Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Fachbereichsleiter Rene Kern trägt dem Ausschuss die Erste Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Elbtalaue vor.

Nach Vorliegen der letzten Schlussbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) Ende 2011 wurde mit den Arbeiten an der Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Elbtalaue begonnen.

Die Schwierigkeit bei der Erstellung dieser Eröffnungsbilanz lagen vor allem bei dem Zusammenführen der doppischen Daten der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und der kameralen Daten der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe). Außerdem mussten die bei der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) erfassten Anlagegüter und Bewertungen überprüft werden, da dieses damals, wie auch in Dannenberg (Elbe), vor dem Inkrafttreten der GemHKVO geschehen ist.

Aufgrund der vorgenannten Umstände konnte die Erstfassung der Eröffnungsbilanz erst im September 2013 zur Prüfung vorgelegt werden. Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) begann gleich im Anschluss und wurde mit Bericht vom 19.11.2013 abgeschlossen.

 

Das RPA bestätigt, dass die erste Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Elbtalaue zum 01.01.2007 in der Fassung vom 28.10.2013 nebst Anhang und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Samtgemeinde vermittelt (Ziffer 5 des Prüfberichtes).

 

Die Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschlossen werden.

 

Einzelheiten zur Bilanz und zur Prüfung liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.

 

Ratsherr Dehde findet die vorgelegte Bilanz fragwürdig. Fachbereichsleiter Kern entgegnet dass diese den Doppik-Vorschriften entspricht und nicht vergleichbar mit Bilanzen aus der Wirtschaft sind. Eine Konzernbilanz für die Samtgemeine mit Gemeinden gibt es nicht.

 

Nach kurzer Aussprache beschließt der Ausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007.