Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Rehbein fragt, warum in der Haushaltsplanung keine Kostenstelle für Seniorenarbeit vorgesehen ist. Selbst bei gestellten Anträgen wäre keine Kostenstelle zur möglichen Bewilligung vorhanden.

 

Frau Steckelberg erklärt, dass die Seniorenarbeit keine Pflichtaufgabe der Kommunen sei.

Es gibt jedoch die Möglichkeit auf eingehende Anträge zu reagieren, es stehen den Fachdiensten in der Finanzplanung in geringem Umfang auch freiwillige Leistungen zur Verfügung, die nach genauer Abwägung verteilt werden können. Somit ist eine gewisse Umschichtung für gewisse Maßnahmen oder Anträge dennoch möglich. Die Vorhaltung von möglichen Ansätzen verführt zur Ausgabe.