Das Wegerecht für den Friedhof Quarstedt zugunsten der Samtgemeinde ist bisher noch nicht geregelt. Es soll nun eine Wegefläche vom angrenzenden Nachbarn zur Verfügung gestellt werden. Ein Eigentümer der 3 Quarstedter Höfe hat im September 2013 signalisiert, dass der Vertrag noch im Jahr 2013 geschlossen wird.
Ausschussvorsitzeder Rh Bodendieck ergänzt hierzu, dass den Beteiligten ein Zeitfenster bis Mitte 2014 vorgegeben werden sollte, damit die  Angelegenheit zum Abschluss gebracht werden kann.
Herr Klafak ergänzt, dass ansonsten die Außerdienststellung dieses Friedhofes in Betracht gezogen wird.