Sitzung: 22.10.2013 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Herr Rehbein fragt, warum
in der Haushaltsplanung keine Kostenstelle für Seniorenarbeit vorgesehen ist.
Selbst bei gestellten Anträgen wäre keine Kostenstelle zur möglichen
Bewilligung vorhanden.
Frau Steckelberg erklärt,
dass die Seniorenarbeit keine Pflichtaufgabe der Kommunen sei.
Es gibt jedoch die
Möglichkeit auf eingehende Anträge zu reagieren, es stehen den Fachdiensten in
der Finanzplanung in geringem Umfang auch freiwillige Leistungen zur Verfügung,
die nach genauer Abwägung verteilt werden können. Somit ist eine gewisse
Umschichtung für gewisse Maßnahmen oder Anträge dennoch möglich. Die Vorhaltung
von möglichen Ansätzen verführt zur Ausgabe.