Bgm Schulz berichtet, dass
es am 30.10.2013 eine weitere Vorstandsitzung gegeben hat. Die für Oktober 2013
geplante vorläufige Besitzeinweisung in die neugeordneten Flächen ist derzeit
auf 2014 verschoben worden. Grund dafür ist ein möglicher weiterer Flächenbedarf für einen eventuellen
Deicherweiterungs-/Deichveränderungsbau. Der Antrag für den Grabenbau am
Penkefitzer See liegt derzeit beim Landkreis. Ergebnisse dazu gibt es noch
nicht.
Bgm Schulz händigt allen
Ratsmitgliedern eine Finanzierungsübersicht über die Wegebauprogramme 2012-2013
und 2013-2014 aus. Desweiteren erhalten
alle die Übersicht über die Aufteilung der Kosten auf die Gebiete der Stadt
Dannenberg(Elbe) und der Gemeinde Damnatz. Diese werden der Niederschrift in
der Anlage beigefügt.
Beide Übersichten werden
von Bgm Schulz ausführlich erläutert.
Demnach ist ein
Ungleichgewicht der Kosten zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Gemeinde
Damnatz festzustellen. Aus der Berechnung geht hervor, dass das Ungleichgewicht
2 % beträgt. Berechnet auf die zu erbringenden Eigenleistungen beläuft sich die
Summe auf ca. 14.500 €. Dieses ist nach Ansicht von Bgm Schulz ein erheblicher
Betrag für die kleine Gemeinde Damnatz,
die die Eigenleistung nur aufgrund von Grundsteuererhöhungen finanzieren
konnte. Aus diesem Anlass sollte nicht
auf einen Ausgleich verzichtet werden. Bgm Schulz unterbreitet den Ratsmitgliedern
folgenden Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Gemeinde stellt anhand der vorliegenden
Zahlen fest, dass ein deutliches Ungleichgewicht im Verhältnis der zu zahlenden
Eigenleistung zur Wegebausumme zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der
Gemeinde Damnatz besteht ( 2 %, ca. 14.500 €). Die Gemeinde ist zur
vollständigen Zahlung der Eigenleistung (140.000 €) nur bereit, wenn das
Ungleichgewicht durch einen finanziellen Ausgleich der Stadt Dannenberg (Elbe)
oder durch eine entsprechende Anpassung des noch offenen Bauprogramms ausgeglichen
wird.“
Rh Piehl rät an, zunächst
die Planungskosten abzuwarten um genauere Zahlen zu haben. Er befürwortet
dennoch einen Ausgleich in Form von erweiterten Bautätigkeiten.
Auch Rh Mattiesch und Rh
Harms sprechen sich für eine solche Beschlussfassung aus.
Sie schlagen vor, das Wort
„finanziellen“ aus dem a)Beschluss zu streichen, damit deutlich wird, dass auch
ein Ausgleich anderer Art (zusätzliche Baumaßnahme) erfolgen kann.
Diesem Vorschlag folgt der
Rat und fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Rat der Gemeinde stellt anhand der vorliegenden Zahlen fest, dass ein
deutliches Ungleichgewicht im Verhältnis der zu zahlenden Eigenleistung zur
Wegebausumme zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Gemeinde Damnatz
besteht ( 2 %, ca. 14.500 €). Die Gemeinde ist zur vollständigen Zahlung der
Eigenleistung (140.000 €) nur bereit, wenn das Ungleichgewicht durch einen
Ausgleich der Stadt Dannenberg (Elbe) oder durch eine entsprechende Anpassung
des noch offenen Bauprogramms ausgeglichen wird.
Einstimmig beschlossen
Ja 6
Bgm Schulz erläutert
weiter, dass es laut den vorliegenden Berechnungen Restmittel aus dem
Wegebauansatz geben wird. Ob, wann und wie diese verwendet werden, stet derzeit
nicht fest. Daher schlägt er vor, dass sich die Gemeinde Damnatz um diese
Restmittel bemühen, dass heißt einen Antragen stellen sollte, beim „Verteilen“
der Restmittel berücksichtigt zu werden.
Bgm Schulz macht daher
folgenden Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Gemeinde
Damnatz stellt beim Vorstand der Flurneuordnung Jasebeck den Antrag vorhandene
Restmittel des Wegebaus für den 2. Weg zwischen der Kreisstraße K 13 und
Rieckens Drift einzuplanen. Der Ausbau soll als Betonspurbahn analog zum Weg
E.Nr. 139 erfolgen.“
Bgm Schulz erläutert
warum die Befestigung gerade dieses Weges für die Gemeinde wichtig ist. Zum
einen haben die letzten Jahre und besonders dieses Jahr gezeigt, dass dieser
Weg immer wieder durch die jährliche Rübenabfuhr sehr stark mit
Schwerlastverkehr in Anspruch genommen wird. Eine regelmäßige kostenträchtige
Wegsanierung ist hier auch in künftigen Jahren zu erwarten. Des Weiteren ist
durch den bereits geplanten Ausbau des Parallelweges ab „Weisch Eck“ ein
praktischer Ringverkehr möglich. Dadurch würde die innerörtliche
Fahrzeugbelastung mit Schwerlastverkehr deutlich sinken. Sowohl aus
finanzieller als auch aus Bürger-Sicht ist der Ausbau dieses Weges von der
Gemeinde anzustreben.
Laut Meinung von Rh Piehl
ist nicht damit zu rechnen, dass ein weiterer Weg in das laufende
Flurbereinigungsverfahren aufgenommen wird. Er erinnert daran, dass andere Wege
im Laufe der Zeit bereits aus dem Programm genommen worden sind, um die Kosten
einzudämmen.
Nach kurzer Diskussion
fasst der Rat folgenden
Beschluss:
b) Der Rat der Gemeinde Damnatz stellt beim Vorstand der Flurneuordnung
Jasebeck den Antrag vorhandene Restmittel des Wegebaus für den 2. Weg zwischen
der Kreisstraße K 13 und Rieckens Drift einzuplanen. Der Ausbau soll als
Betonspurbahn analog zum Weg E.Nr. 139 erfolgen.
Einstimmig beschlossen
Ja 5 Enthaltungen 1