Sitzung: 18.12.2013 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4
Vorlage: 30/582/2013
Auf den
Sachverhalt in der Vorlage 30/273/2013 wird verwiesen.
Die
Aufhebung der Beschlüsse der Ratssitzung vom 27.11.2013 macht eine erneute
Beschlussfassung über
den
Bebauungsplan „Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung“ notwendig. Erst
nach dem
Satzungsbeschluss
und der anschließenden Bekanntmachung erlangt diese gemeindliche Satzung
Rechtskraft.
Nach
Erläuterung des Sachverhalts durch Bgm Stegemann beantragt Rf Klappstein
folgenden Beschlussfassung:
Der Bebauungsplan Reiter- und
Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung wird mit der Änderung:
„Reduzierung
der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20% in der Festsetzung und die Streichung
-nicht störendes Gewerbe- aus der Festsetzung“ als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung
beschlossen.
Es wird
einstimmig beschlossen, dass der Antrag von Rf Klappstein zur Abstimmung
aufgenommen wird.
Anschließend
beantragt Bgm Stegemann entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abzustimmen.
Da der
Antrag vom Bürgermeister der weitergehende Antrag ist, wird dieser zur
Abstimmung gegeben.
Bgm
Stegemann erwähnt, dass im Falle einer
Zustimmung des Beschlussvorschlages der Verwaltung, über den Antrag von Rf
Klappstein nicht mehr abgestimmt werden kann.
Ohne
weitere Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Göhrde folgenden
Beschluss:
Der Bebauungsplan Reiter- und
Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung wird mit der Änderung:
„Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20 % in der Festsetzung“ als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung beschlossen.