Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Bgm Schulz berichtet, dass es am 30.10.2013 eine weitere Vorstandsitzung gegeben hat. Die für Oktober 2013 geplante vorläufige Besitzeinweisung in die neugeordneten Flächen ist derzeit auf 2014 verschoben worden. Grund dafür ist ein möglicher  weiterer Flächenbedarf für einen eventuellen Deicherweiterungs-/Deichveränderungsbau. Der Antrag für den Grabenbau am Penkefitzer See liegt derzeit beim Landkreis. Ergebnisse dazu gibt es noch nicht.

 

Bgm Schulz händigt allen Ratsmitgliedern eine Finanzierungsübersicht über die Wegebauprogramme 2012-2013 und 2013-2014 aus.  Desweiteren erhalten alle die Übersicht über die Aufteilung der Kosten auf die Gebiete der Stadt Dannenberg(Elbe) und der Gemeinde Damnatz. Diese werden der Niederschrift in der Anlage beigefügt.

Beide Übersichten werden von Bgm Schulz ausführlich erläutert.

Demnach ist ein Ungleichgewicht der Kosten zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Gemeinde Damnatz festzustellen. Aus der Berechnung geht hervor, dass das Ungleichgewicht 2 % beträgt. Berechnet auf die zu erbringenden Eigenleistungen beläuft sich die Summe auf ca. 14.500 €. Dieses ist nach Ansicht von Bgm Schulz ein erheblicher Betrag  für die kleine Gemeinde Damnatz, die die Eigenleistung nur aufgrund von Grundsteuererhöhungen finanzieren konnte.  Aus diesem Anlass sollte nicht auf einen Ausgleich verzichtet werden. Bgm Schulz unterbreitet den Ratsmitgliedern folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

 

„Der Rat der Gemeinde stellt anhand der vorliegenden Zahlen fest, dass ein deutliches Ungleichgewicht im Verhältnis der zu zahlenden Eigenleistung zur Wegebausumme zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Gemeinde Damnatz besteht ( 2 %, ca. 14.500 €). Die Gemeinde ist zur vollständigen Zahlung der Eigenleistung (140.000 €) nur bereit, wenn das Ungleichgewicht durch einen finanziellen Ausgleich der Stadt Dannenberg (Elbe) oder durch eine entsprechende Anpassung des noch offenen Bauprogramms ausgeglichen wird.“

 

 

Rh Piehl rät an, zunächst die Planungskosten abzuwarten um genauere Zahlen zu haben. Er befürwortet dennoch einen Ausgleich in Form von erweiterten Bautätigkeiten.

 

Auch Rh Mattiesch und Rh Harms sprechen sich für eine solche Beschlussfassung aus.

Sie schlagen vor, das Wort „finanziellen“ aus dem a)Beschluss zu streichen, damit deutlich wird, dass auch ein Ausgleich anderer Art (zusätzliche Baumaßnahme) erfolgen kann.

Diesem Vorschlag folgt der Rat und fasst folgenden

 

Beschluss:

 

a)      Der Rat der Gemeinde stellt anhand der vorliegenden Zahlen fest, dass ein deutliches Ungleichgewicht im Verhältnis der zu zahlenden Eigenleistung zur Wegebausumme zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Gemeinde Damnatz besteht ( 2 %, ca. 14.500 €). Die Gemeinde ist zur vollständigen Zahlung der Eigenleistung (140.000 €) nur bereit, wenn das Ungleichgewicht durch einen Ausgleich der Stadt Dannenberg (Elbe) oder durch eine entsprechende Anpassung des noch offenen Bauprogramms ausgeglichen wird.

 

 

Einstimmig beschlossen

Ja  6

 

 

Bgm Schulz erläutert weiter, dass es laut den vorliegenden Berechnungen Restmittel aus dem Wegebauansatz geben wird. Ob, wann und wie diese verwendet werden, stet derzeit nicht fest. Daher schlägt er vor, dass sich die Gemeinde Damnatz um diese Restmittel bemühen, dass heißt einen Antragen stellen sollte, beim „Verteilen“ der Restmittel berücksichtigt zu werden.

Bgm Schulz macht daher folgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Gemeinde Damnatz stellt beim Vorstand der Flurneuordnung Jasebeck den Antrag vorhandene Restmittel des Wegebaus für den 2. Weg zwischen der Kreisstraße K 13 und Rieckens Drift einzuplanen. Der Ausbau soll als Betonspurbahn analog zum Weg E.Nr. 139 erfolgen.“

 

Bgm Schulz erläutert warum die Befestigung gerade dieses Weges für die Gemeinde wichtig ist. Zum einen haben die letzten Jahre und besonders dieses Jahr gezeigt, dass dieser Weg immer wieder durch die jährliche Rübenabfuhr sehr stark mit Schwerlastverkehr in Anspruch genommen wird. Eine regelmäßige kostenträchtige Wegsanierung ist hier auch in künftigen Jahren zu erwarten. Des Weiteren ist durch den bereits geplanten Ausbau des Parallelweges ab „Weisch Eck“ ein praktischer Ringverkehr möglich. Dadurch würde die innerörtliche Fahrzeugbelastung mit Schwerlastverkehr deutlich sinken. Sowohl aus finanzieller als auch aus Bürger-Sicht ist der Ausbau dieses Weges von der Gemeinde anzustreben.

 

Laut Meinung von Rh Piehl ist nicht damit zu rechnen, dass ein weiterer Weg in das laufende Flurbereinigungsverfahren aufgenommen wird. Er erinnert daran, dass andere Wege im Laufe der Zeit bereits aus dem Programm genommen worden sind, um die Kosten einzudämmen.

 

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Rat folgenden

 

 


Beschluss:

 

b)      Der Rat der Gemeinde Damnatz stellt beim Vorstand der Flurneuordnung Jasebeck den Antrag vorhandene Restmittel des Wegebaus für den 2. Weg zwischen der Kreisstraße K 13 und Rieckens Drift einzuplanen. Der Ausbau soll als Betonspurbahn analog zum Weg E.Nr. 139 erfolgen.

 

 

Einstimmig beschlossen

Ja  5      Enthaltungen 1