Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 01.10.2013 hat der Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die dieser Niederschrift beigefügte Satzungen beschlossen.

Die Unternehmenssatzung der kAöR regelt, dass Entscheidungen über den Erlass von Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bedürfen.

Dieser Niederschrift ist die Vorlage der kAöR ebenfalls beigefügt.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt folgenden Satzungsänderungen zu:

a)      2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.10.2009 über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags-und Gebührensatzung) der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR

b)      2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.10.2009 über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Gebührensatzung dezentrale Abwasserbeseitigung) der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR