Rh Porip stellt zu seiner Anfrage „12.1 Wasserversorgung Göhrde“ fest, dass die Entscheidung, aufgrund der Wertgrenze von 1.000,00 €, nicht vom Bürgermeister, sondern vom Rat entschieden werden muss.

Bgm Stegemann sagt zu, dass die Entscheidung über die Wasserversorgung des Naturum Göhrde dem Rat vorgelegt wird.

 

Eine Änderung der Niederschrift erfolgt nicht.