Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

In der Ratssitzung der Gemeinde Göhrde am 27.11.2013 wurden unter dem öffentlichen Tagesordnungspunkt 6 

Bebauungsplan "Reiter- und Feriendorf Sarenseck - 2. Änderung"; a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB“

 nachfolgende Beschlüsse herbeigeführt:

 

a)         1. Die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Verfahren im März 2013 werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

                2. Die Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB aus dem Verfahren im Juli 2013 werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

 

einstimmig beschlossen

Ja 8

 

b)          Die Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20 % in der Festsetzung und die Streichung  „nicht störendes Gewerbe“ aus der  Festsetzung wird beschlossen.

abgelehnt

Ja  3     Nein 4     1 Enthaltung

 

c)          Die Änderung Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20% in der Festsetzung wird beschlossen.

abgelehnt

Ja 4    Nein 4

 

d)           Gemäß  der Vorlage 30/273/2013 wird der Bebauungsplan Reiter- und Feriendorf
             Sarenseck – 2. Änderung als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung    
             zum Bebauungsplan beschlossen.

abgelehnt

Ja 3       Nein 4     1 Enthaltung

 

Aufgrund der verschiedenen Anträge zu dem eigentlichen Beschlussvorschlag, kam es bei einigen Ratsmitgliedern zu Verständnisproblemen über die Beschlussfassung bei den Beschlüssen b), c) und d). Die Beschlüsse sind irrtümlich falsch abgestimmt worden, sodass eine Aufhebung in Betracht kommt.

 

Rh Porip, Rf Molter, Rf Klappstein sprechen die klare Regelung des § 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Göhrde an. In diesem ist unter Absatz 3 erwähnt, dass Anträge auf Aufhebung von Beschlüssen früherer Sitzungen in die Tagesordnung nur aufgenommen werden dürfen oder in der Sitzung gestellt werden, wenn die Beschlussfassung des Rates mehr als 6 Monate zurückliegt.

 

Rh Scherlies bezieht sich auf die telefonische Auskunft der Kommunalaufsicht und merkt hierzu an, dass bei Irritationen von der Regelung der Geschäftsordnung abgewichen werden kann.

Die Geschäftsordnung hat lediglich einen internen Regelungscharakter. Es besteht keine Außenwirkung.

Weiterhin erwähnt er, dass Herrn Stehr durch die Bebauungsplanänderung erhebliche Kosten entstanden sind. Durch die Änderung des B-Plans hat die Gemeinde Göhrde die Chance einer Weiterentwicklung und ggf. entstehen dadurch sogar noch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Aufgrund dieser Argumente hält er eine Beschlussfassung in der heutigen Ratssitzung für erforderlich.

 

Auch Bgm Stegemann mach nochmal deutlich, dass er seitens der Samtgemeindeverwaltung, Frau Bombeck, die Auskunft erhalten hat, dass die Ratsbeschlüsse, trotz der Regelung der Geschäftsordnung,  rechtswirksam aufgehoben werden können.

 

Nach weiterer umfassender Diskussion fasst der Rat folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die in der Ratssitzung am 27.11.2013 gefassten Beschlüsse aus der Vorlage 30/273/2013,

b)           Die Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20 % in der Festsetzung und die Streichung  „nicht störendes Gewerbe“

c)            Die Änderung Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20% in der Festsetzung

d)           Gemäß  der Vorlage 30/273/2013 wird der Bebauungsplan Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.

werden aufgehoben.