Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 16.06.2009 beschlossen, den Bebauungsplan Hitzacker See zu ändern.

Im zweiten Verfahrensschritt wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 10.09.2013 aufgefordert, eine Stellungnahme bis zum 18.10.2013 zu der beabsichtigten Änderung abzugeben.

Zusätzlich hat der Entwurf des Bebauungsplans Hitzacker See – Teilneufassung und Erweiterung mit der Begründung und den bereits wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 18.09.2013 bis einschließlich 18.10.2013 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. 

 

Bis zu dieser Frist sind Anregungen vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgebracht worden, die abzuwägen sind.

Einwände zu der Änderung des Bebauungsplans von Privatpersonen liegen nicht vor.

 

RH Schulz erkundigt sich nach einer Alternativnutzung, sofern das AZH nicht erweitert wird.

 

Der Bebauungsplan Hitzacker See – Teilneufassung und Erweiterung enthält die Festsetzung „Sondergebiet Archäologisches Zentrum“. Aufgrund dieser ist eine anderweitige Nutzung nicht möglich, sofern nicht der Bebauungsplan geändert wird, entgegnet FBL Hesebeck.

 

Nach umfassender Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung folgenden 


Beschluss:

Die Stellungnahmen werden gemäß des Vorschlags des Planungsbüros Pesel abgewogen und beschlossen.