Sitzung: 16.12.2013 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 08/502/2013
Die
Gebührensatzobergrenze in der Anlage beigefügte Gebührenkalkulation beträgt
1,39 Euro für die Reinigung je Straßenfrontmeter. Die derzeitige Gebühr beträgt
1,20 Euro je Straßenfrontmeter. Bei einer jährlichen Veranlagung von 52.556
Straßenfrontmeter, ergibt sich für den Kalkulationszeitraum eine „Unterdeckung“
von ca. 20.000 €. Durch die Überdeckung der vergangenen Jahre kann dies
ausgeglichen werden und eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Nach kurzem Vortrag
durch den Werkleiter Klafak nimmt der Rat folgenden Beschluss zur Kenntnis.
Beschluss:
Die
Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die maschinelle
Straßenreinigung für die Jahre 2014 und 2015 wird zur Kenntnis genommen und
gebilligt.