Sitzung: 18.12.2013 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/583/2013
In der Ratssitzung der Gemeinde Göhrde am 27.11.2013 wurden
unter dem öffentlichen Tagesordnungspunkt 6
„Bebauungsplan
"Reiter- und Feriendorf Sarenseck - 2. Änderung"; a) Beschluss über
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, b) Satzungsbeschluss gemäß
§ 10 BauGB“
nachfolgende Beschlüsse herbeigeführt:
a) 1. Die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2
BauGB aus dem Verfahren im März 2013 werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
2.
Die Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB aus dem Verfahren im Juli 2013 werden
entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
einstimmig
beschlossen
Ja 8
b) Die Reduzierung der Dauerwohnnutzung
von 40 % auf 20 % in der Festsetzung und die Streichung „nicht störendes Gewerbe“ aus der Festsetzung wird beschlossen.
abgelehnt
Ja 3
Nein 4 1 Enthaltung
c) Die Änderung Reduzierung der
Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20% in der Festsetzung wird beschlossen.
abgelehnt
Ja
4 Nein 4
d) Gemäß
der Vorlage 30/273/2013 wird der Bebauungsplan Reiter- und Feriendorf
Sarenseck – 2. Änderung als
Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung
zum Bebauungsplan
beschlossen.
abgelehnt
Ja 3 Nein 4 1 Enthaltung
Aufgrund
der verschiedenen Anträge zu dem eigentlichen Beschlussvorschlag, kam es bei
einigen Ratsmitgliedern zu Verständnisproblemen über die Beschlussfassung bei
den Beschlüssen b), c) und d). Die Beschlüsse sind irrtümlich falsch abgestimmt
worden, sodass eine Aufhebung in Betracht kommt.
Rh
Porip, Rf Molter, Rf Klappstein sprechen die klare Regelung des § 5 der
Geschäftsordnung des Gemeinderats Göhrde an. In diesem ist unter Absatz 3
erwähnt, dass Anträge auf
Aufhebung von Beschlüssen früherer Sitzungen in die Tagesordnung nur
aufgenommen werden dürfen oder in der Sitzung gestellt werden, wenn die
Beschlussfassung des Rates mehr als 6 Monate zurückliegt.
Rh Scherlies
bezieht sich auf die telefonische Auskunft der Kommunalaufsicht und merkt
hierzu an, dass bei Irritationen von der Regelung der Geschäftsordnung
abgewichen werden kann.
Die Geschäftsordnung
hat lediglich einen internen Regelungscharakter. Es besteht keine Außenwirkung.
Weiterhin
erwähnt er, dass Herrn Stehr durch die Bebauungsplanänderung erhebliche Kosten
entstanden sind. Durch die Änderung des B-Plans hat die Gemeinde Göhrde die
Chance einer Weiterentwicklung und ggf. entstehen dadurch sogar noch
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Aufgrund dieser Argumente hält er
eine Beschlussfassung in der heutigen Ratssitzung für erforderlich.
Auch Bgm
Stegemann mach nochmal deutlich, dass er seitens der Samtgemeindeverwaltung,
Frau Bombeck, die Auskunft erhalten hat, dass die Ratsbeschlüsse, trotz der
Regelung der Geschäftsordnung,
rechtswirksam aufgehoben werden können.
Nach
weiterer umfassender Diskussion fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die in der
Ratssitzung am 27.11.2013 gefassten Beschlüsse aus der Vorlage 30/273/2013,
b)
Die Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20
% in der Festsetzung und die Streichung
„nicht störendes Gewerbe“
c) Die Änderung Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf
20% in der Festsetzung
d) Gemäß der Vorlage
30/273/2013 wird der Bebauungsplan Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2.
Änderung als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.
werden aufgehoben.