Sitzung: 25.11.2013 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1
Vorlage: 08/466/2013
Der
Verrechnungssatz für die Personalstunden des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue in Höhe von 33,00 Euro ist sei dem Jahr 2008 unverändert. In den
letzten Jahren haben sich die Ausgaben ständig erhöht. Neben den
Lohnsteigerungen und der Erhöhung der Kraftstoffpreise wurde zusätzlich die
Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) eingeführt. In dem Wissen der gebildeten
Rücklage wurde der Stundensatz nicht erhöht. Die Rücklage ist jedoch
aufgebraucht und die Anpassung der Stundensätze unvermeidbar. In der Anlage zur
Vorlage war die Übersicht zur Berechnung
des Personalstundensatzes beigefügt.
Auf Nachfragen von Rh Zühlke und Rh Flindt erläutert Betriebsleiter Klafak
ausführlich, wie die Personal- und Sachkosten des Eigenbetriebes im
Haushaltsplan 2014 aufgeführt bzw. veranschlagt sind und dass die
Gebührenhaushalte „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung“ über die internen
Leistungsbeziehungen dargestellt sind. Grundlage für diese Gebührenhaushalte sind die jeweiligen
Kalkulationen, die den Ausschussmitgliedern vorliegen.
Rh Zühlke bemerkt, dass eine Darstellung in Teilergebnisplänen verständlicher
und transparenter wäre.
Anmerkung : Der Ansatz von 253.000 € (lfd. Nr. 180 und 280 im Gesamtergebnisplan)
für 2014
setzt sich wie folgt zusammen :
Bestattungswesen – Personal - 180.000,-
€
Fahrzeuge und Geräte 25.000,- €
205.000,-
€
Straßenreinigung – Personal - 32.000,- €
Fahrzeuge und Geräte 16.000-, €
48.000,- €
Summe
gesamt 253.000,- €
Da der Aufwand für das
Personal, die Fahrzeuge und Geräte in der Summe bereits bei den Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen enthalten ist, muss eine „Gegenbuchung“ als
Aufwand aus internen Leistungsbeziehungen erfolgen.
Rh Flindt kann dem
Beschlussvorschlag nicht zustimmen, da die Berechnung seiner Meinung nach nicht
richtig dargestellt ist.
Nach eingehender
Diskussion beschließt der BKDE folgenden
Beschluss
Die Berechnung der
Verrechnungssätze für die Leistungen des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue (KDE) wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Der Verrechnungssatz
in Höhe von 35,76 € wird zum 01.01.2014 festgesetzt.