Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 10.07.2013 beschlossen, dass Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Biogas Räsenberg einzuleiten.

Die Änderung wird nötig, weil der Betreiber der Biogasanlage die Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung und – trocknung, zur Absicherung der Nahwärmeversorgung in Hitzacker (Elbe), beabsichtigt.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans wird der Bau einer solchen Anlage baurechtlich zugelassen. 

 

Das Änderungsverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 22.09.2013 bis einschließlich 22.10.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans Biogas Räsenberg - 1. Änderung öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 13.09.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 22.10.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Es wurden keine abzuwägenden Stellungnahmen von den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange  vorgetragen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern ebenfalls keine Anregungen vorgetragen. 

 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gem. § 4 Abs. 2 BauGB  ist das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Biogas Räsenberg soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt und begründet  die Erforderlichkeit der textlichen Änderung des Bebauungsplans Biogas Räsenberg.

 

Rh Zühlke bemängelt, dass die Satzungstext nicht der Vorlage beigefügt war.

 

Weiterhin erkundigt sich Rh Zühlke ob durch den Wortlaut „z.B.“ andere Nutzungen, die nicht explizit aufgeführt sind, möglich sind. 

 

FBL Hesebeck bejaht die Anfrage. Er erläutert weitergehend, dass eine Festsetzung in einem Bebauungsplan abschließende Regelungen enthalten muss.

In diesem speziellen Fall, auch aufgrund der vorherigen Genehmigungsproblematik, hat sich der Landkreis Lüchow-Dannenberg jedoch damit einverstanden erklärt den Wortlaut „z.B.“ als Festsetzung nicht zu beanstanden. Diese Festsetzung würde weitere Anlagen  zur Entwicklung, Gewinnung und energetischen Nutzung von Biomasse erlauben, die nicht in der textlichen Festsetzung aufgezählt sind. 

 

Die nicht genau definierbare Festsetzung wird von Rh Zühlke bemängelt.

 

Rh Schneeberg beantragt den Wortlaut „z.B.“ in dem Satzungstext zu streichen.

 

Abstimmung:    7 Ja  einstimmig

Mit dieser Änderung empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Der Bebauungsplan Biogas Räsenberg – 1. Änderung wird als Satzung beschossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.