Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4

 

Auf den Sachverhalt in der Vorlage 30/273/2013 wird verwiesen.

Die Aufhebung der Beschlüsse der Ratssitzung vom 27.11.2013 macht eine erneute Beschlussfassung über

den Bebauungsplan „Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung“ notwendig. Erst nach dem

Satzungsbeschluss und der anschließenden Bekanntmachung erlangt diese gemeindliche Satzung Rechtskraft.

 

Nach Erläuterung des Sachverhalts durch Bgm Stegemann beantragt Rf Klappstein folgenden Beschlussfassung:

 

Der Bebauungsplan Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung wird mit der Änderung:

„Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20% in der Festsetzung und die Streichung -nicht störendes Gewerbe- aus der Festsetzung“ als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung beschlossen.

 

Es wird einstimmig beschlossen, dass der Antrag von Rf Klappstein zur Abstimmung aufgenommen wird.

 

Anschließend beantragt Bgm Stegemann entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abzustimmen.

Da der Antrag vom Bürgermeister der weitergehende Antrag ist, wird dieser zur Abstimmung gegeben.

 

Bgm Stegemann  erwähnt, dass im Falle einer Zustimmung des Beschlussvorschlages der Verwaltung, über den Antrag von Rf Klappstein nicht mehr abgestimmt werden kann.

 

Ohne weitere Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Göhrde folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Bebauungsplan Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung wird mit der Änderung:

„Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20 % in der Festsetzung“ als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung beschlossen.