Ratsfrauen und Ratsherren sind gemäß § 60 NKomVG auf die
ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42
NKomVG durch den Hauptverwaltungsbeamten zu belehren.
Die Belehrung hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherrn Herbert Schaper-Biemann seine Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß
§ 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weise ich Sie darauf
hin, gemäß § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das
Mitwirkungsverbot gemäß § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht)
gemäß § 42 NKomVG einzuhalten.“
SgBgm
Meyer verliest die Verpflichtung. Rh Schaper-Biemann nimmt die Verpflichtung an
und bestätigt diese mit seiner Unterschrift.
Somit
zählt diese Samtgemeinderatssitzung 26 stimmberechtigte Mitglieder.