Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Andrea Seliger verteilt eine Tischvorlage, die noch einige weitere redaktionelle Änderungen enthält und erläutert:

Durch den Ratskellerbrand im Jahre 2007 und der damit verbundenen Einrüstung der Baustelle war es notwendig geworden, den Imbisswagen Anton Olma übergangsweise direkt an die Kirche umzusetzen.

Durch die Beendigung der Langzeitbaustelle hat sich die Situation wieder entspannt und der Imbisswagen müsste wieder auf den Marktplatz verlegt werden.

Es hat sich allerdings im Laufe der Jahre mittlerweile so entwickelt, dass sich der Imbisswagen zu einem echten Besuchermagneten entwickelt hat, und viele extra deswegen anreisen. Auch der Standort ist sowohl bei Besuchern als auch vom Imbissbetreiber als gewohnt, bewährt und gut einzustufen.

Es ist daher beabsichtigt, die Übergangsregelung zu einer dauerhaften Einrichtung werden zu lassen. Dafür ist es erforderlich den Straßenraum „An der Kirche“ mit in die Marktsatzung aufzunehmen. 

 

Der  Kirchenvorstand steht dem positiv gegenüber.

 

Bezüglich der Sitzgelegenheiten der anliegenden Gastronomen auf dem Marktplatz wurde in den vergangenen Jahren großzügig und kostenfrei eine Nutzung gewährt. Soweit dies möglich ist und der ordnungsgemäßen Ausübung eines Marktes nicht entgegensteht wird dies auch weiterhin gern ermöglicht werden. 

 

Der Parkplatz Volksbank wird in der Satzung gestrichen, da er nicht mehr benötigt wird.

Desweiteren sind in diesem Zusammenhang bei der seit 1982 gültigen Satzung einige Anpassungen vorzunehmen, beispielsweise Hinweise auf Gesetzesgrundlagen sowie Bezeichnungen und Währungsangaben.

Es soll daher die komplette Marktsatzung neu beschlossen werden.

 

Stellv. Ausschussvorsitzende Elke Mundhenk möchte erläutert haben, ob es der Richtigkeit entspricht, dass nach den Bestimmungen das Fahrradfahren auf dem Markt verboten ist.

Andrea Seliger bestätigt dies.

 

Rh Günter Voss macht deutlich, dass viele Fahrradfahrer ihr Fahrrad auf dem Markt als Transportmittel benötigen. Ein Verbot für Fahrräder auf dem Markt auszusprechen, wäre den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nicht gerecht. Hier muss nach einer Lösung gesucht werden, die das Mitführen des Fahrrades und das Mitführen von angeleinten Hunden erlaubt.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, die Verwaltung bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses zu beauftragen, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, die das Mitführen eines Fahrrades auf dem Markt möglich machen.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die anliegende Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Dannenberg (Elbe) mit folgenden Änderungen:

-       Zulässigkeit des Mitführens von Fahrrädern am dem Marktplatz

-       Zulässigkeit des Führens von angeleinten Hunden