Rh Hildebrandt bittet im Rahmen der Haushaltsvorberatung zu prüfen, ob es möglich ist, z. B. die Jugendzentren als Gebäude aufzulösen und diese an die Schulen anzugliedern, damit die Kosten für die jeweilige Gebäudebewirtschaftung eingespart werden könnten.

Die 1. SG-Rätin Steckelberg hält eine Verlagerung der Jugendarbeit an die Schulen für nicht zielführend und würde diese Maßnahme aus fachlicher Sicht ablehnen. Die Aufgaben von Schulen unterscheiden sich sehr von den Aufgaben der Jugendarbeit in den jeweiligen Einrichtungen. Dennoch verbleiben die Kosten für die Gebäude weiterhin bei der Samtgemeinde, da diese Eigentümer der Gebäude ist.