Sitzung: 19.11.2013 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2/524/2013
Sachverhalt:
In seiner Sitzung
am 01.10.2013 hat der Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker
kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die dieser Niederschrift beigefügte
Satzungen beschlossen.
Die
Unternehmenssatzung der kAöR regelt, dass Entscheidungen über den Erlass von
Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bedürfen.
Dieser
Niederschrift ist die Vorlage der kAöR ebenfalls beigefügt.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt folgenden Satzungsänderungen zu:
a) 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom
29.10.2009 über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale
Abwasserbeseitigung (Beitrags-und Gebührensatzung) der WV Dannenberg –
Hitzacker kAöR
b) 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom
29.10.2009 über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen
(Gebührensatzung dezentrale Abwasserbeseitigung) der WV Dannenberg – Hitzacker
kAöR