Sitzung: 27.11.2013 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/478/2013
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 16.06.2009
beschlossen, den Bebauungsplan Hitzacker See zu ändern.
Im
zweiten Verfahrensschritt wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange mit Schreiben vom 10.09.2013 aufgefordert, eine Stellungnahme bis zum
18.10.2013 zu der beabsichtigten Änderung abzugeben.
Zusätzlich
hat der Entwurf des Bebauungsplans Hitzacker See – Teilneufassung und
Erweiterung mit der Begründung und den bereits wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen in der Zeit vom 18.09.2013
bis einschließlich 18.10.2013 zu jedermanns Einsicht öffentlich
ausgelegen.
Bis zu
dieser Frist sind Anregungen vom Landesamt für Geoinformation und
Landentwicklung Niedersachsen, Katasteramt Lüchow und vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg vorgebracht worden, die abzuwägen sind.
Einwände
zu der Änderung des Bebauungsplans von Privatpersonen liegen nicht vor.
RH
Schulz erkundigt sich nach einer Alternativnutzung, sofern das AZH nicht
erweitert wird.
Der
Bebauungsplan Hitzacker See – Teilneufassung und Erweiterung enthält die
Festsetzung „Sondergebiet Archäologisches Zentrum“. Aufgrund dieser ist eine anderweitige
Nutzung nicht möglich, sofern nicht der Bebauungsplan geändert wird, entgegnet
FBL Hesebeck.
Nach umfassender Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung folgenden
Beschluss:
Die
Stellungnahmen werden gemäß des Vorschlags des Planungsbüros Pesel abgewogen
und beschlossen.