Herr Hajo Wilms bittet um Auskunft, ob und wie viele von den in Deutschland aufgenommenen syrischen Flüchtlingen in der Samtgemeinde Elbtalaue aufgenommen werden müssen und wo diese untergebracht werden.

RV Sperling verweist auf die Zuständigkeit des Landkreises. Der zuständige Sachbearbeiter aus der Samtgemeinde Elbtalaue, Herr Schulz, ist jedoch anwesend und erklärt folgendes:

Die Verteilung von Asylbewerbern im ganzen Landkreis erfolgt prozentual, gemessen an der Einwohnerzahl der Samtgemeinde. Für 2014 sind 45 Personen zur Unterbringung in der SG Elbtalaue vorgesehen. Die Samtgemeinde selbst hat keinen Einfluss auf die Herkunft der Asylbewerber. Die Unterbringung in der Samtgemeinde Elbtalaue erfolgt in Privatunterkünften (Mietwohnungen).