Sitzung: 19.09.2013 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/395/2013
zu a)
In unmittelbarer
Nähe der Buswartehäuschen in den OT Quickborn (Drosselweg), OT Klein Gusborn (2
x Dannenberger Straße) sowie im OT Groß Gusborn (Gartower Straße) ist keine
Straßenbeleuchtung vorhanden. Beleuchtete Buswartehäuschen bedeuten mehr
Sicherheit für alle Busbenützer, vor allem aber für Schulkinder. Durch die
Erweiterung der Straßenbeleuchtung um 4 LED-Leuchten können die v.g. 4
Buswartehäuschen von der gegenüberliegenden Straßenseite beleuchtet und somit
ein sicherer Schulweg gewährleistet werden.
zu b)
Investive
Haushaltsmittel für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung stehen der Gemeinde
lediglich in Höhe von 5.625,61 € zur Verfügung.
Die, durch eine
Preisumfrage entstandene Angebotssumme beträgt jedoch 5.767,64 €.
Die Differenzsumme,
mit einem Sicherheitszuschlag von 10 %, ist überplanmäßig zur Verfügung zu
stellen.
Die Deckung erfolgt
durch Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer.
zu c)
Die Gemeinde
Gusborn möchte die Buswartehäuschen in den Ortschaften Quickborn, Klein Gusborn
und Groß Gusborn mit insgesamt 4 Stück LED Mastleuchten ausstatten.
Hierzu sind 3
Firmen zu einer Angebotsabgabe, im Rahmen einer freihändigen Vergabe, bis zum
17.09.2013 aufgefordert worden. Die folgenden 3 Firmen haben ein
Angebot abgegeben:
1. Fa. Schlegel,
29499 Zernien 5.767,64
€
2. Fa. Winkelmann,
29451 Dannenberg (Elbe) 5.843,19
€
3. Fa. Elektro
Stoedter, 29451 Dannenberg (Elbe) 6.260,89
€
Nach rechnerischer Prüfung
der Angebote, wird empfohlen, den Auftrag an die Firma Schlegel zu einer
Angebotsendsumme von 5.767,64 € zu vergeben.
Bgm Beckmann erläutert kurz den Sachverhalt.
Rh Fahren beantragt, nach Vorlage abzustimmen.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
a) Die Erweiterung
der Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich der Buswartehäuschen OT Quickborn
(Drosselweg), OT Klein Gusborn (2 x Dannenberger Straße) und OT Groß Gusborn
(Gartower Straße) wird beschlossen.
b) die
Differenzsumme wird gem. § 117 NkomVG überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
c) Der Auftrag wird an die Firma Schlegel aus Zernien zu einer Angebotsendsumme von 5.767,64 € vergeben.