Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 30

Die Gebührensatzobergrenze in der Anlage beigefügte Gebührenkalkulation beträgt 1,39 Euro für die Reinigung je Straßenfrontmeter. Die derzeitige Gebühr beträgt 1,20 Euro je Straßenfrontmeter. Bei einer jährlichen Veranlagung von 52.556 Straßenfrontmeter, ergibt sich für den Kalkulationszeitraum eine „Unterdeckung“ von ca. 20.000 €. Durch die Überdeckung der vergangenen Jahre kann dies ausgeglichen werden und eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.

 

Nach kurzem Vortrag durch den Werkleiter Klafak nimmt der Rat folgenden Beschluss zur Kenntnis.

 


Beschluss:

Die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die maschinelle Straßenreinigung für die Jahre 2014 und 2015 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.