Sitzung: 27.11.2013 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/506/2013
Der Rat
der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 10.07.2013 beschlossen,
dass Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Biogas Räsenberg einzuleiten.
Die Änderung
wird nötig, weil der Betreiber der Biogasanlage die Errichtung einer
Holzhackschnitzelheizung und – trocknung, zur Absicherung der
Nahwärmeversorgung in Hitzacker (Elbe), beabsichtigt.
Mit der
1. Änderung des Bebauungsplans wird der Bau einer solchen Anlage baurechtlich
zugelassen.
Das
Änderungsverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
durchgeführt.
In der
Zeit vom 22.09.2013 bis einschließlich 22.10.2013 hat der Entwurf des
Bebauungsplans Biogas Räsenberg - 1. Änderung öffentlich ausgelegen. Mit
Schreiben vom 13.09.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 22.10.2013 eine Stellungnahme
zu der Planung abzugeben.
Es
wurden keine abzuwägenden Stellungnahmen von den Behörden und den Trägern
öffentlicher Belange vorgetragen.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern
ebenfalls keine Anregungen vorgetragen.
Mit dem
Ende der Auslegungsfrist gem. § 4 Abs. 2 BauGB
ist das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Biogas Räsenberg soweit
abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
FBL
Hesebeck erläutert den Sachverhalt und begründet die Erforderlichkeit der textlichen Änderung
des Bebauungsplans Biogas Räsenberg.
Rh Zühlke
bemängelt, dass die Satzungstext nicht der Vorlage beigefügt war.
Weiterhin
erkundigt sich Rh Zühlke ob durch den Wortlaut „z.B.“ andere Nutzungen, die
nicht explizit aufgeführt sind, möglich sind.
FBL
Hesebeck bejaht die Anfrage. Er erläutert weitergehend, dass eine Festsetzung
in einem Bebauungsplan abschließende Regelungen enthalten muss.
In
diesem speziellen Fall, auch aufgrund der vorherigen Genehmigungsproblematik,
hat sich der Landkreis Lüchow-Dannenberg jedoch damit einverstanden erklärt den
Wortlaut „z.B.“ als Festsetzung nicht zu beanstanden. Diese Festsetzung würde
weitere Anlagen zur Entwicklung,
Gewinnung und energetischen Nutzung von Biomasse erlauben, die nicht in der
textlichen Festsetzung aufgezählt sind.
Die
nicht genau definierbare Festsetzung wird von Rh Zühlke bemängelt.
Rh
Schneeberg beantragt den Wortlaut „z.B.“ in dem Satzungstext zu streichen.
Abstimmung:
7 Ja
einstimmig
Mit
dieser Änderung empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung
folgenden
Beschluss:
Der Bebauungsplan Biogas Räsenberg – 1. Änderung wird als Satzung beschossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.