,00 €, das sind 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von
427.000,00 €.
Die Bereitstellung dieser
Mittel ist an Vorgaben gebunden. In dem Schriftsatz heißt es:
Da die Gemeinde nicht Eigentümer der geförderten
Erschließungsflächen ist und wird, ist sicherzustellen, dass der Zweck der
Förderung dennoch erreicht und die Verpflichtungen aus dem Zuwendungsbescheid
erfüllt werden können. Dafür sind noch folgende Maßnahmen zu treffen und
entsprechende Nachweise vorzulegen.
Unter 1. der Vorgaben heißt
es: Um sicherzustellen, dass die Verpflichtung die geförderten Industrie- und
Gewerbeflächen zielgerichtet und vorrangig mit zuwendungsfähigen zu belegen
(Teil II A Ziffer 2.1 des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ab 2009) gewährleistet werden
kann, muss die Gemeinde
a)
über den gesamten
Bewilligungs- und Zweckbindungszeitraum vertraglich abgesicherte
Einwirkungsrechte auf die Umgestaltung und spätere Nutzung der Flächen besitzen
b)
den Verkauf der Flächen von
ihrer Zustimmung abhängig machen.
Unter 2. Die erschlossenen
Flächen sind ausschließlich zum Marktpreis an den besten Bieter nach
öffentlichen Verkaufsbemühungen zu veräußern. Die Gemeinde muss mit den
Grundstückseigentümern einen Abschöpfungsvertrag schließen, der gewährleistet,
dass etwaige Wertsteigerungen des erschlossenen Grundstücks und alle aus den
Arbeiten entstehenden Vorteile an die Gemeinde weitergeleitet werden.
Die fehlenden Unterlagen
sind bis zur ersten Mittelanforderung nachzureichen.
Die Gemeinde wird mit den
Grundeigentümern Schapp und Homolka entsprechende Gespräche führen, die durch
einen Vertrag entsprechend der Vorgaben abgesichert werden.
Für die Inbetriebnahme des
Seniorenpflegeheimes wird zur Zeit eine provisorische Erschließungsstraße
angelegt.