Bgm Beckmann berichtet, dass Verträge über Leitungsrechte (Leitungen in öffentlichem Grund) nach 20 Jahren neu verhandelt werden müssen. Dann ist auch wieder eine Gebühr fällig. Diese ist unabhängig von der Länge der Leitungen.

Rh Barge erklärt dazu, dass die neuen Verträge nach Ablauf von 20 Jahren vorsehen, dass sie sich jeweils automatisch immer um 1 weiteres Jahr verlängern, wenn es keine Einwände gibt.