Sitzung: 26.11.2013 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Herr Hajo Wilms bittet um
Auskunft, ob und wie viele von den in Deutschland aufgenommenen syrischen
Flüchtlingen in der Samtgemeinde Elbtalaue aufgenommen werden müssen und wo
diese untergebracht werden.
RV Sperling verweist auf
die Zuständigkeit des Landkreises. Der zuständige Sachbearbeiter aus der
Samtgemeinde Elbtalaue, Herr Schulz, ist jedoch anwesend und erklärt folgendes:
Die Verteilung von
Asylbewerbern im ganzen Landkreis erfolgt prozentual, gemessen an der
Einwohnerzahl der Samtgemeinde. Für 2014 sind 45 Personen zur Unterbringung in
der SG Elbtalaue vorgesehen. Die Samtgemeinde selbst hat keinen Einfluss auf
die Herkunft der Asylbewerber. Die Unterbringung in der Samtgemeinde Elbtalaue
erfolgt in Privatunterkünften (Mietwohnungen).