Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Der Verrechnungssatz für die Personalstunden des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue in Höhe von 33,00 Euro ist sei dem Jahr 2008 unverändert. In den letzten Jahren haben sich die Ausgaben ständig erhöht. Neben den Lohnsteigerungen und der Erhöhung der Kraftstoffpreise wurde zusätzlich die Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) eingeführt. In dem Wissen der gebildeten Rücklage wurde der Stundensatz nicht erhöht. Die Rücklage ist jedoch aufgebraucht und die Anpassung der Stundensätze unvermeidbar. In der Anlage zur Vorlage war  die Übersicht zur Berechnung des Personalstundensatzes beigefügt.

Auf Nachfragen von Rh Zühlke und Rh Flindt erläutert Betriebsleiter Klafak ausführlich, wie die Personal- und Sachkosten des Eigenbetriebes im Haushaltsplan 2014 aufgeführt bzw. veranschlagt sind und dass die Gebührenhaushalte „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung“ über die internen Leistungsbeziehungen dargestellt sind. Grundlage für diese  Gebührenhaushalte sind die jeweiligen Kalkulationen, die den Ausschussmitgliedern vorliegen.

Rh Zühlke bemerkt, dass eine Darstellung in Teilergebnisplänen verständlicher und transparenter wäre.

Anmerkung :  Der Ansatz von 253.000 €  (lfd. Nr. 180 und 280 im Gesamtergebnisplan) für 2014
setzt sich wie folgt zusammen :


Bestattungswesen – Personal -                               180.000,- €
Fahrzeuge und Geräte                                                  25.000,- €

                                                                              205.000,- €
Straßenreinigung – Personal -                    32.000,- €
Fahrzeuge und Geräte                                                  16.000-, €

                                                                                48.000,- €
                Summe gesamt                               253.000,- €


Da der Aufwand für das Personal, die Fahrzeuge und Geräte in der Summe bereits bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen enthalten ist, muss eine „Gegenbuchung“ als Aufwand aus internen Leistungsbeziehungen erfolgen.

Rh Flindt kann dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, da die Berechnung seiner Meinung nach nicht richtig dargestellt ist.

 

Nach eingehender Diskussion  beschließt der BKDE folgenden

 

 

 


Beschluss

Die Berechnung der Verrechnungssätze für die Leistungen des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue (KDE) wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Der Verrechnungssatz in Höhe von 35,76 € wird zum 01.01.2014 festgesetzt.