Rh Dr. Jastram erinnert an die Anfrage von Rh Zühlke im AZHH/IX/04, TOP 7.4 und bittet um Mitteilung darüber, ob inzwischen eine Klärung erfolgt ist, inwieweit mit dem Logo „Mitglied in der Metropolregion“ geworben werden darf.

1.SgRätin Steckelberg gibt bekannt, dass grundsätzlich mit dem Logo geworben werden darf.

Zur Zeit wird geklärt, für welche Veröffentlichungen die Verwendung in Betracht kommt.